(Kleiner Hinweis: Es geht um das betreten des (inzwischen nicht mehr vorhandenen Rasens, nicht um das Pakren darauf.)

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Auch bei normalen Tastaturen kann man auch die Tasten ganz leicht entfernen. Wenn alle draußen sind, kannst Du das Innenleben der Tastatur reinigen und anschließend die Tasten saubermachen. Das dürfte reichen.

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Lass das lieber einen Anwalt übernehmen, der sich auf das Mietrecht spezialisiert hat. Tausende Dinge sind bei der kündigung zu beachten, also würde ich lieber auf Nummer sicher gehen und einen Fachmann/frau dies erledigen.

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Ignorieren, löschen und bloß nix anklicken!

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Frage zum Strafmaß, Verfahren u.s.w. die Juristen sind gefragt

Hallo zusammen,

sagen wir, dass sich jemand in einem Internetforum über das Irans Atomprogramm kritisch geäußert hat, dass die Atomanlagen notfalls auch mit Bomben zerstört werden sollen (mit UNO Resolution, versteht sich von selbst, etwas was auch durch manche EU Politiker öffentlich disskutiert wird). Dann wurde diese Person von anderen Forumteilnehmern provoziert und ist ihm oder ihr ein Ausrutscher passiert, der sie oder er gar nicht so meint und denkt!

Sagen wir, der Ausrutscher lautet:

Besser ein Paar hundert oder tausend als Kollateralschaden, als ein Paar milionen... Es dürfen keine Atomwaffen in den Händen der Iraner gelanden, die sind einfach unberechenbar und bedrohen die westliche Kultur, Freiheit, Werte und sogar die ganze Welt. Irgendwo habe ich ein Interview mit Islamisten gesehen und die haben gemeint: "Wir lieben den Tod, Ihr liebt das Leben". Ja so ist es, wir lieben das Leben und es ist auch gut so !

Das bezieht sich auf die Leute, die in diesen Atomanlagen (vermutlich) Atombomben entwickeln oder versuchen zu bauen, nicht auf eine bestimmte Volk, Religionsgruppe, Rasse oder Ähnliches.. Die Leute dort könnten auch Deutscher, Mexikaner oder Peruaner sein.

Meine Frage ist, hat sich diese Person strafbar gemacht!? Insbesondere bzgl. § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs oder andere Paragraphen derselben. Die Person hat sich entschuldigt, weil sie diese Ansichten gar nicht teilt. Kommt es zum Verfahren und wie hoch wäre das Strafmaß, nicht vorbestraft nicht polizeilich in Erscheinung getreten

Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass es sich hier lediglich um eine theoretische Frage handelt, darauf lege ich wert. Ich denke aber, dass in einem Rechtsstaats nichts dagegen spricht, sich vielleich auch mal zu informieren. Die Inhalte in meiner Frage sind beispielhaft, dass heisst, ich denke selber anders und die Inhalte stellen von mir auch kein Vorsatz dar, ich frage nur nach, ob die Inhalte "noch" straffrei zu bewertet werden können. Falls diese Aussagen hier so nicht öffentich stehen sollten, bitte ich sie, dieses unkenntlich zu machen, damit andere dies nicht sehen können.

Vielen Dank !!!

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Das fällt eher unter die Kategorie "Ausnutzung der freien Meinungsäußerung", als dass man da strafrechtlich etwas machen könnte.

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Sofern Dein Frisör Deine Haare nicht so zerstört hat, dass man Dich auf der Straße auslachen würde, nein...

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Oder...

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Ich würde mal auf den Kinder- und Jugendtherapeuten tippen, da er sich ja speziell mit Minderjährigen auskennt.

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Mit Deiner Schwester reden und dafür sorgen, dass das Bild schleunigst aus FB verschwindet.

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Ab zur Polizei, raus aus dieser Familie mit diesem Vater! Die werden sicher auch das Jugendamt informieren und auch Deine beiden Brüder rausholen, dann wärst Du zunächst auch sicher. Alles weitere lässt sich dann später klären.

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So startet es immer auf 360p, im Vollbild 480p. HD musst Du immer selbst einstellen.

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Streit mit Vermieter: Schimmel in der Bude

Wir haben seit ca. einem Jahr einen immer stärker werdenden Schimmelbefall in unserer Wohnung. Dies betrifft alle Zimmer. Der Vermieter wurde (leider nur mündlich) darüber informiert, woraufhin von ihm im Februar 2011 das Badezimmerfenster ausgetauscht wurde. Da er sich nicht weiter um den restlichen Schimmel kümmern wollte, haben wir uns lange nach einer neuen Wohnung umgesehen und diese nun auch gefunden. Als ich dem VM diese Woche meine schriftliche Kündigung (nicht fristgerecht) aufgrund des Schimmelbefalls überreicht habe, hat er zunächst jegliche Kenntnis darüber, dass wir ein solchen Problem haben, abgestritten. Bei einer kurz darauf erfolgten Sichtung der Wohnung hat er aber offen zugegeben, das Badezimmerfenster aufgrund des Schimmelproblems getauscht zu haben. Seine These: wir lüften nicht/falsch/zu wenig. Das Übliche also. Stimmt aber nicht, wir lüften regelmässig und lange, v.a. nach dem Duschen und Kochen. Der VM hat angekündigt, einen Gutachter zu schicken, der wohl von seinem Vermieterbund beauftragt wird. Der soll dann auch heute mittag schon kommen. Die Wohung unter uns hatte übrigens das gleiche Problem mit Schimmel, wenn auch nicht so extrem. Dort wurde auch versprochen, die Wand zu richten, am Ende hat man aber bloß mit Spezialfarbe drübergepinselt. Alle Schimmelflecken sind sehr groß (Pizateller) und wandern schön an der Wand runter. Sie befinden sich alle an der Wetterseite des Gebäudes. Meine Frage: kann ich den Gutachter bitten, sich auch den Schimmel in der Wohnung unter uns anzuschauen? Müsste die Wohnung über uns nicht auch Schimmel haben, immerhin sind meine Flecken an der Decke ziemlich groß und schwarz. Zieht das nicht durch? Auf was kann und muss ich mich noch gefasst machen? Was muss der VM nachweisen, damit er aus dem Schneider ist? Habe nämlich Angst, dass der Gutachter nicht wirklich neutral ist.

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Mal bei den Nachbarn nachfragen, ob sie auch Schimmel haben.

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So weit wie möglich weg vom PC, rutsch mit deinem Stuhl sehr weit nach hinten. Zu Hause den PC meiden, zum Augenarzt gehen und der kann dir dann weitere Tipps geben.

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