Ausbildung im Einzelhandel ohne weiteres kündigen?

4 Antworten

Also grundsätzlich gilt - Ja, man kann immer den Ausbildungsvertrag als Azubi kündigen. Aber:

  1. Wenn du kündigst, musst du bei der IHK einen Grund abgeben. Dieser ist meist - “Ausbildungsinhalte sagen mir nicht zu“. Das bedeutet dann, dass du nie mehr die Ausbildung im Einzelhandel ausüben kannst (selbst bei einem anderen Ausbilder). Am besten redest du hier direkt mit der IHK. Du hast dort einen Sachbearbeiter der/die dir hilft. Normalerweise gilt nach bestandener Probezeit und einer Betriebszugehörigkeit von 3 Jahren eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Wenn du also heute (9.3.22) kündigst, endet der Vertrag erst am 30.04.22). Da die Verträge durch die IHK vorgegeben werden kannst du auch hier auf den Vertrag schauen oder deine Sachbearbeiterin fragen.
  2. Besser ist, du bittest deinen Arbeitgeber um eine Aufhebung. Dann könnest du die Ausbildung bei Interesse woanders beenden.
  3. Wie schon genannt kannst du das oben nur selbst machen, wenn du über 18. Jahre bist. Wenn du noch nicht 18. bist, müsste die Kündigung und der gesamte Ablauf durch deinen Erziehungsberechtigten mit unterschrieben werden.
  4. Falls du dich einfach gerade noch wohfühlst oder in einer Lebenslage befindendes, in der du das Gefühl hast, dass dich die Ausbildung und der Prüfungsstress überfordert, solltest du auch überlegen mit deinen IHK Sachbearbeitern zu reden. Eventuell kannst du dich ja rausnehmen oder durch die Fehlzeiten/ entschuldigtes Fernbleiben der schriftlichen Prüfung das Ausbildungsende um 1 Jahr verschieben? Dann ist nicht gleich alles verloren.

Ich muss gestehen dass ich damals mit 21 meine 1. Ausbildung (Industriekauffrau) am Anfang des 3 Lehrjahres auch abgebrochen habe. Ich empfand das diesen Beruf und die späteren Aussichten plötzlich nicht mehr als passend, viel zu langweilig und spießig, wollte keine Verpflichtung mehr haben und einfach nur das machen worauf ich Lust habe. Nach meiner Kündigung habe ich einfach gekellnert und 2 Jahre später eine neue Ausbildung (Kauffrau für audiovisuelle Medien) angefangen. Nun bin ich 32, habe eine leitende Position im Personalbereich und bereue nichts.

Manchmal macht ein Neuanfang Sinn. Schau einfach nur, dass du damit nicht alleine bist und schmiede einen Plan B.

Familiengerd  09.03.2022, 13:15
Ja, man kann immer den Ausbildungsvertrag als Azubi kündigen.

Das ist falsch.

Das Berufsbildungsgesetz BBiG erlaubt in § 22 "Kündigung" Abs. 2 dem Auszubildenden eine Kündigung nur

  • ordentlich, wenn eine Ausbildung überhaupt aufgegeben oder die Ausbildung in einem anderen Beruf ergriffen werden soll,
  • fristlos aus wichtigem Grund.
Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende

Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung beträgt 4 Wochen ohne Bindung an ein bestimmtes Datum wie "zum Ende eines Monats".

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LesleyKnope  09.03.2022, 13:20
@Familiengerd

Stimmt, das mit dem 4 Monaten ab Kündigungsdatum habe ichverwechselt. Dennoch ist die Antwort dass wir. Azubi kündigen kann nicht falsch. Es hat eben Folgen und bedarf Nachweise. Also bleibt es dabei, dass man als Azubi sein Ausbildungsverhältnis kündigen kann.

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Familiengerd  09.03.2022, 13:24
@LesleyKnope
Also bleibt es dabei, dass man als Azubi sein Ausbildungsverhältnis kündigen kann.

Das bestreitet ja auch keine!

Du hast anfangs Deiner Antwort aber geschrieben, der Auszubildende können nach der Probezeit das Ausbildungsverhältnis "immer" ordentlich kündigen - und das ist eben falsch.

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Die Bestimmungen zur Kündigung während der Ausbildung sind in deinem Ausbildungsvertrag geregelt!

Solltest du minderjährig sein, müssen deine Eltern zustimmen.

Du kannst deine Absicht kündigen zu wollen auch mit deinem Arbeitgeber besprechen. Dann ist auf jeden Fall sichergestellt, dass entsprechende Fristen eingehalten werden.

Ausbildungsvertrag lesen!

Familiengerd  09.03.2022, 13:16
Die Bestimmungen zur Kündigung während der Ausbildung sind in deinem Ausbildungsvertrag geregelt!

Die sind gesetzlich geregelt - unabhängig davon, was im Vertrag steht: Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung".

Und eine ordentlich Kündigung ist dem Auszubildenden nur unter 2 bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

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heurekaforyou  09.03.2022, 20:04
@Familiengerd

Meinst du nicht, es wäre einfacher sich den Ausbildungsvertrag anzusehen, als das Berufsbildungsgesetz?

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Die Kündigungsfristen stehen in deinem Vertrag.

Trotzdem ist es maximal bescheuert, im dritten Jahr zu kündigen. Einfach mal so Lebenszeit aus dem Fenster geworfen...

Familiengerd  09.03.2022, 13:18
Die Kündigungsfristen stehen in deinem Vertrag.

Die sind gesetzlich geregelt - unabhängig davon, was im Vertrag steht: Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung".

Und eine ordentlich Kündigung ist dem Auszubildenden nur unter 2 bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

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