Hallo,

ich hätte eine Frage zwecks Immobilienkauf.

Es geht um ein Haus mit zwei Wohnungen. Eine Wohnung gehört mir, ich bin praktisch 50% Eigentümer der kompletten Immobilie.

Wenn die andere Partei verkaufen/vererben oder sonst was möchte, habe ich dann ein Vorkaufsrecht?

Als Beispiel, meine Schwester und ich möchten die anderen 50%, bin ich dann durch meinen 50% Besitz bevorzugt oder muss das anderst vereinbart werden?

Danke schonmal!