Nebenkostenabrechnung - Kaminkehrer nach Vertragsende?
Hallo zusammen,
unser Mietvertrag war bis 30.09.2023 gültig, die Abrechnungsperioden für die Nebenkosten waren auch immer bis 30.09. des Jahres. In der letzten Abrechnung verlangt der Vermieter 140€ für Kaminkehrer und Immisionsmeßung am 16.11.2023.
Auf meine Frage, antwortete der Vermieter: "es handelt sich dabei um die notwendige, gesetzlich vorgeschriebene und turnusgemäße Überprüfung durch den Kaminkehrer, dabei ist es unabhängig ob diese im Januar oder später durchgeführt ist, da diese für den entsprechenden Zeitraum zB das Kalenderjahr 2023 gilt unabhängig wann sie durchgeführt wird."
Muss ich das zahlen, auch wenn es nach Vertragsende UND nicht innerhalb der Abrechnungsperiode stattfand?
Grüße
Das ist die Abrechung und der Zeitraum steht oben ganz deutlich...
2 Antworten
Bei diesem Abrechnungszeitraum (1.10. - 30.9.) dürfen Kosten, die danach anfallen, nicht berücksichtigt werden
Wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.10.2022 - 30.09.2023 geht kann der Vermieter die Kaminkehrerkosten vom 16.11.2023 da nicht mehr abrechnen. Die gehören dann in den Abrechnungszeitraum 01.10.2023 - 30.09.2024.
Sollte der Abrechnungszeitraum aber das Kalenderjahr sein wäre das richtig. Dann müßtet ihr anteilig für euren Mietzeitraum die Kosten tragen. Auch wenn die Leistung erst nach dem 30.09. erbracht wurde.