Ja, der zwei Punkte plan wäre an sich simpel. 1. Studiengebühren abschaffen. 2 Deutschland abschaffen.

...zur Antwort

Ja, in dem Polizeiaufgabengesetz deines Bundeslandes wurde eine solche Klausel eingebaut, dass sie das (mit Begründung) dürfen.

...zur Antwort

Facebook gibt niemandem die IP raus, außer der Staatsanwaltschaft/Polizei. Dazu muss er einen Strafantrag stellen, wegen Beleidigung. Dann ist es immernoch fragwürdig, ob die Behörden den Aufwand wagen. Tendenz: Nicht sehr wahrscheinlich.

...zur Antwort

Vom Grunde her ja. Der §123 StGb  sagt hierzu: "(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Die Strafe gilt quasi für zwei Fälle, das eine ist das entfernen (hier kursiv hervorgehoben) und das andere (hier dick hervorgehoben) die Tat an sich, welche verfolgt wird, wenn der Grundstückeigentümer einen Antrag stellt.

...zur Antwort

Eine Straftat begehen, die so schwerwiegend ist, dass du dafür ins Gefängnis muss > dort hast du eine neue Lebensumwelt und lernst völlig andere Menschen kennen, viele interessante Gespräche sind eigentlich garantiert, noch dazu ein neuer Lebensythmus, das bringt schwung in deinen langweiligen Alltag.

...zur Antwort

"Was könnte man machen um die Westlichen Machthaber darauf aufmerksam machen zu können?" - nichts, weil sie doch wissen was sie tun. Das ganze nennt sich Kapitalismus. Da sind Skrupel fehl am Platze, da zählen nur die größtmöglichen Gewinne.

...zur Antwort

Vom Gefühl her: Brot, da größere Dichte.

...zur Antwort

Du kannst das natürlich zur Anzeige bringen, wenn ihr vereinbart hattet wann und wie er es dir wieder zurückzahlt => mündlicher Vertrag. Die Polizei wird ihn vorladen und je nach dem dann das an die Staatsanwaltschaft abgeben, die entweder ein ordentliches Verfahren draus eröffnet mit Anklageerhebung oder einer Einstellung wegen Gerinfügigkeit. Aber Anzeigen kannst du und die Polizei ist auch verpflichtet, die Anzeige aufzunehmen.

...zur Antwort

Wie soll denn die Beziehungspause aussehen? Ihr seit ab morgen nicht mehr zusammen, du poppst mit wem anderen und nach Zeitraum x seit ihr wieder ein Paar?

...zur Antwort