Ja, kannst du, wenn der Versicherer die Hauptfälligkeit 31. Dezember überhaupt anbietet.

Es ist sehr gut möglich, dass dein Vertrag bis September 2026 vereinbart wird.

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Mein erstes "Handy" war im April 1997 ein Funktelefon: Siemens S1.

Mit ihm konnte man, welch Überraschung, telefonieren!

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Meine Freundin lässt sich regelmäßig neue Tattoos stechen.
....dass ich tattoos und Piercings generell nicht mag....

Warum schickst das Frollein nicht in die Wüste?

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Autounfall, kein Ersatzauto?

Hallo

Ich hatte für nächste Woche eine Urlaubsreise nach Polen geplant. Doch einige Tage zuvor wurde mein Auto bei einem Unfall beschädigt – ein LKW ist mir hinten aufgefahren. Der Unfallverursacher ist eindeutig der LKW-Fahrer, da er von hinten aufgefahren ist.

Bei dem Unfall wurde die Heckscheibe (hintere Autoscheibe) zerstört. Meine eigene Versicherung hat mir gesagt, ich solle das Auto in eine Werkstatt bringen. Das habe ich getan – seitdem steht das Auto dort und ist nicht benutzbar. Ich habe kein anderes Fahrzeug zur Verfügung.

Ich bin jedoch auf ein Auto angewiesen, besonders jetzt bei Regenwetter, da ich wichtige Wege zu erledigen habe, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer möglich sind.

Ich habe die gegnerische Haftpflichtversicherung kontaktiert und erklärt, dass ich eine Entschädigung oder ein Ersatzfahrzeug benötige. Auch wegen der entgangenen Reise habe ich gefragt, ob ich zumindest einen Teil ersetzt bekommen kann.

Die gegnerische Versicherung hat jedoch gesagt, dass sie laut Gesetz kein Ersatzfahrzeug, keine Nutzungsausfallentschädigung und keine Urlaubskosten zahlen müssen – nur die Reparatur des Autos.

Meine eigene Versicherung hat diese Aussagen leider bestätigt.

Ich möchte nun wissen: Was ist laut österreichischem Gesetz richtig? Habe ich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfallentschädigung, solange mein Auto in der Werkstatt steht? Und kann ich etwas für den ausgefallenen Urlaub geltend machen, obwohl ich kein Hotel gebucht habe?

Danke

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Bei dem Unfall wurde die Heckscheibe (hintere Autoscheibe) zerstört.

Wo ist das Problem? Die Scheibe sollte innerhalb von zwei Tagen getauscht werden können.

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Jetzt will ich das Auto übernehmen und selber versichern....

Als Halter kannst du das Auto nicht "übernehmen", da du schon Halter bist. Du kannst in die bestehende Versicherung einsteigen, in dem dein Vater seinen Versicherungsvertrag überschreibt. Dfür gibt es ein Formular.

Ob es sich für dich rechnet, kann dir der jetzige Versicherer mitteilen.

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einen Drosselschalter einbauen, welcher die Verbindung des Kabels zur CDI trennt bzw. wieder herstellt, damit ich nicht immer alles aufmachen muss...

Dir ist mit Sicherheit bewusst, dass das Vorhaben illegal ist. Kannst du dir vorstellen, was mit dir passiert, wenn du von der Polizei kontrolliert wirst?

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Schäden an Elektrogeräten sind in der privaten Haftpflichtversicherung generell ausgeschlossen.

Gute Versicherer schließen aber dieses Risiko mit ein.

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Es gibt Befürchtungen, dass der Golfstrom durch die Folgen der Klimaerwärmung zum Stillstand kommen könnte. Das warme Wasser des Golfstroms ist nämlich dafür verantwortlich, dass das Klima in Nordeuropa mild ist. Ohne den Golfstrom wären die Elbmündung und die Nordsee wohl monatelang vereist - wie Orte auf ähnlichen Breitengraden,

https://www.ardalpha.de/wissen/umwelt/klima/golfstrom-meeresstroemung-klimawandel-erwaermung-100.html

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was ihr so an Versicherung.....

Hier kannst du die Kosten selbst ausrechnen:

https://www.bundderversicherten.de/de/gut-beraten/versicherungsrechner/kfz-vergleichsrechner

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