Dachrinne mit Drohne absuchen?

2 Antworten

"Können" tut man alles - nur "dürfen" theoretisch nicht.

Der Flug "zum Zweck der Dachrinnenkontrolle" bedarf einer Genehmigung - da Du ja ber nur zur reinen Hobbyausübung und Freizeit fliegst, darfst Du das natürlich.....

Wo kein Kläger, da auch kein Beklagter.


Kartofflhamster 
Fragesteller
 18.06.2018, 21:56

Da ist aber einer 😅. Der Nachbar

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GgkDJ  18.06.2018, 23:04

Dann mal mim Nachbarn reden...

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