Satelittenschüssel Anschluß auf Mieter umlegen - darf der Vermieter das?

6 Antworten

Wir haben eine Sattanlage eingebaut. Die Materialkosten werden wie bei einer Modernisierung mit 11% angerechnet. Das sind 10,73€ pro Wohnung im Jahr. Gegenüber dem vorherigen Kabelanschluss ist das nichts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Na wenn mal Rechnet ist die Anlage für knapp 200 Euro jetzt mit 1.260€ nach 21 Jahren vergoldet.

Wenn da noch einer wohnt mal 2x

Nutzt Du das überhaupt ?


Anett0104 
Fragesteller
 06.03.2021, 10:16

Nein, da mein Fernseher über Internet/ Magenta TV läuft

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Odenwald69  06.03.2021, 10:28
@Anett0104

wenn das nicht in den Nebenkosten / Mietvertrag drin steht dann würde ich das auch nicht bezahlen.. zumal du ja IP TV nutzt.

Ich kenne keinen Mieter bei uns in der Straße wo für SAT TV noch zahlen soll.. bei uns in der Anlage ist das kostenfrei. (18 Parteien) Strom läuft über allgemein Strom.. (ich arbeite als Beirat mit der HV zusammen)

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Nein.

Bei einer Sat-Schüssel fallen keine regelmäßigen Kosten an.

Das bisschen Strom für Verteiler läuft ja gewöhnlich über den Allgemeinstrom.


Anett0104 
Fragesteller
 06.03.2021, 10:14

Der Strom (Vorauszahlung) läuft ja direkt über mich

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anitari  06.03.2021, 10:16
@Anett0104

Ich meine ja den Strom der für die Anlage benötigt wird. Der läuft ja normalerweise über den Allgemeinstrom.

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Anett0104 
Fragesteller
 06.03.2021, 10:23
@anitari

genau das meine ich, ich zahle Strom (eigene Anmeldung beim Anbieter) alles an Strom in diesem Haus geht erstmal auf meine Kappe

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Nutzt er den Antennenanschluss oder Du ? Was steht denn im Vertrag ?


Anett0104 
Fragesteller
 06.03.2021, 10:09

er selbst wohnt nicht hier, wir sind 2 Mieter. Im Vertrag steht davon gar nix

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Huflattich  06.03.2021, 10:11
@Anett0104

Aber nutzen tut ihr beide diese Schüssel - zahlt der andere auch 60 € (ich hoffe wenn nur einmal im Jahr!)

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Anett0104 
Fragesteller
 06.03.2021, 10:12
@Huflattich

wir könnten sie beide nutzen, der Nachbar zahlt 30 € im Jahr, da er den kleineren Teil des Hauses gemietet hat

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Huflattich  06.03.2021, 10:16
@Anett0104

Bei Googel gefunden :

Der  Mieter muss die  Kosten für die  SAT- Anlage nicht zahlen. Die entsprechende Vereinbarung im  Mietvertrag ist unwirksam. Umlagefähige Betriebskosten sind nur diejenigen, die dem Vermieter als nachweisbarer laufender Aufwand entstanden sind. Pauschale Ansätze sind insoweit unzulässig.

Sprich halt Deinen Vermieter darauf an, oder zahl bei der nächsten Nebenkostenabrechnung weniger.

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Anett0104 
Fragesteller
 06.03.2021, 10:19
@Huflattich

Meist bekomme ja ich Geld zurück, da ich Strom- und Gaskosten für den anderen Mieter mit vorauszahle. Ich hab die Hauptanschlüsse

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Ich muss mich korrigieren:

„Ein pauschaler Ansatz von 10 Euro monatlich für die Satellitenanlage ist unzulässig. Der Vermieter kann nur Betriebskosten auf die Mieter umlegen, die ihm nachweislich als laufender Aufwand entstanden sind. [...]
Der Mieter muss die Kosten für die SAT-Anlage nicht zahlen. Die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam. Umlagefähige Betriebskosten sind nur diejenigen, die dem Vermieter als nachweisbarer laufender Aufwand entstanden sind. Pauschale Ansätze sind insoweit unzulässig. Eine vertragliche Vereinbarung pauschaler Beträge ist unwirksam (§ 556 Abs. 4 BGB).“
[Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietrecht-kein-pauschaler-ansatz-fuer-sat-anlage_258_212794.html]

VG :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

anitari  06.03.2021, 10:11

Welche laufenden Kosten fallen denn bei einer Sat-Anlage an?

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Anett0104 
Fragesteller
 06.03.2021, 10:22
@anitari

gar keine außer Strom, den ich ja wie gesagt, selber zahle

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Odenwald69  06.03.2021, 10:29
@anitari

keine Ausser das mal alle 20 Jahre das LNB getauscht werden muss und ein bissel strom. ansonsten Wartungsfrei.

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WolfishChaos  06.03.2021, 11:54
@Odenwald69

Das wollte anitari auch mit dieser Frage sagen. Ich hatte nämlich zuerst fälschlicherweise geschrieben, dass die Zahlungsforderung rechtens sei 🙈

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Anett0104 
Fragesteller
 06.03.2021, 10:17

Dankeschön, mal sehen wir wir das klären könne (Vermieter und ich)...er ist ein Pfennigfuchser :-)

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WolfishChaos  06.03.2021, 10:19
@Anett0104

Am besten erstmal nett und freundlich probieren. Schließlich ist man als Mieter/Vermieter auch irgendwo aufeinander angewiesen.

Aber erfreut wird er sicher nicht sein über den Wegfall dieses freien Verdienstes.

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Anett0104 
Fragesteller
 06.03.2021, 10:20
@WolfishChaos

Das werd ich machen, mal schauen was bei rauskommt, wahrscheinlich bekommt er wieder Schnappatmung :-)

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