Entscheidend ist nicht nur das Bundesland, sondern letztlich und vor allem auch das Unternehmen das dich beschäftigt. Teilhabeassistenz ist leider keine geschützte Bezeichnung, d.h. ein jeder darf es machen, auch wenn die Person es nicht "kann". Es gibt Unternehmen die Ihren "Haustarif" zahlen oder welche ( Achte auf die Formulierung ) in Anlehnung an den TVöD, aber nie privatwirtschaftliche Unternehmen die klar schreiben würden: Bezahlung nach TVöD. Es gilt also: Achte auf das Gesamtpaket. Stuft dich das Unternehmen als Fachkraft ein ( wo ich jetzt mit Ja antworte , denn Erzieherin ist klar eine geschützte Bezeichnung ); was du evtl. noch berufsbegleitend machen könntest, wäre ein Abschluss als Fachkraft für Inklusion. Der Bedarf an Inklusion ist höher als die Kapazität der Anbieter bzw. Personal, noch seltener ist der Personenkreis, der solch einen besonderen Abschluss hat, was natürlich in jeder Hinsicht deine beruflichen Chancen in diesem Bereich steigert. Insbesondere würdest du dann eher für Schüler zuständig sein, welche eher nicht einer körperlichen Beeinträchtigung der Hilfe in Anspruch nehmen, sondern eher hyperkinätische Störungsbilder wie ADHS oder ASS ( Autismus Spektrums Störung ). Das ist wichtig, denn es ändert die Zuständigkeit des Trägers. Bei körperlichen Beeinträchtigungen ist meist eher das Sozialamt zuständig hingegen bei ADHS meistens das Jugendamt.
Jugendamtsfälle bringen dem Unternehmen mehr Geld ein, entsprechend kannst du darüber finanziert werden. Generell gilt, dein Abschluss als Erzieher spielt eine entscheidende Rolle und sollte ein Haustarif greifen, so ist dein Gehalt schlichtweg Verhandlungssache. Auf das Gesamtpaket achten heißt im Klartext: Neben Gehalt, wie sieht es mit Vermögenswirksamen Leistungen, Jobrad, Jobticket, Betriebliche Altersvorsorge, Sonderzahlungen aus ? Beim Vergleich alles unterm Strich zusammenrechnen was die Entscheidung leichter macht. Natürlich sollte auch die Work Life Balance stimmig sein und sowohl dem Unternehmen als auch der Institution Schule klar bekannt sein was die Aufgaben und Grenzen einer Schulassistenz sind. Letzteres gestaltet sich oft schwer und lebt nur in der Theorie. Ich glaube du kannst dir die möglichen Gefahren denken, angefangen damit, dass manche Lehrkraft nicht damit zurecht kommt, dass noch ein Erwachsener im Raum ist bis hin dass die Schulassistenz allzu gerne dazu benutzt wird Aufgaben zu übernehmen, welche alleinig schon versicherungstechnisch nicht vertretbar sind. Problem der Sache, sag mal Nein zu einem Gefallen und arbeite dann tagtäglich mit dieser Lehrkraft zusammen bzw. sofern die Klassenlehrkraft zum Monatsende einen Nachweis unterschreiben soll / muss....
99 % der Lehrkräfte wissen weder Beeinträchtigungen, noch wie damit umgegangen wird noch ferner der Aufgaben einer Schulassistenz. Wie auch, denn das Curriculum gibt es nicht her. Eine Lehrkraft, bezeichnet als Pädagoge, ist so gesehen kein Pädagoge gar ferner noch jemand der Schüler versteht auf Grund des Studiums welche z.B. an ADHS leiden. Es wird einfach nicht gelehrt. Es wird eher gelehrt die sog. Didaktik. Wie und wo posionierst du dich um was zu vermitteln. Das wäre die Pädagogik im Lehramtsstudium :-( .
Es gibt natürlich verschieden Modelle und klar wäre es für dich besser, wenn du bei einem öffentlichen Träger angestellt bist als wie einem Privatunternehmen. Ich könnte dir noch mehr Tipps geben, doch vielleicht waren das auch bis jetzt gar keine Tipps bis jetzt :-) .
Woher ich all das weiß ? Ich war bzw. bin u.a. Sonderpädagogin, Fachkraft für Inklusion und war jahrelang in der Schulassistenz tätig, aber auch Koordinatorin und leitete die Einarbeitungsseminare zur "Blitzausbildung" von Schulassistenten.
Wenn ich dir helfen konnte, dann würde ich mich über eine kurze Rückmeldung sehr freuen. LG Svenja