Erhalten Mönche , die im Kloster bestimmte festgelegte Tätigkeiten ausführen , dafür eine Vergütung ? Dürfen sie im Rahmen der Besitzlosigkeit überhaupt private Gebrauchsgegenstände für sich alleine zurückhalten ? Sind sie in einer Krankenkasse und Rentenversicherung versichert ? Sind sie steuerpflichtig für vom Kloster erhaltene geldwerte Vorteile ? Dürfte ein Mönch einen Arbeitsplatz außerhalb des Klosters annehmen ?