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Autokauf und mein Pass ist abgelaufen, muss man den Kaufvertrag später "umschreiben"?

Guten Morgen Community,

ich habe eine Frage zum Autokauf, speziell zum Kaufvertrag und den Haltern.

Folgende Situation: Ich möchte mir ein Auto kaufen - es soll ein Vorführfahrzeug vom Händler sein. Nun habe ich allerdings gemerkt, dass mein Pass abgelaufen ist und ich somit weder den Kaufvertrag unterschreiben kann, noch das Auto auf mich anmelden kann. Da der Wagen aber optimal für mich scheint und jederzeit weg sein kann, hat sich meine Mutter angeboten, den Kaufvertrag für mich zu unterschreiben und ich würde das Geld dann von meinem Konto überweisen. So weit, so gut.

Nun ist es so, dass ich vermeiden möchte, dass unnötigerweise eine weitere "Hand" später die Attraktivität bei einem Wiederverkauf mindert. Wie könnte man da vorgehen? Den neuen Pass würde ich frühestens in zwei Monaten erhalten können (weil ich kein deutscher Staatsbürger bin und das Ganze deswegen um einiges komplizierter ist).

Meine Mutter wäre ja der Eigentümer des Fahrzeuges - allerdings noch kein Halter. Sollten wir gleich einen "Kaufvertrag" abschließen, in welchem sie mir das Auto "schenkt" bzw dann eben für 1€ verkauft - damit ich der rechtliche Eigentümer dieses Fahrzeuges werde? Den Brief erhalte ja eh ich.

Ist es korrekt, dass ein Halter derjenige ist, auf wen das Auto angemeldet wird oder zählen da tatsächlich die Eigentümer? Muss ich dann warten, bis mein Pass fertig ist um das Fahrzeug dann tatsächlich auf MICH anzumelden? In der Zeit müsste das Fahrzeug ja tatsächlich weiterhin beim Händler stehen.

Wie würdet ihr vorgehen? Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe.

Auto, Kaufvertrag, Autokauf, Autoanmeldung, Eigentümerwechsel, Halterwechsel

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