Grundbesitzabgabenbescheid umlegen auf Mieter?
Hallo!
Ich habe eine Frage zu folgenden Bescheid im Anhang.
Wenn ich für 2020 eine Betriebskostenabrechnung nun erstellen will, für 2020, muss ich doch die 513,65€ an den Mieter umlegen, richtig? Ich komme etwas durcheinander wegen den Zeitraum und da ich das Haus neu gekauft habe frage ich lieber nochmal nach:)
Und unten sind die Forderungen für 2021, die dann jeweils teils gezahlt werden.
(EFH, Betriebskostenverordnung und Vorauszahlung alles vertraglich geregelt)
Wann ist denn das EFH in dein Eigentum übergegangen?
genau am 31.12.2020
5 Antworten
Ja, wenn das Haus das ganze Jahr vermietet war, kannst du diese Kosten im Normalfall auf den Mieter umlegen. Das dürfte sich aus dem Mietvertrag ergeben.
Ja, das Kleingedruckte. Kosten für 2020 in der Abrechnung 2020 berücksichtigen, Kosten für 2021 für die Vorauszahlung 2021. Ich nahm an, dass das klar war.
Achtung: Da sind Gebühren und Vorauszahlungen enthalten, die erst für 2021 gelten. Wer weiß denn, ob Mieters alle das ganze Jahr drin bleiben?
Die Grundsteuer ist für mich niedrig, es können eigentlich keine Wohnungen sein.
Aber ja, es gibt kleine Einfamilienhäuser und Gemeinden, die recht wenig verlangen. Ich kenne aber auch das krasse Gegenteil.
Auf den Mieter, laut Frage, es gibt also nur einen. Somit ist nichts zu verteilen, so auch Blank und Börstinghaus.
Ich hoffe, es gibt den richtigen Mietvertrag, keinen für Wohnraum!
Könnten theoretisch auch mehrere Personen in einem EFH leben. Ist doch egal, alter Wortklauber ;-).
Naja, Fehlerchen des Vermieters können sich fatal auswirken, wenn der richtige Richter für die Gegenseite ist.
Und junge "Neuvermieter" müssen ja nicht die gleichen machen, die wir vor "50 Jahren" einmal gemacht haben.
Zudem steht er noch gar nicht im Grundbuch als Eigentümer.
Er steht nicht einmal im Grundbuch, und will "fremde Kosten" verteilen!
Entscheidend ist hier, für wann Kostenübergang vereinbart war.
Wenn der Kauf also komplett abgewickelt wurde und das Haus z. B. am 1.11.2020 an ihn nach Kaufpreiszahlung übergeben wurde, spielt es keine Rolle, dass das Gericht vielleicht noch etwas braucht, bis sein Eintrag an der Reihe ist.
Das kommt wie immer darauf an, kein Vermieter muss müssen, er kann, wenn er es im Mietvertrag so vereinbart hat.
Zuständig für eine AR ist der Vermieter, der am letzten Tag der Periode im Grundbuch steht.
Aufgrund der Höhe der Grundsteuer fürchte ich, dass es nicht um Wohnungen geht.
Mache also keine Fehlerchen, die lieben Mieter mögen diese meist nicht.
Prüfe, ob es Vorgaben gibt bzgl. der Wasser-/Abwasserkosten!
Aus diesem Bescheid legst Du die Abgaben um, die das Jahr 2020 betreffen. Achtung: Wenn von einem Betrag die Vorauszahlung abgezogen ist, darfst Du die Vorauszahlung natürlich nicht berücksichtigen, sondern schon den vollen Betrag umlegen. Z. B. Abwassergebühren 320,88 für 2020 umlegen.
Grundsteuer und Abwasser für 2021 jetzt noch nicht umlegen. Erst im kommenden Jahr, wenn Du die Abrechnung für 2021 machst.
Achsoo ich verstehe.. Also 320,88€ kann ich jetzt schon umlegen aber die Grundsteuer und Abwasser beziehen sich auf 2021.
