Sonderurlaub ZWRDK beantragen?
Laut gesetz stehen mir als azubi 5 Tage im jahr als Sonderurlaub zu.
meine frage: gilt das nur für die Jugendarbeit bzw lehrgänge für die jugendarbeit
oder auf andere ehrenamtliche tätigkeiten wie zum beispiel bei der DLRG der Zentrale Wasserrettungsdienst an der Küste ?
würde diesen Sonderurlaub gerne für die Küste beantragen
3 Antworten
Meinst du etwas in der Art?
Freistellung für Ehrenamt: Wann Mitarbeiter wegen eines Ehrenamts nicht ...https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/freistellung-ehrenamt/7310772.html
Aus Sicht der ehrenamtlich tätigen Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber ist es aus Gründen der Rechtssicherheit besser, wenn es klare spezialgesetzliche Regelungen gibt. In Bayern regelt zum Beispiel das Retterfreistellungsgesetz , dass ehrenamtliche Rettungskräfte bezahlt freigestellt werden müssen.
Müssen Arbeitgeber Mitarbeiter für ein Ehrenamt freistellen? | Die Ratgeberhttps://die-ratgeber.info/recht/muessen-arbeitgeber-mitarbeiter-fuer-ein-ehrenamt-freistellen/
Viele Arbeitgeber wissen um die neuen und wichtigen Erfahrungen, die ein ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter macht. Sie unterstützen ihre Arbeitnehmer bei der Ausübung des Ehrenamts oder verhindern diese wenigstens nicht. Aber was, wenn ein Mitarbeiter auch während seiner Arbeitszeit für sein Ehrenamt tätig sein möchte? Müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter dann freistellen?
Freistellung für das Ehrenamt: Oft Pflicht des Arbeitgebers - DATEV ...https://trialog-magazin.de/2019/06/19/freistellung-fuer-das-ehrenamt-oft-eine-pflicht-des-arbeitgebers/
Ehrenamtliche etwa im Sportverein engagieren sich zu ihrem Privatvergnügen. Statt um die Frage der Freistellung für das Ehrenamt geht es also um die nach bezahltem oder unbezahltem Sonderurlaub. Da der Gesetzgeber die Jugendarbeit als besonders wichtig einstuft, gibt es hierzu länderspezifische Sonderregelungen.
Es gibt eigentlich keine gesetzlichen Ansprüche auf Sonderurlaub.
Was genau meinst Du? Irgendwas aus dem Tarifvertrag oder einem Landesgesetz?
Es gibt eigentlich keine gesetzlichen Ansprüche auf Sonderurlaub.
Doch, die gibt es nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" Satz 1:
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Diese Bestimmung listet aber wegen der Vielzahl von Möglichkeiten keine Gründe auf, weswegen "Sonderurlaub" zu gewähren ist.
Außerdem darf - leider! - die Anwendung dieser Bestimmung vertraglich ausgeschlossen oder kann durch eigene vertragliche, betriebliche Regelungen ersetzt werden.
In den meisten Bundesländern besteht aber nach landesrechtlichen Bestimmungen Anspruch auf (bezahlten) Sonderurlaub in bestimmtem Umfang für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit.
In 12 der 16 Bundesländer haben Arbeitnehmer und Azubis Anspruch auf zusätzlichen Bildungsurlaub. In der Regel beträgt der Anspruch auf Bildungsurlaub fünf Tage im Jahr. Den Bildungsurlaub kannst du in Anspruch nehmen, wenn du dich nachweislich fortbildest. In jedem Bundesland gelten dabei unterschiedliche Regelungen.
SonderurlaubIn bestimmten Fällen haben Arbeitnehmer, also auch Azubis, nach § 616 BGB Anspruch auf Sonderurlaub:
- Geburt deines Kindes
- Tod eines nahen Angehörigen
- Staatsbürgerliche Pflichten (zum Beispiel Gerichtstermin)
- http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/urlaub
Aber nicht in Deinem Fall, es sei denn es gehört zu Deiner Ausbildung.
Die Frage hat nichts mit Bildungsurlaub zu tun.
In den meisten Bundesländern besteht nach landesrechtlichen Bestimmungen Anspruch auf (bezahlten) Sonderurlaub in bestimmtem Umfang für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit.