Sind grosseltern nahe gangehôrige

12 Antworten

Mein Beileid für deinen Verlust.

Es ist so das man nur bei Verwandten ersten Grades eine Beurlaubung bekommt. Wenn man nicht verheiratet ist und keine Kinder hat, sind die Eltern die Verwandten ersten Grades. Großeltern gelten als Verwandte zweiten Grades. Musste das damals bei meinem Opa so von meiner Ausbilderin hören. Hab mich dann krank schreiben lassen.

Ich denke aber das dein Chef da auch nen Auge zudrücken kann, wenn er kulant ist. Meine neue Chefin hat mir damals frei gegeben als mein anderer Opa eine schwere OP hatte, damit ich für meine Oma da sein kann.

Hallo,

das tut mir sehr leid für dich und ich wünsche dir viel Kraft für die kommende Zeit.

Der § 616 BGB gewährt Arbeitnehmern bei verschiedenen Anlässen Sonderurlaub. Allerdings nur dann, wenn es um eine relativ kurze Zeitspanne geht, und er durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

Dazu fallen natürlich auch Beerdigungen nahestehender Familienmitglieder.

Leider steht auch in besagtem Paragraphen nur eine "Wischi-Waschi"-Formulierung und nicht, wie viel Sonderurlaub es in diesem oder jenem Fall gibt.

Außerdem gibt es eine ganze Reihe von Tarifverträgen, die durch ganz eigene Regelungen bzgl. des Sonderurlaubs, diesen Paragraphen aushebeln (z.B. der TöD)

Solch einen Sonderurlaub, z.B. für die Beerdigung, solltest du einzig und alleine mit deinem Arbeitgeber bzw. dem Betriebsrat (wenn ihr einen habt) abklären, denn eine falsche Auskunft und ein eigenmächtiges Fernbleiben von der Arbeit kann den Job kosten.

Alles Gute

Daniela

Nahe Angehörige sind aber leider nur Eltern und Geschwister. Zu deiner gesamten Verwandtschaft gehören ja sonst nicht nur die Großeltern, sondern auch Onkel, Tankten, Cousinen, Cousins etc.pp. Ich habe auch keinen Sonderurlaub bekommen als meine Oma gestorben ist, sondern musste mir ganz normal freinehmen als ich zur Beerdigung wollte.

Sonderurlaub bekommt nur der, der nach BAT (Bundesangestelltentarif) bezahlt wird. Dort steht es festgeschrieben....ebenso muß diese Regelung im Tarifvertrag festgeschrieben sein, oder aber in deinem Arbeitsvertrag. Steht dies so nicht da, dann gibt es keinen Anspruch auf Sonderurlaub.

Auch der immer wieder zitierte § 616 BGB stellt dies nicht eindeutig dar...

und Großeltern sind keine Verwandschaft 1. Grades...das sind Eltern, Geschwister und Kinder

Deichgoettin  22.09.2014, 12:42

Seit 2006 gibt es keinen BAT mehr. Allerdings gibt es im ÖD auch nur die Regelung für Sonderurlaub bei Verwandtschaft 1. Grades, darunter fallen nicht die Großeltern.

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Großeltern sind keine Verwandten 1. Grades.