Parkbucht Frage Unfall?

Die Mutter meiner Frau war mit unserem Auto (über meine Frau versichert, sie ist also Halterin) auf einem Supermarktparkplatz. Sie hatte eingeparkt, dabei einmal kurz korrigiert und stand dann vollständig innerhalb der markierten Parkbucht.

In dem Moment fuhr ein anderes Fahrzeug rückwärts aus seiner Parklücke und krachte hinten leicht in unser stehendes Auto.

Laut Aussage meiner Schwiegermutter bewegte sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, und auf dem Foto direkt nach dem Unfall sieht man auch, dass das Auto genau innerhalb der Markierung steht.

Der Unfallgegner meinte direkt nach dem Aussteigen so etwas wie: „Ach, komm, lass gut sein, fahr einfach – das melden wir nicht.“ Meine Schwiegermutter bestand aber darauf, den Schaden zu dokumentieren und Daten auszutauschen.

Aus Aufregung hat sie im Gespräch mit dem Unfallgegner gesagt, dass sie „vielleicht noch ein bisschen rückwärts korrigiert hat“ – was der Gegner dann wohl so seiner Versicherung gemeldet hat.

Tatsächlich ging unser Parkassistent nicht an und auch die automatische Notbremsfunktion hat nicht ausgelöst, was normalerweise passiert, wenn man langsam rückwärts fährt. Das spricht dafür, dass das Auto bereits stand.

Jetzt will die gegnerische Versicherung vermutlich prüfen, ob eventuell eine Teilschuld vorliegt. Ich frage mich:

  • Würde es einen Unterschied machen, wenn das Fahrzeug sich tatsächlich noch leicht rückwärts bewegt hätte, aber ausschließlich innerhalb der Parkbucht?
  • Hat der Gegner nicht die volle Verantwortung, weil er rückwärts rausgefahren ist?
  • Und wie wahrscheinlich ist es, dass die eigene Versicherung (ADAC) dann hochstuft, obwohl der Gegner auf sie aufgefahren ist?

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!

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Würde es einen Unterschied machen, wenn das Fahrzeug sich tatsächlich noch leicht rückwärts bewegt hätte, aber ausschließlich innerhalb der Parkbucht?

Ja, das macht einen Unterschied. Der eine parkt aus, der andere parkt ein.

Ergebnis: Haftungsteilung. Jeder Haftpflichtversicherer zahlt 50% der Reparaturkosten des gegnerischen Fahrzeuges.

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Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat...

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

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Im Kaufvertrag steht das der Wagen keine Mängel aufweist...

Stelle ihm die Reparatur mit Fristsetzung in Rechnung und verweise darauf, dass Ablauf der Frist der Veräufer Post von deinem Rechtsanwalt bekommt.

https://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr325_98.htm

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Mache ein Foto und melde es deiner privaten Haftpflichtversicherung. Die nimmt Kontakt mit dem Vermieter des Autos auf.

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Auf dem Bild ist deutlich zu erkennen, dass du zumindest die Nummer Vier bist, die dort Striche hinterlassen hat.

Und deswegen machst du dir in die Hose?

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glasschutz würde ich auch wollen.

Dann empfehle ich dir diesen Versicherer mit diesem Tarif:

https://www.haftpflichtkasse.de/versicherungen/privatkunden/hausratversicherung/Einfach-Komplett/

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Josef Fischer war schon zur Zeit der Jugoslawienkriege der Kriegstreiber Nummer 1 !

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Wer zahlt die entstandenen Schäden?

Der Eigentümer des Gebäudes!

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Gebe dir erst gar keine Mühe:

https://www.rosepartner.de/lebensversicherung-erbe-nachlass.html#rp-toc-title--2

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