1. Ein neuer Eigentümer übernimmt den mit dem ehemaligen Eigentümer vereinbarten Mietvertrag mit allen Vereinbarungen. Ein neuer Mietvertrag ist nicht notwendig.
  2. Im Mietvertrag wird zwar die Betriebskostenvereinbarung erwähnt, aber das heißt nicht, dass man alle erwähnten Kosten umlegen muss. Daher auch die Möglichkeit der Auswahl (ankreuzen).
  3. Nachdem das 19 Jahre lang so abgerechnet wurde, ist das offensichtlich auch zwischen Mieter und Vermieter gewollt. Wie unter 1. erwähnt, muss ein Käufer sich an diese Vereinbarungen halten.
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Als neuer Eigentümer kannst Du dem Makler die Nutzung eines derartigen Fotos (nicht-öffentlicher Raum) untersagen. Wenn er sich nicht darin hält, musst Du zur Not klagen. Ob es das Wert ist, kannst nur Du entscheiden

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Die Aufnahme eines Mietinteressenten in die Interessenten-Datenbank löst noch keine Provisionspflicht aus. Nur wenn ein Mietinteressent den Makler beauftragt, aktiv eine Mietwohnung zu suchen, wird eine Provisionspflicht ausgelöst. Aktiv suchen heißt aber auch, dass die zu vermittelnde Wohnung dem Makler noch nicht bekannt sein darf. Er kann also keine Objekte aus dem Bestand anbieten. Auch hier benötigt der Makler einen Maklervertrag in Textform.

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Öffentliche Erschließung ist alles von außen bis zur Grundstücksgrenze (Straßen, Wasser, Kanal, Strom, Gas etc.)

Die private Erschließung sind alle Anschlüsse/Leitungen ausgehend von der Bebauung bis zur Grundstücksgrenze, also von innen betrachtet, um hier an die öffentliche Erschließung angeschlossen zu werden

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Du kannst beim Gutachterausschuss Deiner Gemeinde den Bodenrichtwert abfragen. Dann hast Du zumindest einen Anhaltspunkt.

Allerdings hängt der Wert eines spezifischen Grundstückes von den tatsächlichen Eigenschaften (Lage, Größe, Schnitt, Bebaubarkeit etc.) des zu bewertenden Grundstückes ab.

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Üblicherweise werden die Schlüssel nach Nutzen- und Lastenübergang übergeben. Voraussetzung ist die vollständige Zahlung des Kaufpreises.

Je nachdem, ob man im Grundbuch noch verschiedene Rechte löschen muss, kann man mit 4-6 Wochen nach dem Notartermin zur Beurkundung des Kaufvertrages rechnen. Dann sind alle Fälligkeitsvoraussetzungen gegeben, es sei denn man hat etwas anderes vereinbart!

Bei der Übergabe unbedingt alle Zählerstände aufnehmen!

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Hier handelt es sich offensichtlich um ein Missverständnis.

Argetra sammelt nur Informationen über Immobilien im Zwangsversteigerungsverfahren und verkauft diese Informationen. Die Immobilien gehören nicht der Argetra.

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