Darf das Jugendamt das Kind für immer wegnehmen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei massiver Gewalt oder absichtlicher Vernachlässigung, natürlich.

Aber Kinder wegnehmen, erst Recht auf Dauer, ist die letzte Lösung. Wenn man Reue zeigt und aktiv um Hilfe bittet, sich wirklich darum bemüht sich zu bessern, können die Kinder vll eines Tages zurück kommen. Wenn das zumutbar ist.

Danielffm166 
Fragesteller
 23.02.2022, 17:05

Aber halt für immer ?

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Loka95  23.02.2022, 17:38
@Danielffm166

Wie gesagt, wenn das Kind extrem schlecht behandelt wurde, geht das. Der Schutz des Kindes steht an oberster Stelle.

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SkR1997  23.02.2022, 19:01
@Loka95

Tatsächlich geht es nicht nur um die bisherige Behandlung. Vielmehr geht es um die perspektivische Behandlung des Kindes. Was ändern die Eltern, welche Hilfen nehmen sie an, wie kann ein gutes Schutzkonzept gestrickt werden?

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Das Jugendamt darf Kinder vorläufig Inobhut nehmen. Widersprechen die Eltern der Inobhutnahme, dann wendet sich das Jugendamt ans Familiengericht.

Das Familiengericht prüft dann - durch Anhörung von den Eltern, Jugendamt, Verfahrensbeistand und Hinzuziehung von Beweisen (z.B. ärztliche Befunde, Erziehungsfähigkeitsgutachten) die Rechtmäßigkeit der außerhäuslichen Unterbringung. Ist die außerhäusliche Unterbringung notwendig um das Kindeswohl zu schützen und die Eltern willigen nicht ein, dann wird ihnen das Sorgerecht entzogen. Ein Amtsvormund darf dann künftig alle relevanten Entscheidungen für das Kind treffen.

Mit den Eltern wird an einer Perspektive gearbeitet, dass das Kind zurückkehren kann. Nicht immer ist dies möglich - z.B. weil die Eltern nicht mitwirken oder die Gefahr für das Kind dauerhaft zu hoch erscheint.

Gegen alle Entscheidungen das Familiengerichts kann man klagen - es geht dann in die nächste Instanz.

Es gibt Einzelfälle, in denen sich Eltern durch alle Instanzen klagen und das Kind trotzdem nicht zu ihnen zurückkehrt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Wenn du das Kind misshandelst, dann darf das Jugendamt es mitnehmen. Hinzu kommt es zur Anzeige. In dem Fall sollst du über deinem Verhalten nachdenken.

Ja, das kann das Jugendamt machen, wenn das Kindeswohl dermaßen gefährdet ist.

Was du tun kannst ?

Versuchen dein Leben in Ordnung zu bekommen und dem Jugendamt zeigen das du das Kind anständig versogen und behandeln kannst.