Angriff mit baseball Schläger. Welche Rechte habe ich?

7 Antworten

Wenn mich jemand mit einem baseballschläger angreifen sollte und ihn das Ding aus der Hand nehme

Dann geht das in Ordung. Und jetzt befindest Du Dich nicht mehr in Gefahr.

und ihn den Schläger aufm Kopf haue. Ist das Notwehr oder mach ich mich damit strafbar?

Ein Verteidigungsnotstand besteht nicht, wenn ein trainierter Kampfsportler mit einem Baseballschläger in der Hand einem Unbewaffneten gegenübersteht. Du begehst damit eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 2. Das wird bestraft mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Alex

Muttersprache  08.12.2020, 08:21
EinAlexander ...Und jetzt befindest Du Dich nicht mehr in Gefahr...

Wie kommst Du zu der Annahme. Nur weil der Angreifer keinen Schläger mehr hat, ist doch die Gefahr noch nicht vorbei!

EinAlexander ...Verteidigungsnotstand besteht nicht...mit einem Baseballschläger in der Hand einem Unbewaffneten gegenübersteht...

Ist schon toll, wie unser Gesetzt plötzlich aus dem potentiellen Opfer (dem Angegriffenen) einer vorsätzlichen Straftat einen Täter fabriziert.

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Strafbar. Da Du Kampfsport betreibst, sollest Du es wissen. Wir, jedenfalls, haben gelernt uns anders zu verteidigen. Und einem ohne Grund einen Schläger über den Kopf zu ziehen - wo es doch sooo viele andere Optionen gibt - ist eben nicht nur rüpelhaft, sondern auch strafbar.

Muttersprache  08.12.2020, 08:26
schorle22 ...uns anders zu verteidigen...ohne Grund...sooo viele andere Optionen gibt...

Sich anders zu verteidigen habt ihr nur im Sport und nur gegen andere Sportler gelernt und nicht gegen (mehrere) kriminelle Subjekte, die keinerlei Hemmungen, bis hin zum Todschlag, haben. Auch Bruce Lee erkannte bei Zeiten, daß ritualisierte Kampfkunst zwar hübsch anzuschauen ist, es im Kampf jedoch auf größtmögliche Effizienz ankommt. Auch ein Samurai focht nicht ewig mit seinem Katana herum, besonders dann nicht, wenn es mehrere Angreifer gab.Es mag sein, daß ein Gericht von einer Grundlosigkeit ausgehen würde. Allein das Angreifen stellt für MICH einen Grund dar. Gesetze, welche Verbrechern mehr Rechte einräumen als den Opfern sollten dringend überarbeitet werden. Dumm nur, daß sich darum seit Jahrzehnten niemand kümmert.

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Nach dem Entwaffnen ist der Angriff ja beendet/Gefahr vorüber. Der Schlag deinerseits wäre also Rache/Bestrafung und nicht mit Notwehr entschuldigt.

Muttersprache  08.12.2020, 08:30
Still

Wieso sollte der Angriff des Angreifers (ein Verbrecher mit der Absicht den Angegriffenen körperlich MASSIV zu verletzen) beendet sein, nur weil er jetzt keinen Baseballschläger mehr hat? Für den Angriff hatte dieser ja einen Anlaß/Grund (z.B. Raubüberfall). So lange dieser noch besteht, ist der Angriff auch noch nicht vorbei. Hinzu kommt noch der Umstand, daß solche Personen meist nie allein angreifen. Was also, wenn der entwaffnete Angreifer einen weiteren Angriff starte? Wie viele Angriffe, ob mit oder ohne Waffe, sind dem Angreifer denn gesetzlich gestattet? Und, wie sieht die rechtliche Situation aus, wenn der Angreifer mit 100kg 2m mißt und der Angegriffene nur 75kg bei 1,7m Körpergröße?

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Still  08.12.2020, 08:38
@Muttersprache

Dein Kommentar hat nichts mehr mit den Parametern des FS zu tun. Der Schlag mit dem abgenommenen Baseballschläger auf den Kopf ist nicht mit Notwehr zu begründen!

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EinAlexander ...Und jetzt befindest Du Dich nicht mehr in Gefahr...

Wie kommst Du zu der Annahme. Nur weil der Angreifer keinen Schläger mehr hat, ist doch die Gefahr noch nicht vorbei!

EinAlexander ...Verteidigungsnotstand besteht nicht...mit einem Baseballschläger in der Hand einem Unbewaffneten gegenübersteht...

Ist schon toll, wie unser Gesetzt plötzlich aus dem potentiellen Opfer (dem Angegriffenen) einer vorsätzlichen Straftat einen Täter fabriziert.

schorle22 ...uns anders zu verteidigen...ohne Grund...sooo viele andere Optionen gibt...

