ERST MAL::: !!! !!! VORSICHT !!! !!! @Robinsonjr
EINIGE ANTWORTEN DIE HIER GEGEBEN WURDEN SIND EINFACH NICHT KORREKT [im ff. text markiere ich evtl unstimmigkeiten mit ** und erläutere diese dann im anschluss] DU SOLLTEST BEI EVTL. FRAGEN ZUSÄTZLICH UNBEDINGT NOCH AN ANDEREN STELLEN RECHERCHIEREN!!< ....was könnte / sollte xy tun??! [fakt=nach diesem bescheidenen test-ergebnis wird der vertrag bzgl. MPU (seitens des labors) sofort beendet] <-> Gutachten neg. <-> xy hat die wahl: GA abgeben / nicht abgeben** xy kann also:: 1) -sich sofort(!) erneut zum screening anmelden (kein prob.) & -BWH "hinhalten" (xy hat ja da nicht jd. woche nen termin) & [jetzt natürl. spätestens konsum** einstellen ;-)] & -anschl. das nächste "1.screening" (wird nach kürze wieder angesetzt) BESTEHEN & brav bei der BWH abgeben! ----keiner bekommt fehltritt spitz-----
2) xy könnte auch: [das würde ich machen]: -BWH einfach mitteilen, er habe es sich anders überlegt & würde (aus priv. od. finanz. gründen) die MPU "Vorbereitung" erst mal auf eis legen... [wird kein prob., schließlich ist der MPU FREIWILLIG und KANN gar NICHT RICHTERL. VERFÜGT WERDEN!** [auch nicht falls xy das (vorm richter/ i.d. verhandlung/bei BWH/od.sonstwo) angegeben hat ->allein wg der anfallenden kosten,die xy selbst tragen müsste wäre das NICHT MÖGLICH [>500€!!!]
**bzgl Verträgen mit forens. Laboren zum Abstinenznachweis: §manche (nicht alle!) Labore behalten sich in ihren Vertragsbedingungen (ausdrücklich!) das recht vor, direkt meldung an die entspr. führerscheinstelle zu erteilen; Vorsicht! eine evtl. "negativ-meldung" bleibt dort bis zu zehn jahre(!) in den akten gespeichert ->kann von einem selbst jederzeit & direkt vor ort eingesehen werden; also:rahmenbedingungen immer SOFORT abklären, um evtl "böse überraschungen" zu vermeiden! **bzgl. xy's BEWÄHRUNGSAUFLAGEN (richterl. angeordneter drogenscreenings): xy ist wg verstoß gg das btmg auf bewährung & hat keinerlei screenings auferlegt bekommen??!! -das ist selten! nicht nur dass es (entgeg. #sady82) keineswegs billiger für xy geworden wäre wenn er die ergebnisse dem richter zugängl. gemacht hätte!!! er hätte sich NUR dazu verpflichtet, die ergebnisse beizubringen! billiger (nämlich zum nulltarif) wären die kontrollen im GA als auflage gem. Bewährungsüberwachung gewesen! ...die hätten dann auch ohne prob. für den MPU verwendet werden können- nicht aber umgekehrt!!! hätte der richter kontrollen gewollt,hätte er diese bereits VOR dem urteilsspruch anordnen müssen (JETZT IST ES ZU SPÄT!) & wie gesagt: MPU= FREIWILLIG!...und ehrlich gesagt: an xy's stelle würde ich das auch einfach bleiben lassen; das kostet nur zeit/ geld/ nerven... zu sady82 noch: die BWH kann selbst gar nichts anordnen,das macht der richter. weder richter noch BWH werden auf die idee kommen einfach beim labor nachzufragen (denen ist klar dass das nichts bringt)- aber die BWH wird xy fragen; der muss riguros sagen, er hätte aus WEIßDERGEIERFÜRGRÜNDEN die MPU vorbereitung "gestundet"-- wenn gar nicht anders möglich, soll er mit BWH anderweitig vereinbarte Tests ab und an beibringen (z.b. beim Hausarzt/ od bei der BWH selbst gibts auch manchmal)! aber: wenn er das nicht ´macht dann ist das auch kein bewährungsverstoß!!! IM GEGENSATZ DAZU WÄRE EIN POS. (AUCH WENN FREIWILLIG) ERBRACHTER TEST DURCHAUS EIN VERSTOß & WÜRDE ZU EINER ANHÖRUNG BZW ZUM WIDERRUF FÜHREN!!!denn xy hat mit sicherheit die auflage,sich von illegalen drogen fernzuhalten; also aufgepasst!!
hoffe das hilft, falls ned www.labor-enders.de/mpu.html viel glück na weiterhin!