Anzeige wegen „Furchtbar“?

4 Antworten

Hallo, ich will mich nicht soweit aus dem Fenster lehnen aber das Wort " Furchtbar" ist deine persönliche Meinung und ist nicht strafbar. Anders wäre wenn du falsche Tatsachen veröffentlichen würdest wie z.B. falsche Preise im Restaurant die nicht stimmen. Oder das Wort Furchtbar steht mit einem weiteren Wort in Verbindung wie z.B. "Furchtbar Dumm". Ich würde mir ein Anwalt nehmen und das prüfen lassen.


mad101 
Fragesteller
 30.04.2024, 13:16

Der Kommentar ist 4 Jahre her, zu dem Zeitpunkt war ich noch unter 14. Geht dann überhaupt was ?

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Floki55  30.04.2024, 13:20
@mad101

Wenn du unter 14 Jahre warst dann sowieso nicht. Aber geh doch einfach mal zur nächsten Polizeidienststellle mit dem Brief und frag da mal nach. Die müssten sich auskennen.

Was sagen denn deine Eltern dazu?

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mad101 
Fragesteller
 30.04.2024, 13:21
@Floki55

Ich glaub ich mach einfach garnix, da ich da eh unter 14 war.

Ich sag das doch nicht meinen Eltern.
Da kann doch eh nichts passieren weil ich unter 14 war..

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Floki55  30.04.2024, 13:24
@mad101

Es geht sich ja nur um ein Kommentar, mehr nicht. Ich weiß jetzt nicht was daran so schlimm ist. Und deine Eltern haben viel Lebenserfahrung. Vielleicht haben sie einen guten Rat für dich. Oder vielleicht klären sie sogar die Sache für dich.

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mad101 
Fragesteller
 30.04.2024, 13:36
@Floki55

Naja, trotzdem ist es wieder mit unnötigem Aufwand verbunden und nervt.

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Wenn es schon vier Jahre her ist, stellt sich die Frage warum es nicht zeitnah zur Anzeige gebracht wurde. Hier dürfte die Strafbarkeit bereits aufgrund von Verjährung ungeachtet der Prüfung nicht mehr verfolgt werden. Sollte es unter 14 erbracht worden sein, ist es ohnehin nicht strafbar, da die Person nicht deliktfähig war.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

mad101 
Fragesteller
 30.04.2024, 13:38

Dankeschön !

Wie soll ich nun aber vorgehen?
Einfach ignorieren oder nen Anwalt nehmen ?

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GS2000  30.04.2024, 13:39
@mad101

Es ist zunächst abzuwarten. Wahrscheinlich wird es sogar VOR einer Einvernahme durch die Polizei eingestellt.

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mad101 
Fragesteller
 30.04.2024, 13:44
@GS2000

Hab halt Angst das meinen Eltern zu sagen.
Soll ich das tun?

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GS2000  30.04.2024, 13:45
@mad101

Abwarten, wenn es zur Aussage kommen sollte, wird es sich im Falle von Minderjährigkeit kaum vermeiden lassen.

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mad101 
Fragesteller
 30.04.2024, 14:09
@GS2000

Ja aber was soll denn passieren ?
Ich war halt einfach unter 14, und „furchtbar…“ ist jetzt auch nichts schlimmes.
Wieso sollten die eine Aussage machen und unnötig Geld verschwenden, wenn die Polizei denen dann sagt, dass ich unter 14 war ?

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GS2000  02.05.2024, 07:43
@mad101
Ja aber was soll denn passieren ?

Eben NICHTS!

Die Polizei wird zur Einholung von Informationen eingeschaltet. Manchmal auch nicht, wenn der Staatsanwalt das Ding für ohnehin verjährt hält.

Die Aussage ging darum, dass Minderjährige mit den Erziehungsberechtigten bei der Polizei erscheinen müssen.-

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Eine Anzeige deswegen ist nicht möglich. Aber die Google KI zensiert willkürlich Rezensionen, die angeblich gegen Nutzerbestimmungen verstoßen würden.

Das liegt daran, das wir aus Kostengründen sogar Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, sondern einer unausgereiften Technologie überlassen.

Siehst doch dass das geht.

Wird aber mit Sicherheit nichts weiter passieren.


mad101 
Fragesteller
 30.04.2024, 13:09

Ja schon klar dass es geht, aber ist „furchtbar…“ überhaupt eine Persönlichkeitsverletzung ?

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