Ist der Vermieter dabei wenn die Wohnungsschlüssel vom ehemaligen Mieter an dem nachmieter übergeben wird?

7 Antworten

Der Vormieter muss dem VERMIETER die Schlüssel übergeben und das sich auch bestätigen lassen. Dein Mietvertrag hat nichts mit dem des Vormieters zu tun. Der Nachmieter bekommt die Schlüssel vom Vermieter und muß dies auch bestätigen.

Normalerweise übergibt man die Schlüssel an den Vermieter und der gibt sie dann seinem neuen Vertragspartner. Der Altmieter muß dir die Schlüssel nicht geben, und das sollte er auch nicht tun.

Naja, nachdem es um sein Eigentum geht, hat er logischerweise das Recht, auch die "Spielregeln" vorzugeben.

Gerhart  15.12.2020, 09:07

Außer den Vertragsregeln gibt es keine Spielregeln >>> Vormieter gibt die Mietwohnung nach Mietende an den Vermieter oder dessen Beauftragten heraus und Vermieter oder dessen Beauftragter gibt die Wohnung an den Nachmieter uzu dessen Mietbeginn heraus. Protokolle der Übergaben sind zwar wünschenswert aber nicht Pflicht.

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Der Vormieter ist nicht dein Vertragspartner und Eigentümer, lediglich Besitzer. Als solcher ist er nicht berechtigt, die Besitzübergabe an dich als Nachmieter zu tätigen. Das sollte / ist dem Vermieter vorbehalten. Aus der von dir geschilderten Vorgehensweise resultieren nur Probleme.

Korrekt ist, dass der Vormieter dem Vermieter mit Übergabeprotokoll die Wohnung samt Schlüsseln zurückgibt und der dann an dich rgibt, ebenso mit Übergabeprotokoll.

CanKannimmer 
Fragesteller
 15.12.2020, 00:46

Interessant, also kann ich wohl darauf bestehen das ich dem Vermieter mitteile das sie die jennigen sind die erstmal die Schlüsseln abnehmen sollten und Sie dann an mich übergeben mit übergabeprotokoll von der gesamten Mietwohnung + Schlüsseln, weil so einen übergabeprotokoll habe ich jetzt Vermieter nicht erhalten, nur auf der Expose oder so stand halt das die Wohnung mit einbauküche überreicht wird mehr auch nicht. Wie soll ich jetzt vorgehen?

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albatros  15.12.2020, 00:53
@CanKannimmer

So wie von mir als korrekt beschrieben, lass dich nicht auf Anderes ein. Das geht garantiert in die Hose. Letzten Endes müsstest du u. U. dann irgendwann für Mängel aufkommen, die vom Vormieter verursacht sind.

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CanKannimmer 
Fragesteller
 15.12.2020, 00:57
@albatros

Muss auch protokolliert werden wenn schimmel da ist oder irgendwas eben an schaden da ist was der neue Mieter wissen sollte? oder kann ich davon ausgehen das die Wohnung die jetzt seit 1 monat frei stand vom Vermieter selbst abgecheckt wurde und protokolliert wurde um gegebenfalls das zu klären zum schutz für den neuen Mieter? also die Schlüsseln lass ich mir dann lieber vom Vermieter geben so werd ich das dann denen morgen früh mitteilen.

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albatros  15.12.2020, 16:48
@CanKannimmer

Es ist der Zustand zu protokollieren der bei Übergabe vorliegt. Sind Mängel (Schimmel usw.) da muss das auch protokolliert werden und eine Frist zur Abstellung durch den Vermieter. Passiert das nicht, behauptet eines Tages der Vermieter, dass du der Verursacher bist/warst. Kommt der Vermieter in Verzug, darfst du die Miete mindern. Ohne die Fristsetzung nicht.

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Warum haben die heute keine Zeit? Weil heute der letzte Tag vor dem Lockdown ist man nur noch heute die Weihnachtsgeschenke im Laden kaufen kann. Leicht zu verstehen oder?

Natürlich kannst Du Dich heute mit dem ehem. Mieter treffen und Dir die Schlüssel geben lassen. Stelle ihm ggf. eine Übernahmequittung für die Schlüssel aus.

Der Übergabetermin am Mittwoch dient dann dazu, den Zustand der Wohnung zu checken. Meiner Meinung nach brauchst Du keine Angst zu haben, dass Dir der Vermieter was unterjubeln will, denn die Schäden, die ggf. dabei hoch kommen, kannst Du doch gar nicht innerhalb von einem Tag verursacht haben.

Wenn möglich, geh bei der Schlüsselübergabe mit dem Vormieter durch und schau, ob es irgendwo Mängel oder Schäden gibt und mach Fotos davon. Lass Dir die Zähler zeigen (nicht die von der Heizung) und mach Bilder davon. Checke, ob die Abflüsse in Waschbecken, Spüle, Toilette und Badewanne/Dusche frei sind. Das ist in wenigen Minuten gemacht.

Um ggf. alles schriftlich zu dokumentieren, lade Dir ein Formular für Übergabeprotokoll aus dem Internet runter und fülle das zusammen mit dem Vormieter aus. Hier kommen dann die Zählerstände rein und Mängel, die beide gemeinsam feststellen, sodass der Vormieter auch unterschreiben kann.

Das wäre dann zunächst einmal eine Übergabe ohne den Vermieter, die im Zweifel dazu helfen könnte, zu beweisen, was zu diesem Zeitpunkt war. Mit dem Vermieter machst Du dann nochmal eine Übernahme, verwendest dann das gleiche Protokoll oder er macht ein separates.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
jbinfo  15.12.2020, 09:54

Dein Rat ist zwar zu verstehen, aber sicher nicht der richtige Weg.

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jbinfo  15.12.2020, 09:58
@jbinfo

Ich als Vormieter kann nichts übergeben was mir nicht gehört. Außerdem habe ich als Vermieter das Recht mit dem Vormieter und dem Nachmieter eine vernünftige Wohnungsübergabe zu machen. Wenn der Vormieter angeblich keine Zeit hat, dann machen wir die Übergabe halt erst am 31.12.

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bwhoch2  15.12.2020, 11:06
@jbinfo

Ich bin immer für pragmatische Lösungen und es kommt auch aus Sicht des Vermieters immer auf den Einzelfall an und die Einschätzung, ob man das so machen kann oder nicht.

Wenn ich einen Vertrag mit einem Mieter gemacht habe und der Auszug des Vormieters steht fest, kann ich doch ohne weiteres zustimmen, dass Vormieter die Schlüssel dem Nachmieter übergibt.

Wenn ich als Vermieter dabei nicht dabei sein kann und die beiden, also Vor- und neuer Mieter machen selbst eine Übergabe womöglich mit einem Protokoll, können erwachsene Menschen dabei doch fast nichts verkehrt machen.

Meine Aufgabe ist es dann, bei nächster Gelegenheit mit dem neuen Vermieter noch einmal durch zu gehen und alles das aufzunehmen, was er ggf. mit dem Vormieter festgestellt hat und evtl. Zusätzliches, was ebenfalls in ein ordentliches Protokoll gehört.

Wir hatte vor nicht langer Zeit genau eine solche Übergabe und es hat sehr gut funktioniert.

Du schreibst:

Ich als Vormieter

Klar, Du würdest als Vormieter nicht so vorgehen. Das verstehe ich vollkommen, aber hier war es der Vormieterin offensichtlich egal.

Als Vermieter wiederum habe ich das Recht mit den beiden Mietparteien das zu vereinbaren, was mir entsprechend der Situation angemessen erscheint.

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