Jugendamt Kind wegnehmen?
Hallo ich habe eine Frage.
Ich und Mein Ehemann haben uns gestritten weil er meiner Tochter eine geklatscht hat . Und darauf hin da er mich geschubst hat bin ich auf Scherben gefallen. Daraufhin hab ich d0ie kleine genommen und bin zu meinen weg gegangen. Hab die Polizei angerufen er hat für Verweis bekommen für 10 Tage.nach langem Überlegungen und reden haben wir jetzt gesagt wir versuchen noch 1chance . Aber ich hatte auch das Jugendamt die bei mir waren ,die sagten ich solle etwas unterschreiben aber hab ich natürlich nicht getan . Dann haben die mir 3 Tage zur Überlegung gegeben. Meine Frage ist jetzt wenn ich das nicht will zu unterschreiben, was kommt dann auf mich zu ? Oder wenn ich bei mein Ehemann wieder gehe können die mir dann mein Kind wegnehmen?
6 Antworten
Hallo guten Tag
Ich kann ihnen sagen das in Deutschland es nicht so einfach ist ein Kind aus einer Familie zu holen da gibt es verschiedene Gesetze die so etwas regeln, in ihren falle sind diese "regeln" wichtig aber keiner dieser angaben stimmt mit ihrem "Problem" überein :
Folgende Situationen können jedoch in jedem Fall zu einer (zumindest vorübergehenden) Inobhutnahme führen:
- Massive körperliche Gewalt (mit Verletzungsspuren wie blauen Flecken u. ä.; Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung der Verletzungen; Berichte des Kindes über Gewaltausübungen der Eltern)
- Häusliche Gewalt (regelmäßige Gewalt unter den Eltern; massive Gewalt unter Geschwistern im Rahmen von Geschwisterrivalitäten; regelmäßige Polizeieinsätze im Elternhaus
Mit der Schweigepflicht die sie unterschreiben sollen geben sie dem Jugendamt die Erlaubnis sich bei den angegebenen Personen (e.t.z.) das recht sich Auskunft über die (Person) ihn ihrem falle über das Kind einzuholen! Sie sollten sich gut überlegen ob sie bereit sind diese zu unterschreiben, wenn sie nix zu befürchten haben können sie diese unterschreiben! ABER STOP wenn es etwas gibt was das Jugendamt nicht wissen sollte z.b. Drogen oder Alkohol sollten sie diese nicht unterschreiben! aber auch hir ACHTUNG den ihn diesen falle könnte das Jugendamt sich vor dem Gericht diese Einwilligung holen (wider mit Gesetzen verbunden) ! Ihn ihrem fall sollte es kein Problem sein die Schweigepflicht zu unterschreiben !
Gruß Tobi :)
"Etwas unterschreiben" ist halt auch sehr wage und etwas wenig info
Ich sollte die Schweigepflicht unterschreiben also das die bei Arzt und in der Kita sich Infos nehem sollen und vom Anwalt
Was ist dir wichtig? Der Glaube "einmal ist keinmal" (weils das erste Mal war)? Was, wenn jetzt schon diese Hemmschwelle eingerissen wurde und irgendwann nochmal so etwas passiert? Man weiß es nicht. Aber das ist erst mal nicht so vorrangig.
Oder das es deinem Kind gut geht, es beschützt wird? Das hat Priorität
Das Kind war mit involviert in die ganze Situation. Und wenn die nun Schweigepflichtsentbindung schriftlich haben wollen um genauer schauen zu können ob es deinem Kind wirklich gut geht, dann ist das (in meinen Augen) positiv.
Schweigepflichtsentbindungen sind Standard. Damit versichert sich das Jugendamt, dass es deinem Kind gut geht.
Wenn Arzt und Kindergarten sagen, dass es dem Kind gut geht, dann kann das Jugendamt eure Akte schließen. Und das willst du doch, oder?
Ja hast du auch mal das gelesen was du da unterschreiben sollst oder nicht? 😄
Und wenn ja, was stand den genaues drin
Das heißt die erkundigen sich dann ums Kinderwohl. Eigentlich ist das Kind aber nach ner Prügelei wie du es beschreibst, nicht direkt weg aber unter Beobachtung.
Und wenn ich das nicht bewillige krieg ich dann Probleme?
Ich weiß nich was passiert wenn du nicht unterschreibst. Sowas müssen die dir aber sagen
Ich sollte die Schweigepflicht unterschreiben also das die bei Arzt und in der Kita sich Infos nehem sollen und vom Anwalt
Ich sollte die Schweigepflicht unterschreiben also das die bei Arzt und in der Kita sich Infos nehem sollen und vom Anwalt