Sex Abo beichten?
Hi wie in der letzten Frage zu lesen ist habe ich(13) aus Versehen ein Abo auf heiße-Frauen.Club ein Abo abgeschlossen und habe es wie mir empfohlen ignoriert. Jetzt habe ich aber eine Inkasso-Mail von Culpa im Spam Ordner. Wie soll ich das meinen Eltern erzählen, ich möchte danach noch leben!!!
Die Empfehlung das zu ignorieren war auf Gute Frage und hat irgendjemand ne Idee wie ich das meinen Eltern schonend beibringe?
5 Antworten
habe es wie mir empfohlen ignoriert
Keine Ahnung wer dir das empfohlen hat, doch es ist kompletter Schwachsinn sowas zu ignorieren, denn NATÜRLICH wenden sich die Leute dann an ein Inkasso Unternehmen. Auch wenn du Inkasso Mails ignorieren kannst.
Sprich mit deinen Eltern, erkläre, dass es ein Versehen war und bitte sie sich mit denen in Verbindung zu setzen. Du bist 13, der Vertrag ist ohne Zustimmung deiner Eltern geschlossen worden und dementsprechend schwebend unwirksam. Eine Anwendung des § 110 BGB scheidet auch aus. Das muss den Leuten von der Seite aber IRGENDJEMAND MAL MITTEILEN
erst wenn wirklich anfängt post nach dir zu hause zu kommen, musst du langsam! anfangen dir Gedanken zu machen. hier empfielt es sich ggf. auch mal mit einem screenshot der Seite etc. zu einem Anwalt oder und zur Verbraucherzentrale zu gehen. Dort wird man dir relativ schnell und unkompliziert sagen können, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zu Stande kam.
Falls ja, musst du was unternehmen. falls nein, brauchst du nichts unternehmen, kannst aber die herren vom inkassodienstleister darüber in kenntiss setzen, dass der vertrag unwirksam und die Forderung somit nicht rechtens ist. Dies sollte am Besten auch deutlich geschehen. d.h. du berufst dich ggf. auf die entsprechenden Paragraphen.
Ich habe mal meine Schwester vertreten gegen einen Abzcker. Der hat dann seinen Anwalt auf mich gehetzt. getreu dem Motto: "du darfst nicht Anwalt spielen, dafür musst du jetzt bezahlen"
Ich habe dann dem "Kollegen" folgendes geschrieben:
Sehr geherter Herr *******,
zunächst mal möchte ich mich in aller Form bei Ihnen entschuldigen. Es scheint hier ein Missverständis zu Grunde zu liegen. Mein juristischer Rat für meine Schwester erfolgte im Rahmen der kostenlosen Rechtshilfe, was durch die enge familiäre Bindung vollkommnen legitim ist.
Wie sie meiner Korospondenz entnehmen können, habe ich niemans Ihnen gegenüber behauptet, eine Volljuristin zu sein. Aus diesem Grunde sehe ich keine Rechtsverletzung meinerseits und somit auch keine Notwendigkeit, ihre strafbewährte Unterlassungsverfügung zu unterzeichnen, geschweige denn für eventuelle Kosten aufzukommen.
mit freundlichen Grüßen, **** ****
Ein Donnerwetter mag es ja geben, aber das wirst Du sicher überleben. Sprich mit Deinen Eltern und dann werden sie das schon gerade biegen. Aber eigentlich kannst Du mit 13 ein solches Abo gar nicht rechtsgültig abschließen. Daher ist anzunehmen, dass Du Dich mit leichter krimineller Energie älter gemacht hast, als Du bist. Also aus dem Inkasso sollte man leicht herauskommen können. Du willst doch ein Mann sein und Pornos schauen, dann sei jetzt keine Memme und beichte!
Eine Inkasso-E-Mail kannst du getrost ignorieren.
Wenn du aber nicht-virtuelle Post bekommen solltest, wäre es ratsam, sich Geanken zu machen, zu prüfen, ob ein rechtsgültiger Vertrag zustande kam, etc.
EDIT:
Wohlgemerkt: Mahnungen per E-Mail könenn an sich schon gültig sein, der Empfang ist nur schlecht nachweisbar.
