14 jähriger fährt mit falschen Schülerticket. Was passiert jetzt?

12 Antworten

"Ein falsches Ticket" kann vieles bedeuten. Die derzeit gängige Masche: Man kopiert ein Ticket und überträgt noch von einem alten Ticket das "Hologramm". Doch darauf kommt es der Mutter weniger an. Das sollte auch der "schlaue Fuchs" erkennen. Die Tatbestandsmerkmale der Urkundenfälschung und des Betruges sind mir bekannt.

Er wird 40.--€ erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen müssen und kann evt. strafrechtlich belangt werden. In seinem Alter wird er wohl Sozialstunden bekommen.wäre, Das Strafmaß reicht aber über eine Geldstrafe bis zu einem Jahr Knast..

Er hat ein gefundenes schülerticket, was ihm nicht gehört, dem Busfahrer gezeigt. Und ich wusste nichts von dieser Sache. Und ich unterstütze auch dieses nicht. Meine frage war nur, was passiert jetzt? Ich trage auch alle Konsequenzen meines Sohnes!! Wollte nur wissen was mich erwartet, deshalb meine frage....

MUPFT  14.05.2012, 23:46

...du sollst hier nicht auf deine eigene Frage antworten...

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Jenny, Support31  15.05.2012, 08:40

Liebe/r Plumcake34,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Herzliche Grüße

Jenny vom gutefrage.net-Support

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Zum Ersten ist es eine Schwarzfahrt, zumindest der Versuch. Das VErkehrsunternehmen kann hierfür ein Erhöhtes Beförderungsendgeld erheben, also die berühmten 40€. Da es sich bei dem Ticket aber um eine Fälschung gehandelt hat, so verstehe ich das jetzt, wird das an die Staatsanwaltschaft weiter gereicht. Die wird ermitteln wegen Urkundenfälschung, versuchten Betruges und erschleichen von Beförderungsdienstleistungen. Wenn er noch nicht polizei bekannt ist wird er vermutlich verwarnt oder bekommt Arbeitsstunden aufgebrummt. Das Strafmaß hängt ganz stark davon ab wie er sich vor Gericht benimmt. acht er auf cool, dann wird er wahrscheinlich ein Brett bekommen. Ach ja, das Verkehrsunternehmen hat das Recht ein Hausverbot auszusprechen, das heißt er kann eine ganze Zeit lang Fußgänger werden wenn es dumm läuft.

Nach dieser Schilderung hat er eine gefälschte oder verfälschte Urkunde ("Urkundenfälschung") vorgezeigt um sich so eine Leistung/Fahrgeld zu erschleichen. Allemal strafbar. Als 14 -jähriger wird die Strafe nicht der Rede wert sein (z.B. Verwarnung/Einstellung). Vielleicht war die Konsequenz, nun zu Fuß gehen zu müssen, die erste einschneidende Konsequenz in seinem Leben ?. Wenn er daraus seine Lehren zieht und die erhobenen Kosten von seinem Taschengeld abgezogen werden, dann könnte es sein, dass er künftig besser nachdenkt und nicht zur Schar der Gläubigen gehört (Diese glauben nämlich, dass sie nicht erwischt werden).Unsere Gefängnisse sind voll von "Gläubigen". Der falsche Ansatz wäre jetzt, den Kontrolleur an den Pranger zu stellen. Der hat vielleicht bei dem Jungen mehr bewirkt als man sich das jetzt vorstellen kann. Leider ist die "Rückfallhäufigkeit" erschreckend hoch, so dass man auch weiterhin aufmerksam sein muss.Da man die Fehler lieber den anderen (Kontrolleur/Polizei)zuschreibt, kann sich bei einem jungen Straftäter eine gesellschaftsfeindliche Haltung entwickeln. Die Kriminologie spricht von "Neutralisierungstechniken"; da heißt es z.B. "die Banken sind selber schuld, wenn man sie beraubt" oder "Die Preise der öffentlichen Verkehrsbetriebe sind ja auch viel zu hoch". Das sollte man ernst nehmen, denn an Stelle von Einsicht oder gar Reue, tritt auf leisen Sohlen eine kriminelle Entwicklung. Die Polizei wird diese Sache vermutlich registrieren.Wenn wirklich nichts mehr vorkommt, dann ist der "schwarze Fleck" bald vergessen.

Schlauerfuchs  15.05.2012, 17:31

Ob es eine Urkundenfälschung ist , ist die Frage , denn er hat werde , dies selbst hergestellt ( Totalfälschung ) noch dies verfälscht und sein Namen eingetragen, er hat lediglich die Karte eine Dritten unbefugt gepraucht was ein klarer Betrug ist.

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soap2000  19.07.2012, 16:02
@Schlauerfuchs

Stimmt, dies fällt unter Erschleichen von Leistungen. Hat also nixs mit Urkundenfälschung zu tun.

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