Ja, darf sie, wenn es rechtzeitig angekündigt wird. Ein Ausfall von einer Woche erscheint sehr lange. Normalerweise wird dann eine mobile Heizzentrale eingesetzt.

In jedem Fall steht den Mietern eine Mietminderung zu. Die kann bis zu 10% betragen, hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab. Auf jeden Fall muss eine Mietminderung vorher angekündigt werden. Denkt daran, dass der Vermieter der Vertragspartner ist und nicht die HV. Lasst Euch evt. vom lokalen Mieterverein beraten

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Termine müssen mit Dir abgestimmt werden, mindestens 1 Woche im voraus. Du musst also nicht jeden Termin annehmen.

Du kannst auch auf Einzelterminen bestehen, also keine Sammelbesichtigungen, wenn Du das nicht willst.

Fotos dürfen ebenfalls nur mit Deiner Zustimmung gemacht werden

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  1. Ja, leider ist das rechtens. Das nennt sich Eigenbedarfskündigung. Allerdings muss die sehr gut und sehr genau begründet werden. Da kann ich Euch nur raten, Euch an den lokalen Mieterverein zu wenden. Das sind Fachanwälte, die das prüfen können.
  2. Die Frist ist zu kurz. In den alten Mietverträgen gab es sogar Fristen von 12 Monaten. Einfach im Mietvertrag nachlesen
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Nein, ein gesetzliches Vorkaufsrecht hast Du nicht.

Du kannst aber mit dem anderen Eigentümer vertraglich ein derartiges Vorkaufsrecht vereinbaren. Das sollte dann unbedingt im Grundbuch eingetragen werden.

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Geht es hier um eine Mietwohnung? Warum hast Du dann Provision bezahlt?

Ein Makler muss über alle ihm bekannten Umstände informieren. Er muss aber nicht auf offensichtliche Mängel hinweisen. Schimmel sieht man normalerweise. Für die Beseitigung eines derartigen Mangels ist aber der Vermieter = Dein Vertragspartner zuständig

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  1. Ja, der Verkäufer kann jederzeit bis zur Unterzeichnung des KV beim Notar anderweitig verkaufen
  2. Wenn es eine derartige Vereinbarung gab und die Freundin den Notar sich darauf verlassend mit dem Entwurf beauftragte, dann kann es sein, dass auf Seiten des Verkäufers eine vorvertragliche Pflichtverletzung vorliegt.
  3. Sollte man auf jeden Fall von einem Fachanwalt prüfen lassen
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  1. Ein neuer Eigentümer übernimmt den mit dem ehemaligen Eigentümer vereinbarten Mietvertrag mit allen Vereinbarungen. Ein neuer Mietvertrag ist nicht notwendig.
  2. Im Mietvertrag wird zwar die Betriebskostenvereinbarung erwähnt, aber das heißt nicht, dass man alle erwähnten Kosten umlegen muss. Daher auch die Möglichkeit der Auswahl (ankreuzen).
  3. Nachdem das 19 Jahre lang so abgerechnet wurde, ist das offensichtlich auch zwischen Mieter und Vermieter gewollt. Wie unter 1. erwähnt, muss ein Käufer sich an diese Vereinbarungen halten.
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"Die Garage ist weitervermietet"

Hast Du die Garage vermietet oder der Eigentümer?

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Warum einen Immobilienmakler beauftragen und bezahlen, wenn man dann doch die Arbeit selbst machen will? Letztendlich führt das nur zu Problemen, wenn dieselbe Immobilie mehrfach angeboten wird.

Rein rechtlich kannst Du natürlich mit dem Makler vertraglich vereinbaren, dass Du die Immobilie auch selbst anbietest.

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Wer muss meine Kaution zurückzahlen?

Hallo!

Ich bin im November 2023 aus meiner Wohnung ausgezogen.

