Hallo,
Gewinnspiele werden im Internet nicht wegen der Gewinnmöglichkeit veranstaltet sondern NUR um an Daten, wie z. B. E-Mail Adressen zu kommen. Das ist absolut der einzige Hintergrund.
Schaue Dir dazu einfach mal eine reine Gewinnspielseite an (ohne teilzunehmen) und dort insbsondere die "Sponsorenliste". Da wirst Du mindestens 5 sog. Sponsoren finden, das sind allesamt nur E-Marketing Firmen und Adressenhändler. Und allen diesen erlaubst Du mit der Teilnahme am Gewinnspiel, dass die deine Daten für Werbezwecke verwenden dürfen.
Da Du an dem Gewinnspiel ja teilgenommen und damit quasi Deine Erlaubnis erteilt hast, sind die Zusendungen der Werbe E-Mail(s) erst einmal - vorab rein rechtlich gesehen - nicht unbedingt unzulässig.
Wenn Du Dich jetzt von diesen Werbe Mails befreien möchtest, dann musst Du alle Versender der Werbe Mails zur Unterlassungs auffordern und rechtliche Folgen androhen; die Du dann aber auch im Wiederholungsfalle wahrmachen musst (sonst machst Du Dich nur lächerlich). Die Aufforderung zur Unterlassung muss ggf. nachweisbar sein, also per Telefax oder Einschreiben/Einwurf an den Versender der Werbe Mails gerichtet sein. Nur so kannst Du den Zugang dort, und das ist maßgeblich, nachweisen. Anrufe und E-Mails sind also überflüssig.
Wenn die Versender dann nicht mit der Zusendung der Werbe E-Mails aufhören, dann musst Du leider zur Waffe der Unterlassungsaufforderung mit strafbewehrter Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung greifen und bei Verweigerung dieser die Klage auf Unterlassung einreichen lassen. Diese Verfahren sind leider die einzigen Waffen, die merkbefreite "E-Mail Marketing Industrie" versteht im zweifelsfalle nur die Keule des Gerichtes und der Verurteilungen. Traurig aber wahr.
Ich habe mit solchen Leuten leider vielfältige Erfahrungen, das kannst Du unter http://www.maier.de/spam nachlesen.
So wurde z. B. die Schuhaffen "Zal..." zur Unterlassung verurteilt. Diese Vollpfosten haben weiter gesendet bzw. SPAM in Auftrag gegeben. Das kann ich denen nachweisen und deshalb habe ich die Vollstreckung aus dem Urteil beantragt. Im März ist die nächste Gerichtsverhandlung... Aber lies Dir das einfach auf meiner WebSite (siehe Link oben) durch.
Wenn Du Dich nicht der "Waffe" Unterlassungsverfahren wehrst, dann wirst Du entweder mit den Werbe Mails leben oder DIr doch eine andere E-Mail Adresse zulegen müssen.
Aber ACHTUNG: Wenn Du keine rechtskonforme Unterlassungserklärung von den SPAM Versendern einfordern kannst, da müssen einige Dinge strikt beachtet werden !!!, dann gehe zu einem Anwalt mit IT-Recht Erfahrung und lasse den tätig werden. Dann musst Du aber auch bereit sein, ggf. vor Gericht zu ziehen. Ansonsten machst Du Dich bei den SPAM Versendern nur lächerlich.
Gegen SPAM zu wehren lohnt sich. Einerseits wird es im Postfach dann wieder ruhiger und andererseits kann ggf. die "Kasse klingeln". Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung dient einzig und alleine dem Zweck der Einforderung der Vertragsstrafe, also Geld, bei wiederholter Zusendung von unverlangten Werbe Mails - also SPAM.
Ich hoffe Du bist nun etwas schlauer geworden und wünsch Dir viel Erfolg beim SPAM bekämpfen.
Grüße aus Stuttgart
Thomas