nein
...durch Daten bei der Krankenversicherung...

Natürlich nicht!

Wenn eine gesetzliche Krankenkasse Daten ihrer Versicherten verarbeitet, werden diese zu Sozialdaten und sind damit besonders geschützt: Sie unterliegen nun dem Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I in Verbindung mit §§ 67 ff. SGB X). Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind verpflichtet, sehr sorgsam mit diesen Daten umzugehen.
Zentrale Vorschrift für den Datenschutz ist § 284 SGB V

https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/IhreRechte/SozialdatenbeidenKK.html

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Die Leistungsdrosselung selbst sowie die Art der Drosselung ist im Fahrzeugschein eingetragen.

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Ja, die Behandlungskosten werden vom Hundehalter getragen werden müssen, sowie ein angemessenes Schmerzensgeld.

Beim Hund erfolgt die Haftung aufgrund der Gefährdungshaftung,. Ein Verschulden spielt hierbei keine Rolle.

https://www.tierrecht-anwalt.de/tierrecht-anwalt-haftung-hund/tierrecht-anwalt-haftung-hund.html

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Absolut normales Zahnfleisch.

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Es bleiben 6500€ offen, weil auch die Beträge nur netto sind.

Wenn du eine Neuanschaffung nachweist, wird dir dir nicht ausgezahlte Mehrwertsteuer erstattet.

Das Problem, dass gezahlte Geld reicht nicht aus das Auto bei der Bank abzulösen.

Für dieses bekannte Problem gibt es die sogenannte "Gap-Deckung". Sie ist problemlos mit der Kfz-Versicherung abschließbar. Offensichtlich liegt hier ein Beratungsfehler deines Versicherungsvermittlers vor.

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dass man den 25kmh Roller nun auf 45kmh drosseln....

Nicht drosseln, sondern entdrosseln. Dabei ist dir der Honda-Händler behilflich.

Zur Änderung der Betriebserlaubnis ist eine Prüforganisation zuständig.

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8.§ 6 Abs. 1 zu Klasse AM
b. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php

https://de.wikipedia.org/wiki/Simson_Schwalbe#Vorteile

Das bedeutet, dass dein Moped nicht mit der Fahrerlaubnisklasse "AM" gefahren werden darf, weil es nicht vor dem 28.02.1992 in den Verkehr gekommen ist.

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Nein. Du kannst für das Zweirad keine Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr erlangen.

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Luftfilter wechseln.

Davon abgesehen, hat dein Moped vier und nicht nur eine Zündkerze.

Ich habe bereits die Vergaser auf die magerste Einstellung gestellt...

Wie hast du das geschafft?

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Ich wejß aber nicht wo und wie?!

Mache einen Termin bei deiner zuständigen Zulassungstelle, auch wenn das Leichtkraftrad vom Zulassungsverfahren befreit ist.

Die habe ich auch schon versichert (also Haftpflicht und Teilcasko)

Das ist nicht möglich. Ohne amtliches Kennzeichen geht es nicht.

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Eher über die Versicherung laufen lassen, weil...

Der Versicherer kann dir nach der Schadenregulierung ausrechnen, ob es sich für dich lohnt, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, oder nicht.

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Deine Eltern können den Schaden ihrer privaten Haftpflichtversicherung melden. Diese setzt sich dann mit deiner Schule zwecks Schadenregulierung in Verbindung.

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Meine Tochter ist jedoch auf meinen Namen versichert....

Wenn ich richtig verstehe, ist der Wagen als Zweitfahrzeug auf deinen Namen versichert und beide Fahrzeuge sind bei dem selben Versicherer versichert.

Ein Wechsel des Erstfahrzeuges ist möglich, wenn der betreffende Versicherer akzeptiert, dass das Erstfahrzeug bei einem anderen Versicherer versichert ist.

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Denn das Fahrverbot gilt für alle in Österreich und im Ausland (also auch in Deutschland) zugelassenen Maschinen, die laut Zulassung ein Standgeräusch von mehr als 95 dB(A) aufweisen. Die Regelung soll auch für die kommenden Jahre gelten.

Standgeräusch, NICHT Fahrgeräusch!

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/kauf-verkauf/motorradlaerm-fahr-standgeraeusche/

Also ist das Moped legal!

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