Nebenkosten Wohnung. Aufteilung zwischen Heizkosten und Wasserkosten.?


25.09.2021, 13:46

Mietvertrag

BK S.1

BK S.2

BK S. 3

BK S.4

BK S.5

BK s. 6

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da müssen zwei verschiedene Beträge im Mietvertrag stehen.

Eigentlich sogar 3 Beträge, einmal die Grundmiete, dann die kalten Nebenkosten, darin ist dann auch Wasser enthalten und alles was der Vermieter auf den Mieter umlegen kann.

Also z.B. Hauslicht, Treppenhausreinigung, Pflege der Außenanlagen, Schornsteinfeger, Müll, Abwasser usw.

Und dann kommen die Heizkosten und ggf.noch erwärmen von Wasser.

Was steht denn in der letzten BK - Abrechnung ?

LisaU95 
Fragesteller
 25.09.2021, 13:47

Hallo, vielen herzlichen Dank für deine Antwort. Ich habe den MV und die BKA hochgeladen. Hoffentlich können Sie mir da helfen. LG

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isomatte  25.09.2021, 17:12
@LisaU95

Da ist tatsächlich nur ein Betrag angegeben, für kalte Nebenkosten und Heizkosten.

Das sind diese 170 Euro Vorauszahlung pro Monat.

Ich kann da nur sehen das es im Haus 6 Mieter geben muss, weil Miete für 6 Zähler gezahlt werden muss.

Dann, dass Du vom Gesamtverbrauch entsprechend deine Anteile zahlst und den tatsächlichen Verbrauch von Wasser und Heizung.

Aber es ist nicht zu sehen was in den 170 Euro Vorauszahlung für die kalten Nebenkosten und was für die Heizkosten und Warmwasser vorgesehen ist.

Ich würde dir also Raten, dass du nur deine Grundmiete angibst und den Mietvertrag und die BK - Abrechnung in Kopie beilegst und ggf.separat auf einem Blatt Papier eine kurze Erklärung abgibst, dass Du nichts falsches angeben wolltest und deshalb keine weiteren Angaben zu den kalten Nebenkosten und Heizkosten gemacht hast, da Du für beides einen Gesamtbetrag zahlst und Du nicht wusstest, was Du für was zahlen musst.

Das Jobcenter wird dann schon wissen wie sie das berechnen.

Was ich dir aber sagen kann ist, dass im Regelfall keine Kosten für einen Stellplatz oder Garage anerkannt und übernommen werden.

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LisaU95 
Fragesteller
 25.09.2021, 17:45
@isomatte

Vielen Dank für die ausführliche Antwort und für Ihre Zeit und Aufwendung. Würde ich Sie persönlich kennen, dann würde ich Ihnen einen ausgeben. :D

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isomatte  25.09.2021, 17:48
@LisaU95

Wozu denn ?

Wenn es dir geholfen hat, dann bin ich doch schon zufrieden.

Bitteschön

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isomatte  05.10.2021, 22:27

Danke dir für deinen Stern !

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170 EUR für Nebenkosten lese ich, für Heizkosten werden keine Vorauszahlungen verlangt.

Die kommen dann mit der Abrechnung obendrauf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das kann man anhand der Abrechnungen eigentlich herausfinden.

Die Vermieterin müsste das eigentlich können.

LisaU95 
Fragesteller
 25.09.2021, 13:09

Ist das der Verteilungsschlüssel? Also 70% -30% ? Oder bin ich total Lost? Sagen wir mal ich zahle 170 NK. Fallen denn 70 % auf Heizkosten und 30 auf Warmwasserkosten ?

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ElSupremo2  25.09.2021, 13:16
@LisaU95

Total Lost.

Ohne es zu sehen, kannst du nichts sagen.

Die 70 30 sind ganz was anderes.

In den Nebenkosten ist noch viel merh als Heizung und Wasser-

Grundsteuer, Müllabfuhr, Abwasser! nicht Zuwasser, Versicherungen

das ist da auch alles noch drin

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isomatte  25.09.2021, 13:20
@LisaU95

Wenn Du kein Durchblick hast, dann trägst Du das ein wo Du dir sicher bist und lässt den Rest offen.

Das Jobcenter möchte doch eh den Mietvertrag sehen, dann machst Du einfach eine Kopie und legst diese zum Antrag dazu, dann können sie sich selber suchen was sie brauchen.

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Das kann man anhand der BK-Abrechnung herausfinden.

Das JC möchte die Unterteilung in Kaltmiete, BK ohne Heiz-/Warmwasserkosten und Heiz-Warmwasserkosten.

Wenn Du das nicht gebacken kriegst nimm die Abrechnung mit zum JC.

Dann sucht der SB sich die Daten selbst raus.

Ich lese aus deine BK-Abrechnung heraus: Heiz- und WW-Kosten p.m. 97,90€

LisaU95 
Fragesteller
 25.09.2021, 17:35

Super vielen Dank

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LisaU95 
Fragesteller
 25.09.2021, 17:42

Wie haben Sie das ermittelt? Bzw. falls noch Fragen auftauchen, wie kann ich denen das kenntlich machen? Mfg.

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Gerhart  26.09.2021, 06:36
@LisaU95

Durch Addition der der Heizungskosten 30/70 % und der WW-Kosten aus der Betriebskostenabrechnung - Dividiert durch die Anzahl 12 Monate

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