Sonderurlaub auch im FSJ?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unter bestimmten Voraussetzungen - nämlich dann, wenn diese Fahr mit den Konfirmanden unter die ehrenamtliche Arbeit in der Jugendhilfe gefasst werden kann - kannst du Anspruch auf Sonderurlaub haben.

Wie der Anspruch konkret aussieht - wie viele Tage beansprucht werden können, ob der Sonderurlaub bezahlt oder unbezahlt ist - ist in den einzelnen diesbezüglichen Sonderurlaubsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt, und die fallen sehr unterschiedlich aus.

Eine Übersicht über die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern und über die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen findest Du hier (in den Fußnoten): http://www.ehrenamt-deutschland.org/sonderurlaub-freistellung/jugendarbeit.html .

Und noch einmal: Entscheidend ist dann, ob diese Fahrt mit den Konfirmanden von diesen gesetzlichen Regelungen erfasst wird; ist das nicht der Fall, bleibt Dir nur, für diese Zeit Urlaub zu nehmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht
Selkiade 
Fragesteller
 12.08.2019, 16:37

Danke für diese ausführliche Antwort und den Link. Kannst du mir auch die Frage beantworten, was ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Jugendhilfe ist? Ich bin bei Planungssitzungen für Jugendveranstaltungen dabei und habe zwei Fortbildungswochenenden für die Jugendarbeit mitgemacht (mit Zertifikat). Aber ist kirchliche Jugendarbeit das gleiche wie Jugendhilfe?

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Familiengerd  12.08.2019, 16:55
@Selkiade

Das kann ich Dir leider nicht beantworten; da solltest Du die bei Dir für die kirchliche Jugendarbeit Verantwortlichen fragen oder die für die Jugendhilfe Deiner Kommune zuständige Stelle.

Vielleicht ergeben sich ja auch aus den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen Anhaltspunkte. Denn der Anspruch ist in der Regel daran geknüpft, dass es sich bei dem Träger einer Maßnahme um einen anerkannten Träger handeln und die Maßnahme selbst anerkannt/förderwürdig sein muss.

Das müsstest Du also vor Ort (bei Deiner Kommune/beim Träger) nachfragen. Im ungünstigen Fall wird ein Sonderurlaubsanspruch für die von dir angesprochene Konfirmanden-Fahrt nicht vom maßgeblichen Gesetz erfasst.

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liavah  12.08.2019, 21:02
@Familiengerd

Nachfrage, weil ich die Antwort selbst nicht wusste, sie mich aber auch persönlich interessiert:
Jemand, der ein FSJ macht, ist ja allerdings kein Arbeitnehmer, sondern gilt als "Freiwilliger", was eine ganz spezielle Kategorie ist.
Gilt das Gesetz über den "Sonderurlaub" trotzdem?

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Familiengerd  12.08.2019, 21:07
@liavah

Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen - auch die zu Sonderurlauben - gelten auch für FSJler/BuFDis.

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liavah  12.08.2019, 21:19
@Familiengerd
Und viel Glück! 🍀

Ein FSJ mache ich nicht, bin aber in einer Branche, in dem auch FSJler arbeiten - sowas ist dann einfach gut zu wissen.

Aber Glück kann man ja immer brauchen :-)

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Ich würde als erstes in die Vereinbarung schauen, die du zum Freiwilligendienst unterschrieben hast. Ist dort schon etwas geregelt bezüglich Urlaub, oder wird auf FSJ-Gesetze verwiesen?

Fakt ist: Ein FSJ zählt nicht als Angestelltenverhältnis. entsprechende Arbeitsgesetze können also nicht angewandt werden.

Aber: Geh einfach mit deiner Einsatzstelle ins Gespräch. Hey! Du arbeitest dort freiwillig, warum sollten Sie dir keine Freistellung für das tolle Engagement geben?

Es kann natrülich sein, dass dir für die 10 Tage kein Taschengeld gezahlt wird. Das nennt man unentgeltliche Freistellung.

Ich würde erstmal mit deiner Einsatzstelle reden, bevor du mit Ansprüchen aus irgendwelchen Gesetzen um dich wirfst ;)

Du musst Urlaub nehmen

Sonderurlaub gibt es nur bei Todesfall eines sehr nahen Angehörigen, der eigenen Hochzeit oder bei Umzug..

aber auch da gibt es nur 1-2 Tage und nicht 10 tage

Selkiade 
Fragesteller
 12.08.2019, 14:29

Interessant, dass es beim FSJ anders ist als wenn man einen erlernten Beruf hat. Genau das konnte ich nämlich nicht finden. Danke!

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Familiengerd  12.08.2019, 15:17
Sonderurlaub gibt es nur bei Todesfall eines sehr nahen Angehörigen, der eigenen Hochzeit oder bei Umzug..

Auch das ist - wie Dein Kommentar unter der Antwort von DerHans - so pauschal nicht richtig.

Anspruch auf Sonderurlaub besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen - wenn es nämlich eine vertragliche/betriebliche Sonderurlaubsregelung gibt, die den Anspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 61& "Vorübergehende Verhinderung" ablöst, oder wenn sich ein Arbeitnehmer auf diese gesetzliche Bestimmung berufen kann, weil deren Anwendung nicht vertraglich ausgeschlossen oder durch eigene Regelungen ersetzt/abbedungen wurde.

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Was hat dein Arbeitgeber mit deinen privaten Aktivitäten zu tun? Wieso solltest du dafür Sonderurlaub beanspruchen können?

Es sei denn du arbeitest in einer kirchlichen Einrichtung.

Selkiade 
Fragesteller
 12.08.2019, 14:27

Weil ich weiß, dass man für kirchliche Veranstaltungen Sonderurlaub beantragen kann. Hat meine Mutter bspw. beim Kirchentag gemacht und ihr wurden für den kompletten Kirchentag, wo sie hätte arbeiten müssen (4 Tage) von ihrem Arbeitgeber, der Post, Sonderurlaub genehmigt.

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Idris164  12.08.2019, 14:30
@Selkiade

Aber keine 10 Tage... und es ist die Entscheidung des Chefs... zustehen tut es Dir nicht

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Familiengerd  12.08.2019, 15:12
@Idris164
zustehen tut es Dir nicht

Das ist so pauschal nicht richtig!

Für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendhilfe (es ist dann die Frage, ob der Fall hier - Fahrt mit Konfirmanden - darunter fällt) besteht Anspruch auf Sonderurlaub.

Konkret ist das allerdings in diesbezüglichen Sonderurlaubsgesetzen der einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt.

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Familiengerd  12.08.2019, 15:18

Die Antwort ist so allgemein falsch!

Für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendhilfe (es ist dann die Frage, ob der Fall hier - Fahrt mit Konfirmanden - darunter fällt) besteht Anspruch auf Sonderurlaub.

Konkret ist das allerdings in diesbezüglichen Sonderurlaubsgesetzen der einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt.

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