Betriebskosten Abrechnung?
Hallo zusammen
Hab mal eine kurze Frage.
Und zwar wohnte ich 19 Jahre in einer Wohnung mit der selben Vermieterin.
Ende 2022 wechselte der Eigentümer,zum 1.6.23 bin ich dann aus kostengründen ausgezogen.
So ich habe 19 Jahre lange den Mietvertrag und mit fester vereinbarung Nebenkosten der alten vermieterin
Nur die aufgelisteten mit × Kreuzchen versehenden Nebenkosten zuzahlen.
Jahrelang Guthaben und nun von der neuen Vermieterin nachzahlung da tauchen Betriebskosten auf wie...
Gebäudeversicherung
Grundsteuer
Haftpflichtversicherung und Niederschlagswasser Q1-Q4
Jetzt meine Frage muss ich die Zahlen wen die im alten Mietvertrag nicht verträglich festgelegt worden?
Ich danke schon mal im vorraus
LG
5 Antworten
- Ein neuer Eigentümer übernimmt den mit dem ehemaligen Eigentümer vereinbarten Mietvertrag mit allen Vereinbarungen. Ein neuer Mietvertrag ist nicht notwendig.
- Im Mietvertrag wird zwar die Betriebskostenvereinbarung erwähnt, aber das heißt nicht, dass man alle erwähnten Kosten umlegen muss. Daher auch die Möglichkeit der Auswahl (ankreuzen).
- Nachdem das 19 Jahre lang so abgerechnet wurde, ist das offensichtlich auch zwischen Mieter und Vermieter gewollt. Wie unter 1. erwähnt, muss ein Käufer sich an diese Vereinbarungen halten.
Ich danke dir vielmals hilft mir sehr weiter werde das heute auch direkt Erledigen.
Dan hat sich auch alles mit der Alten Wohnung und Vermieterin erledigt.
Dankeschön
Sobald der Mieter im Mietvertrag sich der anteiligen Zahlung der Betriebskosten unterworfen hat, kann er an allen Betriebskosten nach § 2 der Betriebskosten -verordnung durch den Vermieter verpflichtet werden, unabhängig von im Mietvertrag aufgeführten Betriebskosten. Nebenkosten gehören nicht in den Mietvertrag.
Muss darauf aber nicht im Mietvertrag hingewiesen werden?
Bei alt verträgen soll das nicht so sein sondern nur das was mit Kreuz gekennzeichnet ist und vereinbart wurde,kann angerechnet werden.
Hatte das 19 Jahre nie als Betriebskosten gehabt eigentümer Wechsel und Dan war das alles drauf,ohne irgendwelche schreiben dazu.
Ist das richtig?
Ja das ist richtig, sofern der Vermieter zunächst diese Kosten selbst bezahlen muss, darf er sie dir anteilig nach einem Umlageschlüssel berechnen. In der Regel gelten die m² der Wohnfläche. Du hast das Recht der Prüfung im Büro des Vermieters.
so weit ich weiß hat der neue eigentümer den altvertag mit gekauft !
daher muß die neue den alten vertrag erst kündigen und einen neuen erstellen !
mit einer rechtschutz -vers hast ja eine beratung frei ?
Hallo ja so sehe ich das auch,hab nie einem neuen Mietvertrag bekommen oder zugestimmt bin ausgezogen.
Daher gilt der Alte Mietvertrag was vereinbart ist,was nicht aufgelistet ist darf sie mir doch nicht in Rechnung stellen?
daher muß die neue den alten vertrag erst kündigen und einen neuen erstellen !
Unsinn
Davon angesehen ist das Mietverhältnis beendet.
Das habe ich gelesen. Aber für Kosten die nicht angekreuzt sind im Vertrag.
Grundsteuer und Versicherungen sind nicht angekreuzt. Das einzige was hier noch umlegbar wäre sind die Kosten für Niederschlagswasser. Die zählen ja zu den Kosten der Entwässerung.
Das sind alles kosten die der Vermieter auf die Mieter umlegen kann.
Durch den neuen Vermieter ändern sich auch die Vertragsmodalitäten
Hallo ich habe nie einen neuen Mietvertrag bekommen,und wurde auch nie drauf aufmerksam gemacht.
Sie hat die Mieter und Mietverträge so übernehmen müssen.
Und darf doch nur wegen alt Mietervertrag das berechnen was schriftlich im Mietvertrag vereinbart wurde?
Mit Eigentümer-/Vermieterwechsel ändern sich die Vertragsmodalitäten nicht.
Der neue Vermieter hat nur das umgelegt was er gesetzlich auch darf. Hier wird der FS zahlen müssen.
Der neue Vermieter darf nur die Kosten umlegen die vertraglich vereinbart sind. Das sind hier nur die die mit x gekennzeichnet sind.
Du mußt nur die Kosten tragen die vertraglich vereinbart sind. Das sind die die mit x gekennzeichnet sind.
Super das war hilfreich
Das wollt ich wissen jetzt kann ich das klären ich danke dir vielmals für deine Antwort.
Lg
Hallo und Dankeschön für deine Antwort,hilft mir wirklich weiter.
Heißt also kann Wiederspruch einlegen und nach alten Mietvertrag eine Korrektur der Betriebskosten anfordern?