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Ohne einwilligung kindes Lebensmittelpunkt ändern?

Hallo, zu meinem Problem.. mein Sohn 5 Jahre (geteiltes sorgerecht), hat sein lebensmittelpunkt seit 2 monaten bei mir, da die mutter wohl zu überfordert war mit 3 kindern und 3 hunden, und da es eine Verhandlung gab ob sie ins gefängnis muss wegen verstoß gegen die bewährungsauflage. So Ich habe das alles schriftlich von der mutter noch unterschreiben lassen das sein Lebensmittelpunkt jetzt bei mir besteht, im jugendamt bescheid gegeben kindergeld etc auf mich überschrieben, neuen Kindergartenplatz wo er jetzt seit Letzter woche Fest drinnen ist. jetzt hat sie sich gemeldet und meinte sie muss wohl nicht ins gefängnis und mein sohn möcht ja lieber bei ihr bleiben bei den geschwistern etc, aber sie hat ständig ein anderen kerl oder zieht ständig um bzw wurde jetzt schon aus de 2ten wohnung geschmissen weil sie die miete nich bezahlt hat usw.. Jetzt möchte sie ihn jedenfalls wieder haben da es ja wohl das beste für ihn sein wird bei seinen geschwistern. Was meiner meinung nach nicht das beste ist, ja mit den geschwistern muss er klar in verbindung bleiben aber bei mir hat er es um einiges besser und muss nicht auf der matratze schlafen und so weiter.. Meine eigentliche frage, muss ich jetzt angst haben das sie mein sohn wieder zurück nehmen kann wie auch immer.. ob das jugendamt wie oft immer zur mutter hält ? Sie redet ihn halt auch sachen eindas er dann sonntags lieber bei ihr bleiben möchte die ienfach net stimmen vonwegen sie gehen ins lego land etc . ! ich habe mir ein termin ausgemacht nur trotzdem krieg ich mein kopf nicht frei und habe angst das ich am ende wieder mein sohn her geben muss jetzt wo ich mich um alles gekümmert habe etc viel zeit mit ihn verbringe und ihn viel beibringe was man von der mutter ja nicht wirklich behaupten kann.. Wie stehen die chancen

Kinder, Sorgerecht, Jugendamt, Kindeswohl
Zweitwohnsitz als Schüler (18 Jahre)?

Liebe Community,

Ich bin gerade von Zuhause (Land Bremen) nach Oldenburg gezogen, um dort mein letztes Schuljahr zu absolvieren. Ich wohne in einem Zimmer bei einer befreundeten Familie. Demetsprechend bezahle ich keine Miete, sondern trage lediglich meinen Teil zum Lebensmitteleinkauf bei. Ich fahre aber jedes Wochenende nachhause zu meiner Familie, und meinen Freunden. Ich betrachte Zuhause (im Land Bremen) also als meinen Lebensmittelpunkt.

Ich habe die Wohnungungsgeberbestätigung zum Ausfüllen bereit. Bei meinem Anruf bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) wurde mir gesagt: Da ich quantitativ die meiste Zeit in Oldenburg verbringe muss ich dort meinen Hauptwohnsitz anlegen. Durch vor dieser Frage angestellte Recherchen habe ich aber herausgefunden, dass der Hauptwohnsitz dort liegt, wo man nach § 7 BGB seinen Lebensmittelpunkt hat. Also bei mir im Land Bremen. Weiter habe ich erfahren, dass man sich hierfür eine schlüssige Begründung überlegen muss, die man den Behörden aber erstmal nicht mitteilen sollte.

Nun meine Fragen:

a) Habe ich das bisher alles richtig erfasst?

b) Wann währe der Zeitpunkt meine Begründung kundzutun?

c) Währe es in diesem Fall an der Zeit einen Anwalt zuzuziehen?

d) Gibt es sonst noch Gesetze nach denen ich meinen Hauptwohnsitz weiterhin bei meiner Familie begründen kann?

Liebe Grüße, und vielen Dank schonmal im Voraus!!!

Gesetz, Gemeinde, Hauptwohnsitz, Meldebehörde, Zweitwohnsitz

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