Bekommt man sonderurlaub bei Umzug?

3 Antworten

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, musst also beim Betrieb fragen ob sie selbst netterweise so eine Vereinbarung haben ;) (Es sei denn dein Arbeitgeber hat dich versetzt und du ziehst deswegen um)

„Entgegen dem viel verbreiteten Glauben, gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub bei Umzug laut Bundesurlaubsgesetz (BurlG) und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). ... Ein privater Umzug stellt damit also keine Bedingung für einen bezahlten Sonderurlaub dar.“

-Movinga.de

Familiengerd  05.09.2021, 18:27

Das ist ja richtig ...

Allerdings sollte man, wenn man aus dem Internet abschreibt/kopiert (wogegen grundsätzlich ja nichts einzuwenden ist), den Text auch als Zitat kennzeichnen und die Quelle (z.B. https://www.movinga.com/de/de/hub/sonderurlaub-bei-umzug/ oder https://www.umzug-ganzeinfach.de/ratgeber/sonderurlaub-umzug.html ) benennen, um sich nciht dem Verdacht auszusetzen, sich "mit fremden Federn schmücken" zu wollen und um mögliche Schadensersatzansprüche wegen Urheberrechtsverletzung zu vermeiden (das hat einen User hier schon einmal Geld gekostet).

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sgtepic  05.09.2021, 18:32
@Familiengerd

Hab die Quelle doch dazugeschrieben, und dass es ein Zitat ist, war auch offensichtlich. Man kann sich auch wegen allem aufregen

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Man kann bis zu 2 Tage Sonderurlaub bekommen, aber gesetzlich geregelt ist es nicht.

Familiengerd  05.09.2021, 18:21
Man kann bis zu 2 Tage Sonderurlaub bekommen

Mit welcher Begründung?

Für einen Umzug nur, wenn es eine entsprechende betriebliche oder vertragliche Regelung gibt.

Im Übrigen gibt es gesetzliche Regelungen zu "Sonderurlaub" (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 616  "Vorübergehende Verhinderung"), deren Anwendung vertraglich aber (leider) ausgeschlossen oder durch eigene Regelungen ersetzt werden kann.

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Schimeck  05.09.2021, 19:01
@Familiengerd

Vielleicht hätte man meinen Text zu Ende lesen müssen? Hab doch geschrieben, dass es in diesem Fall NICHT gesetzlich geregelt ist.

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Familiengerd  05.09.2021, 20:17
@Schimeck

Selbstverständlich habe ich auch diesen Satz gelesen.

Der spielt aber für die Relevanz meines Kommentars überhaupt keine Rolle. Das ist nicht nur in diesem Fall nicht gesetzlich geregelt, sondern generell nicht - jedenfalls nicht zwingend und unabdingbar, wie ich es ja beschrieben habe.

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Schimeck  05.09.2021, 20:20
@Familiengerd

Willst Du jetzt bissel klugscheißen? Da steht doch eindeutig: gesetzlich geregelt ist es nicht. Mit diesem Fall ist der Fall "Umzug" gemeint.

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