Um die Grundsteuer und Oberflächenentwässerung für 2020 herauszufinden, muss ich den Bescheid vom letzten Jahr 2020 entnehmen, richtig?
d.h. ich muss bei der Gemeinde nachfragen, ob die mir den Bescheid vom letzten Jahr einmal zusenden können damit ich die Grundsteuer B auch für die Abrechnung umlegen kann/darf
Frag bei der Gemeinde nach, ob sich die Grundsteuer in diesem Jahr von dem im vorigen Jahr unterscheidet. Meistens bleibt sie über längere Zeit gleich und man bekommt nur dann einen neuen Steuerbescheid, wenn sie sich ändert.
Und man bekommt auch einen Bescheid, wenn man ein Objekt gekauft hat und zwar meist am Anfang des darauf folgenden Jahres, wie jetzt auch bei Dir. Es ist fraglich, ob Sie Dir den Bescheid vom letzten Jahr senden dürfen, denn der betraf schließlich den vorherigen Eigentümer. Eigentlich müsstest Du diesen fragen.
Wenn das nicht geht und wenn die Gemeinde keinen Bescheid raus rückt, kann sie aber immerhin mitteilen, ob sich bei den Gebühren im Vergleich zum Vorjahr was geändert hat. Vermutlich nicht.
danke dir! Habe dort angerufen die haben per Mail den Bescheid von 2019/20 geschickt mit der Grundsteuer und Oberflächenentwässerung für 2020.
Ich fürchte, Du wirst gar nicht können! Schaue ins Grundbuch, wer am 31.12. dort als ET eingeschrieben stand.
Das Haus ist von meinen Eltern abgekauft. Mache es zusammen mit den.
Ich habe schon vermutet, dass Du somit gar keine Abrechnung erstellen darfst.
Das spielt keine Rolle. Der im Vertrag vereinbarte Rechte- und Gefahrenübergang ist entscheidend.
Lese ich nicht im Mietrecht, ist ja auch in WEGen ohne Bedeutung. Mitglied ist, wer im Grundbuch steht.
Hat mit Mietrecht nichts zu tun, sondern im Kaufvertrag wird festgelegt, ab wann der Käufer zuständig ist für alle Rechnungen, die kommen und auch, ab wann er als Vermieter für alle Mieterangelegenheiten zuständig ist. Wenn man so will, überträgt der Verkäufer schon zu diesem Zeitpunkt die Vollmacht auf den Käufer als Vermieter. Lediglich im Fall, dass der Käufer Eigenbedarf anmelden will, muss er auch im Grundbuch stehen. Sonst funktioniert das nicht.
Auch bei WEGen ist es so, wie oben, jedoch zu Eigentümerversammlungen kann der "Neue" wohl noch nicht geladen werden, aber der Verkäufer könnte ihn bereits bevollmächtigen.
Du brauchst den Schleudermaxe nichts erklären, der meinte auch, dass man bei einer Vermietung von EFH keine Nebenkosten hat.
Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du nicht vom meinen schreiben.
Hier liegt gerade eine Mahnung vom Stadtsteueramt auf den Tisch für die Rate von 11.2020.
Nun Rate mal, was es die Stadt juckt, wann verkauft wurde, wann Übergang war, und so?
Seit Juli kassiert der Käufer die Miete!
Ein Käufer bekommt auch keine WEG-Abrechnung, nur weil der Verkäufer es so möchte.
Der BGH (Urteil vom 14.9.2000, Az.: III ZR 211/ 99, GE2000, 1471 = WuM 2000, 606) stellte klar, wie die Nebenkostenabrechnung bei Eigentümerwechsel zu erfolgen hat.
Danke für das Urteil. Das hat mir in der Tat noch gefehlt. Es ist für meine Angelegenheit sehr wertvoll.
Du hast also keine der Vorauszahlungen der Mieter aus 2020 erhalten. Daher fällt die Abrechnung der Betriebskosten für 2020 ins Ressort des Verkäufers.
Sind meine Eltern gewesen. Deswegen die sind damit einverstanden.
So habe bei der Gemeinde nun den Bescheid vom Vorjahr geholt, um die Grundsteuer und Oberflächenentwässerung auch umzulegen.
Danke für die Tipps!
Und das da 01.01.21 - 31.12.21 links neben den Kostenpunkten steht, ist für die Berechnung 2021 relevant, oder?