Bei meinem Einzug wurde die Wohnung noch von einer Immobilienverwaltung verwaltet, dieser Verwaltung habe ich auch meine Kaution überwiesen. Während ich in der Wohnung gewohnt habe, hatte diese Verwaltung aber scheinbar Probleme und die Verwaltung ging wieder an den Eigentümer über.

Bei meinem Auszug habe ich nun mit den Eigentümern die Übergabe gemacht und es war alles in Ordnung. Mir wurde gesagt, dass ich mich nur bei der Immobilienverwaltung melden solle und meine Kaution zurückverlangen soll. Nun blockt aber diese Verwaltung seit November 23 jeglichen Kontakt ab und ich komme nicht an meine Kaution. Auch dem Eigentümer habe ich gesagt dass er sich bei ihnen melden soll, aber von dem höre ich auch nichts.

Was würdet ihr nun an meiner Stelle machen? Habe ich auch gegen den Eigentümer eine Handhabe?

Danke schonmal für die Antworten! :)

P.S.:

Zusätzliches Problem ist, dass die damalige Verwaltung mittlerweile in eine andere Immobilienverwaltung eingegliedert wurde und so nicht mehr existiert. Ich habe die neue Immobilienverwaltung bereits abgemahnt und danach beim Mahngericht einen Mahnbescheid beantragt. Die Immobilienverwaltung hat diesem Bescheid aber widersprochen. Nun müsste ich 130€ zahlen, damit dieses Verfahren weitergeht. Ich bin mir aber nichtmal sicher, ob ich von dieser anderen Immobilienverwaltung überhaupt Anspruch auf meine Kautionszahlung an die ursprünglichen Verwaltung habe...

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Die Kaution ist an den Vermieter oder die von diesem beauftragte Person zu zahlen. Daraus ergeben sich folgende Fragen, die Du prüfen solltest:

  1. Was ist im Mietvertrag zum Thema Kaution vereinbart? Üblicherweise wird die Kaution auf ein vom Vermögen des Vermieters getrenntes Konto überwiesen.
  2. War die Hausverwaltung zur Entgegennahme der Kaution berechtigt? Falls nein, dann hast Du ein Problem
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Ja, das ist möglich, wenn das im Mietvertrag so vereinbart wurde. Das gilt allerdings nicht für Warmwasser und Heizung

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Bei diesem Abrechnungszeitraum (1.10. - 30.9.) dürfen Kosten, die danach anfallen, nicht berücksichtigt werden

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Nicht Ihr müsst kündigen, sondern der Vermieter muss bei Eigenbedarf kündigen. Dies muss aber sehr gut begründet werden.

Wendet Euch im Zweifel an den örtlichen Mieterverein

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Als neuer Eigentümer kannst Du dem Makler die Nutzung eines derartigen Fotos (nicht-öffentlicher Raum) untersagen. Wenn er sich nicht darin hält, musst Du zur Not klagen. Ob es das Wert ist, kannst nur Du entscheiden

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Es kommt auf die Formulierung im Mietvertrag an, ob die Flächenangabe zur Beschaffenheitsvereinbarung wird. Es muss auch angegeben werden nach welcher Vorschrift die Wohnfläche bestimmt wird. Wird die Wohnfläche bei der Betriebskostenabrechnung verwendet, muss diese exakt stimmen. Ansonsten gewähren die Gerichte ein gewisse Abweichung.

Also, einfach die Wohnfläche nach WoFlV bstimmen (lassen) und dann mit dem Vermieter darüber sprechen

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Da Du die Code-Karte hast, kannst Du die Schlüssel bei jedem Schlüsseldienst, die Basi-Schließsysteme anbieten, machen lassen.

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Eigentlich gibt man bei Messungen der Luft die Belastung in Fasern pro m3 an. Was die konkret gemessen haben, kann Euch nur das Labor beantworten, das die Messungen durchgeführt hat.

Am Rande bemerkt, die Messung der Luftbelastung gibt keinen Aufschluss über die Belastung durch welchen Baustoff

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