7 Antworten

Um deiner Uneinsichtigkeit mal entgegenzuwirken; du wurdest schon auf den entsprechenden Paragraphen des StGB hingewiesen. Dein Aussehen an sich spielt dabei keine Rolle.

Die Vorgabe ist absolut unmissverständlich!

Das ist leider strafrechtlich verboten. Jedenfalls wenn Rangabzeichen dazu getragen werden. Vergleiche dazu den § 132 a, Absatz 1, Nr. 4 des Strafgesetzbuches.


SgtJohnny 
Fragesteller
 27.01.2018, 18:33

Danke Fuer die Antwort aber das ist nur Wenn ich zum verwechseln aehnlich sehe , solane ich die Jacke trage mit Vans Und Jeans weiß doch jedre das ich Kein Soldat bin? Mir ist das im STRAFGESETZT Buch nicht eindeutig erklaert.

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Um der Farce der Uneinsichtigkeit mal entgegenzuwirken; dun wurdest schon auf den entsprechenden Paragraph des StGB hingewiesen. Dein Aussehen an sich spielt dabei keine Rolle.

Die Vorgabe ist absolut unmissverständlich!

Natürlich darfst du KEINE Dienstgradsabzeichen tragen. Die können ja auch problemlos entfernt werden.


SgtJohnny 
Fragesteller
 27.01.2018, 18:10

Kannst du das auch mit einem Gesetzt Belegen? Mal heisst es ja , mal heisst es Nein ^^ Danke!

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DerHans  27.01.2018, 18:11
@SgtJohnny

Genau genommen, darfst du auch das Hoheitsabzeichen nicht tragen. Das hätte der General-Mayor selbst entfernen (lassen) müssen, bevor die Jacke in den Altkleidersack kam.

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SgtJohnny 
Fragesteller
 27.01.2018, 18:15
@DerHans

Also die abzeichen habe ich so in dem laden auch gekauft Und der solange ich nicht die Komplette Uniform trage oder mich als Soldat ausgebe ist es erlaubt ? Das mit dem Hiheitsabzeichen(Deutschland Flagge) ist nicht verboten zu tragen.

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DerHans  27.01.2018, 18:26
@SgtJohnny

Das ist einfach Hochstapelei.

Was hast du davon, mehr zu scheinen als du bist?

Hast du Minderwertigkeitskomplexe?

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SgtJohnny 
Fragesteller
 27.01.2018, 18:35
@DerHans

Es geht hierbei nur um das Stilistische Und das hat nichts mit Minderwertigkeitskomplexe zu tun .! Als community recht Experte Haette ich mehr von Ihnen erwartet^^

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Nein, du darfst die Dienstgradabzeichen nicht tragen. Und die juristische Quelle ist §132a StGB.