Ab wie viel Einwohner oder Größe einer Ortschaft ist eine Berufsfeuerwehr vorgeschrieben?

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Je nach Land müssen eine Berufsfeuerwehr einrichten:

  • Baden-Württemberg: alle Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner, unter 150.000 sind Ausnahmen möglich (§ 6 Abs. 2 FwG [BW])
  • Bayern: alle Gemeinden, deren Berufsfeuerwehren oder Pflichtfeuerwehren nicht ausreichen, keine Mindestanzahl (§ 14 Abs. 1 BayFwG)
  • Berlin: das Land Berlin (§ 2 Abs. 1 FwG [BE])
  • Brandenburg: Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam (§ 24 Abs. 4 S. 1 BbgBKG)
  • Bremen: Bremen und Bremerhaven (§ 6 Abs. 1 BremHilfeG)
  • Hamburg: die Stadt Hamburg (§ 2 S. 1 Feuerwehrgesetz)
  • Hessen: alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern (§ 7 Abs. 2 HBKG)
  • Mecklenburg-Vorpommern: alle Städte mit mehr als 80.000 Einwohnern (§ 8 Abs. 1 BrSchG [MV])
  • Niedersachsen: alle Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern (§ 9 Abs. 1 NBrandSchG)
  • Nordrhein-Westfalen: alle kreisfreien Städte (§ 8 Abs. 2 S. 2 BHKG) und alle kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 bzw. 60.000 Einwohnern (§ 8 Abs. 2 S. 1 BHKG i.V.m. § 4 Abs. 3 GO NRW)
  • Rheinland-Pfalz: alle Städte mit mehr als 90.000 Einwohnern (§ 9 Abs. 1 S. 1 LBKG)
  • Saarland: alle Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern (§ 13 Abs. 1 SBKG)
  • Sachsen: alle Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern (§ 15 Abs. 2 S. 3 SächsBRKG)
  • Sachsen-Anhalt: die kreisfreien Städte (§ 7 S. 1 BrSchG [SA]
  • Schleswig-Holstein: alle Städte mit mehr als 80.000 Einwohnern (§ 7 Abs. 1 BrSchG [SH])
  • Thüringen: alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern (§ 10 Abs. 1 S. 1 ThürBKG)

Hallo Misterblue75,

da das Feuerwehrwesen unter Landesrecht fällt, gibt es da in jedem Bundesland auch eine andere Regelung.

In Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt beispielsweise richtet sich die Pflicht zur Aufstellung einer Berufsfeuerwehr nicht nach einer bestimmten Einwohnerzahl, sondern ist vom Status "Kreisfreie Stadt" abhängig.

In Bayern findet man den Satz "Reicht eine Freiwillige Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr zur Erfüllung der Aufgaben nach Art. 4 Abs. 1 und 2 nicht aus, hat die Gemeinde eine Berufsfeuerwehr aufzustellen" im BayFwG, dort ist keine Einwohnerzahl genannt. Allerdings hat keine der sieben Städte mit Berufsfeuerwehren weniger als 100.000 Einwohner.

Brandenburg spricht in seinem BbgBKG von einer Pflicht für "Oberzentren" in Bezug auf Berufsfeuerwehren.

In einigen Bundesländern liegt die Mindesteinwohnerzahl bei 80.000 Einwohnern, z.B. in Schleswig-Holstein, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Rheinland-Pfalz gibt 90.000 Einwohner vor.

In den meisten Bundesländern gilt die Pflicht der Einrichtung einer Berufsfeuerwehr ab einer Einwohnerzahl von 100.000 Einwohnern - beispielsweise in Hessen, Thüringen, Niedersachsen, Saarland und Baden-Württemberg.

Davon unabhängig kann eine Stadt aber auch schon unterhalb der genannten Einwohnerzahl eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Andere gehen den Weg, die Freiwillige Feuerwehr in Teilen durch hauptamtliche Kräfte zu unterstützen, beispielsweise mit sogenannten "Hauptamtlichen Wachabteilungen", die die Kräfte der FF beispielsweise unter der Woche tagsüber mit einer festen Wachbesetzung unterstützen, damit die freiwilligen Kräfte nicht zu häufig ihren zivilen Arbeitsplatz verlassen müssen. Oder aber mit technischen Angestellten (Gerätewarten) der Stadt, die bei Bedarf Kleineinsätze allein fahren, um die Freiwilligen zu entlasten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Da die Feuerwehr Landesrecht ist, ist dies in den Landesfeuerwehrgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. In den meisten Bundesländern ist eine Berufsfeuerwehr in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern vorgeschrieben, in anderen Bundesländern liegt die Grenze wiederum bei 80.000 Einwohnern und in Rheinland- Pfalz mit 90.000 Einwohnern im Mittelfeld. Ebenso spielt oftmals das Gefahrenpotenzial eine entscheidende Rolle, ist innerhalb der Stadt zum Beispiel eine Papierfabrik oder eine Chemiefabrik ansässig, so kann eine Berufsfeuerwehr auch bei einer geringeren Einwohnerzahl verpflichtend sein. Mfg.

Als grober Anhaltspunkt gelten 100.000 Einwohner das Ist aber kein Fix wert eine Weitläufige Stadt mit ganz vielen FFWs die ihre Hilfsfristen hält braucht nicht zwingend eine BF wobei es bei 100k langsam in den Bereich kommt wo die Freiwilligen meist überlastet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Maschinist /Servicetechniker für Feuerwehr Einsatzfahrzeuge

Feuerwehr ist Ländersache; jedes Landes-Feuerwehrgesetz regelt, ab welcher Größe Städte im betreffenden Land eine Berufsfeuerwehr brauchen. Das sind meistens 100.000 Einwohner.