Anzeige wegen „Furchtbar“?
Hallo Community,
ich habe eine Anzeige wegen einer Google Bewertung von vor 4 Jahren bekommen.
Ich habe „furchtbar…“ kommentiert.
Geht das überhaupt ?
Danke !
4 Antworten
Hallo, ich will mich nicht soweit aus dem Fenster lehnen aber das Wort " Furchtbar" ist deine persönliche Meinung und ist nicht strafbar. Anders wäre wenn du falsche Tatsachen veröffentlichen würdest wie z.B. falsche Preise im Restaurant die nicht stimmen. Oder das Wort Furchtbar steht mit einem weiteren Wort in Verbindung wie z.B. "Furchtbar Dumm". Ich würde mir ein Anwalt nehmen und das prüfen lassen.
Wenn es schon vier Jahre her ist, stellt sich die Frage warum es nicht zeitnah zur Anzeige gebracht wurde. Hier dürfte die Strafbarkeit bereits aufgrund von Verjährung ungeachtet der Prüfung nicht mehr verfolgt werden. Sollte es unter 14 erbracht worden sein, ist es ohnehin nicht strafbar, da die Person nicht deliktfähig war.
Dankeschön !
Wie soll ich nun aber vorgehen?
Einfach ignorieren oder nen Anwalt nehmen ?
Ja aber was soll denn passieren ?
Eben NICHTS!
Die Polizei wird zur Einholung von Informationen eingeschaltet. Manchmal auch nicht, wenn der Staatsanwalt das Ding für ohnehin verjährt hält.
Die Aussage ging darum, dass Minderjährige mit den Erziehungsberechtigten bei der Polizei erscheinen müssen.-
Eine Anzeige deswegen ist nicht möglich. Aber die Google KI zensiert willkürlich Rezensionen, die angeblich gegen Nutzerbestimmungen verstoßen würden.
Das liegt daran, das wir aus Kostengründen sogar Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, sondern einer unausgereiften Technologie überlassen.
Siehst doch dass das geht.
Wird aber mit Sicherheit nichts weiter passieren.
Ja schon klar dass es geht, aber ist „furchtbar…“ überhaupt eine Persönlichkeitsverletzung ?
Der Kommentar ist 4 Jahre her, zu dem Zeitpunkt war ich noch unter 14. Geht dann überhaupt was ?