Sich anders zu verteidigen habt ihr nur im Sport und nur gegen andere Sportler gelernt und nicht gegen (mehrere) kriminelle Subjekte, die keinerlei Hemmungen, bis hin zum Todschlag, haben. Auch Bruce Lee erkannte bei Zeiten, daß ritualisierte Kampfkunst zwar hübsch anzuschauen ist, es im Kampf jedoch auf größtmögliche Effizienz ankommt. Auch ein Samurai focht nicht ewig mit seinem Katana herum, besonders dann nicht, wenn es mehrere Angreifer gab.
Es mag sein, daß ein Gericht von einer Grundlosigkeit ausgehen würde. Allein das Angreifen stellt für MICH einen Grund dar. Gesetze, welche Verbrechern mehr Rechte einräumen als den Opfern sollten dringend überarbeitet werden. Dumm nur, daß sich darum seit Jahrzehnten niemand kümmert.

Leider ist Notwehr in Deutschland ein "heißes Pflaster" für den, der sich wehren MUSS. Das Gesetz wurde zudem zu einer Zeit geschrieben, als die Situation noch eine andere war. Heute werden z.B. Leute, die schon am Boden liegen noch krankenhausreif oder zum Krüppel (siehe Daniel Nivel) getreten. Zwistigkeiten werden auch nicht mehr Mann gegen Mann ausgetragen. Angreifer sind heute meistens in der Überzahl.

wiki01
Still
lena0306

Wieso sollte der Angriff des Angreifers (ein Verbrecher mit der Absicht den Angegriffenen körperlich MASSIV zu verletzen) beendet sein, nur weil er jetzt keinen Baseballschläger mehr hat? Für den Angriff hatte dieser ja einen Anlaß/Grund (z.B. Raubüberfall). So lange dieser noch besteht, ist der Angriff auch noch nicht vorbei. Hinzu kommt noch der Umstand, daß solche Personen meist nie allein angreifen. Was also, wenn der entwaffnete Angreifer einen weiteren Angriff starte? Wie viele Angriffe, ob mit oder ohne Waffe, sind dem Angreifer denn gesetzlich gestattet? Und, wie sieht die rechtliche Situation aus, wenn der Angreifer mit 100kg 2m mißt und der Angegriffene nur 75kg bei 1,7m Körpergröße?

DesoxAux ...Als Kampfsportler...extra hart bestraft wirst...

Genau deshalb ist es das Dümmste, was man bei der aktuellen Gesetzeslage im Fall von erforderlicher Notwehr machen kann, überall herumzuerzählen, daß man Kampfsportler ist.

Bitterkraut ...Als Kampfsportler müßtest du die Frage nicht stellen...

Kampfsportler sind keine Rechtsgelehrte und werden gerade im Zusammenhang mit dem Selbstverteidigungsparagraph nur unzureichend über die theoretische Gesetzeslage und die tatsächliche Rechtspraxis aufgeklärt.

jawollowitz ...Ich würde als erfahrener Kampfsportler eher die Knie zertrümmern und wegrennen. Ein gezielter Kopfschlag kann tödlich enden...

Wenngleich das schlüssig klingt und man somit nicht sein eigenes Gewissen mit einem versehentlichen Todschlag belasten muß, glaube ich kaum, daß das etwas daran ändern würde, daß der sich Verteidigende als Angeklagter vor Gericht landen wird.
Bei uns hieß es immer: Der beste Kampf ist der, den man nicht kämpfen muß. Dumm nur, daß man nicht immer wegrennen kann und das Wegrennen das Problem nur zeitlich verlagert. In meiner Nachbarschaft ist einem Erwachsenen zur Dämmerung von ein paar Jugendlichen aufgelauert worden, weil er es sich am Tage erlaubt hatte sie zur Ordnung zu rufen. Das Ende vom Lied: Sie haben ihn krankenhausreif geprügelt. Solche Verbrecher werden bei uns selbst bis zum 21.Lj. dann noch nach Jugendrecht bestraft. - Vielen Dank!

Strafbar. Wenn du Ihm ausversehen eine Reinhaust ist das eventuell Notwehr.

Als Kampfsportler könnte man so gar davon ausgehen das du genau weist was du machst und extra hart bestraft wirst dank Vorsatz.

Muttersprache  08.12.2020, 08:23
DesoxAux ...Als Kampfsportler...extra hart bestraft wirst...

Genau deshalb ist es das Dümmste, was man bei der aktuellen Gesetzeslage im Fall von erforderlicher Notwehr machen kann, überall herumzuerzählen, daß man Kampfsportler ist.

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