wenn du es als retail version, also auf ner dvd kaufst kannst du es auch ganz normal offline oder im lan spielen.

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bei anrufen siehst du grundsätzlich die ländervorwahl zu beginn. sofern jemand dir eine sms schick kommt es darauf an ob er ein deutsches handy mit ins ausland genommen hat um zu schreiben, oder von einem ausländischen provider schreibt.

deutsche handys im ausland, im so genannten roaming, senden mit der normalen +49 da diese sms erst an deutsche rechenzentren weitergeleitet werden.

wenn dir hingegen zum beispiel ein italiener von einem italienischen handynetz aus schreibt steht dort auch dir korrekte italienische ländervorwahl.

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das geht nur wenn du auch ein amerikanisches bankkonto hast. und wenn das der fall ist kostet die verrifizierung nichts.

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nach bear grylls art, einfach ins feuer legen

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also für standart sachen kannst du dir einfach den windows moviemaker laden :

http://www.chip.de/downloads/Windows-Movie-Maker_13007023.html

für etwas komplizierte sachen kannste bei adobe.de eine testversion von adobe premiere und adobe after effekts bekommen. allerdings sind die adobe programme auch weitaus komplizierter

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die allierten rechneten damit das diese abschnitte am wenigsten stark befestigt sind.

die wehrmacht rechnete mit einem angriff etwas weiter westlich.

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wenn du videos hochlädst die geschützt sind werden die automatisch von youtube erkannt und weltweit gesperrt. also kannst du ruhig alles hochladen was du willst, nur ob es dann weltweit verfügbar ist siehst du erst nach dem hochladen.

(sofern ein video geschützt ist und gesperrt wird bekommst du ausserdem eine email von youtube)

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Youtube ... Verarschung? Ein Fake?

ich habe diese nachricht gekrigt und wollte wissen ob sie echt ist

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die Interessenwahrung der Firma VMA Music aus Berlin.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihnen begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG handelt.

I. Durch das vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Werke haben Sie sich laut § 106 Abs. 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Betreffender Account: WWEfreak6990

Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das Plattformen wie YouTube im Internet überprüft und die IP-Adresse von Usern feststellt und dokumentiert. Für ihren Account sind mehrere Vervielfältigungsversuche von urheberrechtlich geschützten Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Anwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.

Wir haben Sie daher aufzufordern,

  1. es zu unterlassen, Tonaufnahmen oder anderes geschütztes Repertoire unseres Mandanten ohne die erforderliche Einwilligung zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie

  2. sich zur Absicherung dieses Unterlassungsanspruches zu verpflichten, bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR zu zahlen;

  3. die in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten zu tragen.

Sie sind dabei gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zur Unterlassung und gemäß § 97a Abs. 1 UrhG zur Erstattung der Kosten unserer Inanspruchnahme verpflichtet. Die entstandenen Kosten geben wir Ihnen mit der folgenden Kostennote auf.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Gegenstandswert: 16,40 Euro zzgl. Auslagenpauschale: 4,60 Euro zzgl. Mehrwertsteuer: 3,99 Euro Gesamtkosten: 24,99 Euro

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 24,99 Euro ist bis spätestens den 05.07.2011 unter Angabe des Aktenzeichens NI/152/96 zu zahlen. Für eine schnelle und sichere Abwicklung verwenden wir paysafecard; Europas führendes Prepaid-Zahlungsmittel, erhältlich an vielen Tankstellen und Kiosken. (Weitere Informationen finden Sie unter: www.paysafecard.de) Senden sie den 16-stelligen PIN-Code der paysafecard an: jensfranke@live.de

Sollte bis zur angesetzten Frist kein Ausgleich der Kostennote stattgefunden haben, werden wir unverzüglich ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten.

Hochachtungsvoll,

Jens Franke

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das ist fake um an dein geld zu kommen, nicht drauf antworten!

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also generell kannst du damit schon spielen. aber leider entscheidet die grafikkarte dabei schon sehr viel.

der grossteil der notebooks hat noch nen intel grafikchip direkt auf dem mainboard. das reicht für multimedia aber für games ist das leider zu schwach. solange du also nicht weisst was für eine graka da drin ist kann man dir das nicht sicher beantworten.

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habs grade nachgeschaut, es IST VERBOTEN!

quelle:

http://www.schieb.de/317/wer-in-ein-fremdes-wlan-eindringt-macht-sich-strafbar

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hmm also wenn du anitbiotika nimmst und alkohol trinkst wird die wirkung der medikation beeinträchtigt. wenn du also möchtest das sich deine entzündung schnellstmöglich verabschiedet solltest du besser GANZ auf alkohol verzichten.

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am 3 ist von AMD und der sockel 1156 is von Intel, dass passt also nicht

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also bevor du dir eine 64 bit version von vista zulegst, nehm lieber direkt windows 7. windows 7 ist um einiges benutzerfreundlicher und nicht so ressourcenhunrig.

aber um die grundfrage zu beantworten, bei 32bit sind 2Gigabyte okay, jedoch stösst man damit bei vielen games schon an seine grenzen, da die neueren grafikkarten ja schon einen grossteil davon abzweigen.

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