Ein Mitarbeiter, der zu Hause mit firmeninternen Daten arbeitet, darf diese auf keinen Fall zu hause speichern bzw. aufbewahren. Schon gar nicht, wenn er das Unternehmen verlässt.
Wenn er diese Daten auf seinem USB-Stick hat, muss er sie Löschen. Der Vorschlag, das im Beisein des Chefs oder seines Beauftragten zu tun, ist sinnvoll. Das sollte der MA dem Chef auf jeden Fall vorschlagen.
Dass der Chef das Eigentum des MA behält und dafür eine Frist vorgibt, ist natürlich nicht zulässig. Mit dem Vorschlag des Löschens der firmeninternen Daten schon gar nicht.
Aber auch hier gilt wie oft in solchen Fällen: Recht haben und REcht kriegen sind zweierlei Dinge!
Es ist also ratsam, dem Chef einen vernünftigen Vorschlag zu machen (um einer Eskalation aus dem Weg zu gehen, würde ich dem Chef vorschlagen, eine Person seines Vertrauens für den Vorgang des Löschens zu benennen).
Der Brief an den Chef sollte in versöhnlichem Ton geschrieben werden, damit der auch versöhnlich gestimmt wird. Der Hinweis darauf, dass es sich bei den anderen Daten auf dem Stick um persönliche handelt, ist wichtig. Dann geht es nämlich im umgekehrten Sinn auch um unrechtmäßig angeeignete Daten!
Heikel aber nicht hoffnungslos. Ein Versuch lohnt allemal.
Natürlich kann man auch einen RA einschalten! Aber das hier ist Zivilrecht und kostet richtig Geld.
Viel Glück!