Zudem kann es, je nach Einzelfall, sein, dass eine Mahnung garnicht erforderlich war, um den Schuldner in Verzug zu setzen.
Der Hinweis, dass die E-Mail ignoriert werden kann fusst hier lediglich auf der Annahme, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt, da dies durchaus nicht unwahrscheinlich ist soweit ich das Szenarion beurteilen kann.
Nein könnte eben nicht. Der Vertrag ist nicht schwebend unwirksam, er ist unwirksam.
Natürlich weiss ich das, das steht nämlich hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html
und hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html
Das die Eltern in den Vertrag nicht eingewilligt haben geht aus der Frage eindeutig hervor. Das sie nachträglich noch einwilligen wage ich stark zu bezweifeln. Wenn ja, kommt ein Vertrag zustande, vorher nicht.
ist der Vertrag eben nicht per se unwirksam
Wie Du leider nicht erkannt hast, gibt es überhaupt keinen Vertrag !
kein Anwalt wird dir etwas anderes behaupten!
Doch, er wird genau das sagen was ich geschrieben habe und nicht so ein Geschwurble von sich geben wie Du.
Einen schönen Tag noch.
wenn du mal einen Anwalt brauchen solltest
Keine Panik, ich kenne genug Anwälte persönlich und gebraucht habe ich sogar schon einige.
Du wirst es kaum glauben, ich habe heute morgen schon mit einem darüber gesprochen, noch dazu ein Fachanwalt für Zivil- und Vertragsrecht. Wie ich geschrieben habe, gibt es überhaupt keinen Vertrag.
Zunächst mal reichen die Infos vollkommen aus, ob er einen Prozess führen würde habe ich nicht gefragt. Allerdings gehe ich davon aus das er es tun würde. Allerdings brauchte ch für eine solche Sache keinen Anwalt, das bekomme ich auch alleine hin.
Allerdings gehe ich davon aus das er es tun würde.
Ja, bei genauerer Überlegung bekommt er sein Geld ja so oder so, macht er halt eine Behinderungsanzeige und dann ist es nicht mehr sein Problem. Wobei es das vermutlich sowieso nicht wäre, da Dienstvertrag, aber whatever...
Allerdings brauchte ch für eine solche Sache keinen Anwalt, das bekomme ich auch alleine hin.
Ja, ich vermutlich auch. Aber nur, wenn ich die Sachlage vollends kennen würde.
Wie ich bereits schrieb reicht das was der Fragesteller angegeben hat zunächst aus. Viel mehr kommt da nicht mehr dazu.
Meinst Du ernsthaft ich würde auf sowas reagieren?
ich wäre wohl nie auf einer solchen Seite gelandet und wenn, hätte ich da keinA bo abgeschlossen,
Das ging vor einiger Zeit noch leichter als man denkt. Mittlerweile mudd auf der Seite bevor angeklickt wird deutlich sichtbar zu lesen sein das man ein zahlungspflichtiges Abo oder einen Kauf unternimmt.
Meinst Du ernsthaft ich würde auf sowas reagieren?
Wärst ja doof, wenn du es tätest. Stell dir vor, das wäre wirklich eine Mahnung. Wenn du darauf antwortest bestätigst du den Empfang.
Das ging vor einiger Zeit noch leichter als man denkt.
Da war das aber (hoffentlich) auch schon rechtswidrig.
Wenn du darauf antwortest bestätigst du den Empfang.
Was im Grunde egal ist, es handelt sich nicht um eine Anerkennung der Forderung. Auf Mahnungen muss man nicht reagieren, ander sieht es bei einem Mahnbescheid aus. Aber da macht der Widerspruch nur ein Kreuzchen aus.
Da war das aber (hoffentlich) auch schon rechtswidrig.
Na eben nicht so richtig, darum wurde ja nun Klarheit geschaffen.
Allerdings muss der Absender den Empfang nachweisen
Das kann einem vollkommen Wumpe sein, vor alllem bei einer unberechtigten Forderung.
aus Versehen
auf der Seite musst du aber mehr machen, da ist nichts von wegen "Aus Versehen"
Einfach sagen und gut ist, sich irgendwas aus der Nase rausziehen wird dir nichts bringen.
Der Fragesteller ist 13 Jahre alt, da kann gar kein rechtsgültiger Vertrag zustand komme.