Abstammungsurkunde statt Geburtsurkunde?

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Bei einem Vorstellungsgespraech sollte die Abstammungsurkunde wohl ausreichen.

Gegenueber Behoerden kann eine Abstammungsurkunde inzwischen aber nur noch nach einer aufwendigen Beglaubigungsprozedur verwendet werden. Da geht es i.d.R. schneller und billiger, wenn man sich statt dessen beim Standesamt am Geburtsort eine Abschrift aus dem Geburtenregister besorgt.