Vermieter, Selbstbeteiligung Versicherung?

11 Antworten

Auf der Selbstbeteiligung bleibt er sitzen, wenn sich seine Mieter stur stellen, denn diese kann nicht umgelegt werden.

Es ist aber auch zu dumm vom Vermieter, wenn er der Wirtschaftlichkeit Vorrang gibt, anstatt eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung zu wählen.

Hätte er eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen, wäre die Police im Jahr rund 150 € teurer, aber diese könnte er auf die Mieter umlegen. Auch das Wirtschaftlichkeitsgebot würde ihn nicht zwingen, ggf. im Schadensfall auf mehreren hundert Euro Selbstbeteiligung sitzen zu bleiben.

Nun ist es so, dass man es hier mit einem Vermieter zu tun hat, der auf seine Mieter schaut und wohl nur dann Entgegenkommen erhofft, wenn mal ein Schadensfall war und die Selbstbeteiligung angefallen ist. Da hat er aber jetzt Pech gehabt!

Er erspart seinen Mietern in 10 Jahren z. B. rund 1500 €. Wenn Du jetzt mal rechnen würdest, wieviel auf Dich allein trifft, also wenn Du den tatsächlich auf Dich umgelegten Betrag einfach mal durch 5 teilst (bei wenigstens 5 Jahren Abstand zwischen Schadensfällen) und dann feststellst, dass Du pro Jahr nicht 62,50 (bei 4 Wohnungen) zu zahlen hast, sondern das dann lediglich 12,50 € pro Jahr wären gegenüber € 37,50, wenn der Vermieter die Versicherung ohne Selbstbeteiligung hätte, vielleicht würdest Du dann gerne und ohne Meckern Deinen Anteil zahlen.

Ich weiß aber nicht, auf wieviele Mietparteien der SB-Betrag aufgeteilt wurde, wie viele Schäden es gibt, wie Dein Verhältnis zum Vermieter ist und wie generell die Bereitschaft im Haus ist, dem Vermieter auch mal entgegen zu kommen.

Grundsätzlich würde ich mich als Vermieter sehr ärgern, wenn mich die Mieter vor die Wand laufen lassen und ich würde zu meinem Versicherungsagenten gehen und die Police künftig auf "keine Selbstbeteiligung" ändern lassen. Kostet zwar dann mehr, aber wäre dann nur das Geld der Mieter.

Entscheide selbst, was Du meinst, was in Deinem Fall besser ist. Ich wollte Dir nur mal die Situation der anderen Seite aufzeigen.

Die 250€ Selbstbeteiligung gehört NICHT in die Nebenkostenabrechnung. Die hat der Versicherer sicher verlangt, weil der Eigentümer schon zu viele Schäden gemeldet hat. Reparaturen der maroden Wasserleitung, sind sein ureigenstes Problem.

Das Wort Selbstbeteiligung kommt davon, weil er diese Beteiligung SELBST zu tragen hat.

Auf der Selbstbeteiligung bleibt er sitzen. Die müssen nicht seine Mieter bezahlen.

Wohl aber kann er die Versicherungsprämie der Wohngebäudeversicherung auf seine Mieter umlegen. Da ist es so manchem Hausbesitzer piepegal, wie hoch die Prämie ist. Hauptsache ohne Selbstbeteiligung.

Derartige Reparaturen bzw. Instandsetzungen sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. Dass er von seiner Versicherung nicht alle Kosten ersetzt bekommt, ist ihm geschuldet und nicht seinen Mietern.

Die Umlage ist deshalb unzulässig und zurückzuweisen. Deshalb schriftlich Einspruch einlegen. Den Betrag aus der Kostensumme herausrechnen. Das Guthaben erhöht sich um diesen Betrag und eine evtl. Nachzahlung verringert sich in dieser Höhe.