Trotz leihfirma Sonderurlaub bei Geburt?

5 Antworten

Auch da steht dir der Sonderurlaubstag zu. Einzureichen ist hinterher die Geburtsurkunde.

Rein rechtlich steht werdenden Vätern auch Sonderurlaub bei Geburt zu. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das Arbeitsrecht mit Paragraph 616.

https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/entgeltliche-freistellung-von-arbeitnehmern-bei-familiaeren-angelegenheiten/

Zu beachten ist, dass § 616 BGB abdingbar ist, das heißt, der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag die Anwendbar­keit von § 616 ausschließen. In dem Fall besteht nur Anspruch auf unbezahlte Arbeitsfreistellung für die Betroffenen, jedoch keine Ent­geltfortzah­lung. Daher sollten die Arbeitnehmer darauf achten, dass in ihren Ar­beitsverträgen keine Aus­schlussklausel vorhanden ist.

https://wirlitsch-arbeitsrecht.de/%C2%A7-616-bgb-bezahlte-freistellung/

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Rein rechtlich steht werdenden Vätern auch Sonderurlaub bei Geburt zu. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das Arbeitsrecht mit Paragraph 616. Dort steht allerdings nicht, wie viele Tage genommen werden können. ... Darin werden in der Regel ein bis zwei Tage, gelegentlich drei Tage Sonderurlaub gewährt.

Dann gibt es noch die Tarifvertragliche Einzelregelung, oder die laut Arbeitsvertrag

Sonderurlaub fuer den Vater gibt es (wenn ueberhaupt) nur, wenn die Kindsgeburt auf einen Tag faellt, an dem der Vater auch sonst haette arbeiten muessen (also nicht auch dann, wenn die Geburt auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag faellt).

Sofern nicht arbeits- oder ggf. tarifvertraglich ohnehin ein entsprechender Anspruch besteht, ergibt er sich aus BGB § 616. Allerdings kann dieser Anspruch arbeits- und tarifvertraglich eingeschraenkt oder ausgeschlossen werden. Dann wird's nichts mit dem (bezahlten) Sonderurlaub.

wilees  28.04.2020, 09:29
Sonderurlaub fuer den Vater gibt es (wenn ueberhaupt) nur, wenn die Kindsgeburt auf einen Tag faellt, an dem der Vater auch sonst haette arbeiten muessen (also nicht auch dann, wenn die Geburt auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag faellt).

Ein freier Tag anlässlich der Geburt des eigenen Kindes ist nicht daran gebunden, der werdenden Mutter im Kreissaal Händchen zu halten, sondern auch um z.B. Behördengänge zu erledigen.

https://wirlitsch-arbeitsrecht.de/%C2%A7-616-bgb-bezahlte-freistellung/

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Wenn es ein eheliches Kind ist, steht dir Sonderurlaub zu. Wenn es nicht ehelich ist, dann eigentlich nicht.

Steht irgendwas im Arbeitsvertrag?

Familiengerd  28.04.2020, 12:01

Der Anspruch - wenn er denn besteht - hat überhaupt nichts damit zu tun, ob das Kind ehelich oder nicht.

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