Kann der Vermieter die Kosten für die Information über die Heizkosten auf die Mieter umlegen?

3 Antworten

Kosten der Verbrauchserfassung sind Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung, somit auf die Mieter umlegbar.

Portokosten und Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig.

bwhoch2  07.02.2023, 09:05

Darum handelt es sich hier aber nicht.

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anitari  07.02.2023, 09:16

Die monatliche Verbrauchsanalyse wird ja nicht per Post zugeschickt.

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Die Aussendung erfolgt vermutlich direkt über die Abrechnungsfirma. Die Abrechnungsfirma (ISTA, Techem o. a.) berechnet für die Erbringung dieser Leistung Kosten, die im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf die Mieter umlegbar sind, egal ob die Mieter die Information überhaupt wollen oder nicht.

Norina1603  07.02.2023, 09:53

Geschieht das tatsächlich monatlich?

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anitari  07.02.2023, 10:21
@Norina1603

So ist das in der Heizkostenverordnung für fernauslesbare Messgeräte vorgeschrieben.

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