Bundeswehr verhaftung Polizei?

8 Antworten

Von Experte ponter bestätigt

Sehr hypothetische Frage, meinst Du nicht? Ist in etwa so, wie, darf ein Polizist grds. einen anderen Polizisten verhaften? Ja, darf er, wenn......

Zunächst mal stellt sich die Frage: Warum?

1. Die mil. Wache muss die Polizei nicht in den militärischen Sicherheitsbereich (MSB) reinlassen. Allerdings stellt sich gleichzeitig die Frage, warum sie den Zutritt verwehren sollten? Würden sie nämlich nicht 😉

Also ist die Polizei rechtmäßig im MSB.

2. Nun die zweite Frage: warum sollte nun die mil. Wache, die Polizei raus bitten?

Ok, sagen wir mal, es wird bundeswehrseitig im MSB ermittelt und der Ermittelnde will kein Aufsehen erregen und bittet die Polizei, den MSB zu verlassen.

3. Warum sollte die Polizei sich nun weigern? 🤔

Wenn allerdings sich die Polizei rechtswidrig Zutritt zum MSB verschafft oder Straftaten im MSB verübt, dann dürfte rein theoretisch die Wache vom unmittelbaren Zwang Gebrauch machen und zwar auch nur um weitere drohende Gefahr abzuwenden oder um die Personalien des (vermuteten) Polizisten festzustellen.

Alles sehr sehr theoretisch ....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Heslot 
Fragesteller
 27.07.2021, 13:10

Ich danke Ihnen

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Was die BW darf steht im UZwGBw - Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen

https://www.gesetze-im-internet.de/uzwbwg/BJNR007960965.html

Und ja wenn die BW der Meinung ist das die Polizei dort nichts zu suchen hat wird auch die Pol. verwiesen. Allerdings weis das auch die Pol. und wird sich mit der Bw entsprechend abstimmen, zur Not über den Feldjäger-Notruf: Erreichbarkeiten des Feldjägerdienstes der Bundeswehr

Jeder, der über ein Gebiet Hausrecht hat, darf jemanden von dort verweisen. Wer das ist, tut überhaupt nichts zur Sache....

superseegers  27.07.2021, 12:56

Das würde ich so nicht unterschreiben, versuche mal bei einer Gartenparty mit ruhestörendem Lärm die Polizisten als Hausherr des Grundstücks zu verweisen. Viel Erfolg.

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Orothred23  27.07.2021, 12:58
@superseegers

Solange die Polizei keinen Durchsuchungsbeschluss hat (bei Ruhestörung wohl kaum der Fall) und keine Gefahr im Verzug vorliegt (bei Ruhestörung wohhl kaum der Fall), ist das natürlich das gute Recht des Hausherrn, an das sich jeder Polizist aus eigenem Interesse auch hält.

Eine Ruhestörung lässt sich im Zweifel auch außerhalb des Grundstücks klären.

So ist die Rechtslage.....

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superseegers  27.07.2021, 13:03
@Orothred23

Das ist falsch, nachzulesen in den Polizeigesetzen der Bundesländer, da ist nicht nur der Garten, sondern sogar die Wohnung ohne Beschluss oder Gefahr im Verzug oder sonstwas betretbar.

Für NRW Paragr. 41 Absatz 1 Nr.3 PolGNRW.

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Zwicknick  27.07.2021, 13:14
@Orothred23

§41(1) Nr. 3 ist doch ziemlich eindeutig 🤔

Es dürfe also recht schwer sein, Polizisten bei Lärmbelästigung den Zutritt zu verwehren.

Zudem reicht nach §41(3) Nr. 1 die Annahme auf Basis (von Tatsachen).

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Orothred23  27.07.2021, 13:17
@Zwicknick

Die Bedingungen zu (3) Nr. 1 bitte auch noch mal lesen...

superseegers bezog sich auf diesen Paragraphen mit der Aussage "ohne sonstwas".... Schlicht und einfach falsch...

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Zwicknick  27.07.2021, 13:22
@Orothred23

Eigentlich kenne ich den § mittlerweile auswendig, aber vielleicht gibt es irgendeine neue Fußnote, die ich übersehen habe?

(1) Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn
3. von der Wohnung Immissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen,...

Welche Bedingungen meinen Sie jetzt? Das erheblich oder die Nachbarschaft? 🤭

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superseegers  27.07.2021, 13:28
@Orothred23

Wir befinden uns hier im zweiten großen Aufgabenbereich der Polizei, der Gefahrenabwehr. Und hier hat der Begriff "Gefahr im Verzug" keine Relevanz. Dafür findet man bei jeder Eingriffsnorm die Formulierung "...Tatsachen die Annahme rechtfertigen..."

Wissen nur wenige, daher ist dies oft ein Streitpunkt beim Einschreiten, da kommt dann oftmals "Zeigen Sie mir den Durchsuchungsbeschluss, sonst lass ich sie nicht rein." Und schon geht das Theater los.

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Zwicknick  27.07.2021, 13:29
@Orothred23

Habe ich 😉

Solange die Polizei keinen Durchsuchungsbeschluss hat (bei Ruhestörung wohl kaum der Fall) und keine Gefahr im Verzug vorliegt (bei Ruhestörung wohhl kaum der Fall), ist das natürlich das gute Recht des Hausherrn, an das sich jeder Polizist aus eigenem Interesse auch hält.
Eine Ruhestörung lässt sich im Zweifel auch außerhalb des Grundstücks klären.
So ist die Rechtslage.....

Und die Aussage ist schlichtweg falsch.

Bei angezeigter Lärmbelästigung muss die Polizei unverzüglich handeln. Strom abstellen außerhalb des Grundstücks wäre schlichtweg unverhältnismäßig 🤣

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superseegers  27.07.2021, 13:33
@Orothred23

Und jetzt? Bei .....Lärmbelästigung (Immissionen)...Wohnung, befriedetes Besitztum...jederzeit betreten...

Es wird sogar die Nachtzeit explizit ausgenommen, die in der StPO verankert ist.

Was habe ich überlesen?

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Orothred23  27.07.2021, 14:06
@Zwicknick

Jopp, die Aussage war nicht korrekt, da gebe ich dir Recht.

Wie ich sagte, habe ich mich allerdings nach Nennung des Paragraphen von superseegers auf seine Aussage "ohne sonstwas" bezogen....was nun mal ebenfalls nicht korrekt ist.

Du hattest Absatz 3 Nr. 1 erwähnt, welcher besagt, dass die Annahme von Tatsachen genügt. Absatz 3 ist allerdings an andere Bedingungen geknüpft als Absatz 1, sprich, die Annahme genügt auch nur in diesen Fällen....

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Diese Frage stellt sich nicht, weil die Polizei ohne Auftrag und ohne Absprache sicher nicht in eine militärisch umschlossene Anlage eindringt, in dem 18-jährige mit vollautomatischen Kriegswaffen Streife laufen.

Sie stellt sich nicht, weil Polizisten im Zuge ihres Auftrags vorher Kontakt mit mindestens dem Offizier vom Wachdienst aufnehmen und Zutritt erbitten. Im Rahmen der Amtshilfe wird Zugang garantiert gewährt. Für besondere Sicherheitsbereiche müssen dann weitergehende Genehmigungen und Auflagen vorliegen.

Das darf sogar die Wache innerhalb eines militärischen Sicherheitsbereichs. Nur ganz nebenbei, bei der Bw nennt man das nicht Militärpolizei, sondern "Feldjäger".