Jugendamt Kind wegnehmen?

6 Antworten

Hallo guten Tag

Ich kann ihnen sagen das in Deutschland es nicht so einfach ist ein Kind aus einer Familie zu holen da gibt es verschiedene Gesetze die so etwas regeln, in ihren falle sind diese "regeln" wichtig aber keiner dieser angaben stimmt mit ihrem "Problem" überein :

Folgende Situationen können jedoch in jedem Fall zu einer (zumindest vorübergehenden) Inobhutnahme führen:

  1. Massive körperliche Gewalt (mit Verletzungsspuren wie blauen Flecken u. ä.; Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung der Verletzungen; Berichte des Kindes über Gewaltausübungen der Eltern)
  2. Häusliche Gewalt (regelmäßige Gewalt unter den Eltern; massive Gewalt unter Geschwistern im Rahmen von Geschwisterrivalitäten; regelmäßige Polizeieinsätze im Elternhaus

Mit der Schweigepflicht die sie unterschreiben sollen geben sie dem Jugendamt die Erlaubnis sich bei den angegebenen Personen (e.t.z.) das recht sich Auskunft über die (Person) ihn ihrem falle über das Kind einzuholen! Sie sollten sich gut überlegen ob sie bereit sind diese zu unterschreiben, wenn sie nix zu befürchten haben können sie diese unterschreiben! ABER STOP wenn es etwas gibt was das Jugendamt nicht wissen sollte z.b. Drogen oder Alkohol sollten sie diese nicht unterschreiben! aber auch hir ACHTUNG den ihn diesen falle könnte das Jugendamt sich vor dem Gericht diese Einwilligung holen (wider mit Gesetzen verbunden) ! Ihn ihrem fall sollte es kein Problem sein die Schweigepflicht zu unterschreiben !

Gruß Tobi :)

"Etwas unterschreiben" ist halt auch sehr wage und etwas wenig info

Mamii22233 
Fragesteller
 31.01.2022, 02:37

Ich sollte die Schweigepflicht unterschreiben also das die bei Arzt und in der Kita sich Infos nehem sollen und vom Anwalt

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Was ist dir wichtig? Der Glaube "einmal ist keinmal" (weils das erste Mal war)? Was, wenn jetzt schon diese Hemmschwelle eingerissen wurde und irgendwann nochmal so etwas passiert? Man weiß es nicht. Aber das ist erst mal nicht so vorrangig.

Oder das es deinem Kind gut geht, es beschützt wird? Das hat Priorität

Das Kind war mit involviert in die ganze Situation. Und wenn die nun Schweigepflichtsentbindung schriftlich haben wollen um genauer schauen zu können ob es deinem Kind wirklich gut geht, dann ist das (in meinen Augen) positiv.

Schweigepflichtsentbindungen sind Standard. Damit versichert sich das Jugendamt, dass es deinem Kind gut geht.

Wenn Arzt und Kindergarten sagen, dass es dem Kind gut geht, dann kann das Jugendamt eure Akte schließen. Und das willst du doch, oder?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ja hast du auch mal das gelesen was du da unterschreiben sollst oder nicht? 😄

Und wenn ja, was stand den genaues drin

Mamii22233 
Fragesteller
 31.01.2022, 02:32

Ich sollte die Schweigepflicht unterschreiben also das die bei Arzt und in der Kita sich Infos nehem sollen und vom Anwalt

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AncientPredtr  31.01.2022, 02:37
@Mamii22233

Das heißt die erkundigen sich dann ums Kinderwohl. Eigentlich ist das Kind aber nach ner Prügelei wie du es beschreibst, nicht direkt weg aber unter Beobachtung.

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AncientPredtr  31.01.2022, 06:52
@Mamii22233

Ich weiß nich was passiert wenn du nicht unterschreibst. Sowas müssen die dir aber sagen

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Mamii22233 
Fragesteller
 31.01.2022, 02:46

Ich sollte die Schweigepflicht unterschreiben also das die bei Arzt und in der Kita sich Infos nehem sollen und vom Anwalt

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