Woher nimmst du diese Information? Ist einfach Quatsch.

Für Ihre Kontoauszüge gilt: Privatpersonen müssen sich an keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen halten. Das heißt: Theoretisch dürfen Kontoauszüge sofort in den Müll wandern. Praktisch sollten Sie jedoch anders vorgehen. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung empfiehlt es sich, Kontoauszüge drei Jahre lang aufzubewahren. Damit sichern Sie sich für einen eventuellen Streitfall ab. Mithilfe der Kontoauszüge können Sie dann beweisen, dass Sie bestimmte Beträge – etwa für die Miete, eine Versicherung oder einen Versandhändler – tatsächlich gezahlt haben.

§ 37: Antragserfordernis

ist von der Berechtigung – durch die Antragstellerin oder den Antragsteller Kontoauszüge der letzten sechs Monate vorlegen zu lassen – in allen Fällen bei Weiterbewilligungsanträgen Gebrauch zu machen?

Nein. Die Vorlage von Kontoauszügen für die Dauer von sechs Monaten ist nicht in jedem Fall notwendig und angemessen. Aus den Fachlichen Weisungen zu § 37 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Randzeichen 37.12 ergibt sich, dass bei einer Entscheidung über die Leistungserbringung für den zwölfmonatigen Regelbewilligungszeitraum grundsätzlich Kontoauszüge der letzten sechs Monate für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft vorzulegen sind. Es handelt sich daher um eine Befugnis, die den maximalen Zeitraum zur Vorlage von Kontoauszügen wiedergibt.

Alle gesetzlichen Vorschriften für Antragsteller besagen max. 6 Monate.

Für Privatpersonen gilt allgemein KEINE gesetzliche Verpflichtung.

Antworten wie deine machen mich so wütend.

...zur Antwort

nichts weiter als dass du von einem Bären geträumt hast,der dich und deine Freund angreift*rolleyes*

...zur Antwort

Eine Frage hierzu an die geschätzten, sich weiblich identifizierenden Personen ...

Sind sog. "dick.pics" im Jahr 2024 tatsächlich noch existent? Bekommt ihr solche? Von fremden oder wie?

Was denkt man(n) sich dabei? Will man(n) da einfach BELÄSTIGEN oder ist ernsthaft ein Anmachversuch?

Ich hab einen großen Freundeskreis und kenne privat NIEMANDEN der jemals ungefragt Penisbilder verschickt hätte und glücklicherweise sind unsere Damen bisher auch verschont gebliebewelche zu bekommen :o

Bitte klärt mich auf

...zur Antwort

Meinst du schwierige Situationen in Form von mündlichen Auseinandersetzungen,konkrete Pflichtverletzungen oder worauf läuft deine Präsentation hinaus?

Du willst ja offenbar auf ein Problem aufmerksam machen, vllt kannst du das am Besten verdeutlichen indem du auch deine eigenen Beispiele kreeirst?!

:)

Ansonsten gibt es bei uns häufig Auseinandersetzungen bezüglich...

-Nichtbeachtung von religiösen Essensvorschriften seitens der MA

-zu direkte Eingriffe in die elterliche Erziehung

...

Hoffe konnte dir etwas helfen, falls nicht sag Bescheid:)

...zur Antwort

Ich finde den Begriff Politikwissenschaft schon so unglaublich falsch. Vergleichbar mit einer "geraden Kurve"

Wissenschaftliche Erkenntnisse sind objektiv, politische Entscheidungen sind subjektiv.

Wissenschaftliche Erkenntnisse sind unabhängig von den persönlichen Überzeugungen des Wissenschaftlers, politische Entscheidungen sind von den Werten und Zielen der politischen Akteure beeinflusst.

Wissenschaftlicher Konsens ist ein wichtiges Ziel, politischer Konflikt ist ein normaler Bestandteil des politischen Prozesses.

Aufgrund dieser Unterschiede kann Politik keine Wissenschaft sein. Politik ist ein normativer Prozess, der auf Werten und Zielen basiert. Wissenschaft hingegen ist ein deskriptiver Prozess, der auf der Suche nach objektiven Erkenntnissen ist

...zur Antwort

Ich spoiler dir mal die 1.Seite ... Kannst du prüfen ob der Duktus dir zusagt ^^

Als glückliche Bestimmung des Schicksals gilt mir heute, das mir zum Geburtsort gerade Braunau am Inn zugewiesen wurde. Gilt doch diese Städtchen an der Grenze jener zwei deutschen Staaten, deren Wiedervereinigung ,mindestens uns jüngeren als eine mit allen Mitteln durchzuführende Kraftanstrengung ...

Bla bla bla

Gib dir Mal "der Adolf in mir" von Serdar Somuncu. Der hat jahrelang aus MEIN KAMPF gelesen, teilweise vor Nazis.

...zur Antwort

Abend. Das kommt ganz darauf an was der zu versorgenden Patient in seiner Patientenverfügung festgelegt hat. Ich bin aktuell ambulant bei einem 83jährigen Herren, der palliative Versorgung bekommt. Nur beim Hirntod möchte dieser Herr nicht mehr reanimiert werden. Liebe Grüße und Hut ab :)

...zur Antwort

PowerDirector

Für Android und Apple. 

...zur Antwort

Also nach der Reinigung meiner e shishas bzw e zigs habe ich natürlich auch wassertropfen im tank, einfach liquid drüber und gut is. Fülle den Tank einfach komplett auf, dann ist das vom Verhältnis vollkommen ok und wird deinem dampfvergnügen nicht im wege stehen :)

...zur Antwort

Welche Cremes bzw Salben wurden dir verschrieben von deinen hautärzten? Wurden Prick Tests mit dir gemacht?( Allergietests entweder Rücken oder Unterarm)

...zur Antwort

Ist echt der Knaller was hier für sinnlose Antworten gegeben werden. Habt ihr keine eigenen Probleme?

Kopfschmerzen nach dem shisha rauchen kommen oftmals von der temporär starken Nikotinzufuhr und / oder kohle von schlechter Qualität. 

Ägyptischer Tabak ist der beste. Und e shishas sind eine gelungene alternative :)

...zur Antwort
Vermieter fristlos gekündigt wegen Besuch?

Es nimmt leider kein Ende mit dem Herren. Ich bekam nun die fristlose Kündigung mit der Begründung, dass ich meinen Freund hier unerlaubt wohnen lasse. Nein, das tue ich nicht. Mein Freund besucht mich, mein Freund übernachtet auch hier. Aber nie mehr als 3 bis 4 Tage am Stück. In den Ferien war er ausnahmsweise mal knapp 3 Wochen hier.

Nun bekam ich die fristlose Kündigung zum 30.08.!!! Es ist ja nicht so, dass ich nicht nach einer neuen Bleibe suche, aber es gestaltet sich sehr schwer. Alleinerziehende mit Aufstockung macht das ganze nicht leichter und der bezahlbare Wohnungsmarkt ist hier nahezu leer.

Heute Mittag hat mein Freund die Wohnung verlassen, und er War gerade unten im Garten am werkeln. Keine halbe Minute später hämmert es an meiner Tür und der Vermieter tobt lautstark, dass er dieser Person Hausverbot erteilt habe und er ihn nicht in seinem Haus sehen und haben will. Ich habe ihm nicht geöffnet, weil ich echt Angst hatte. Ich traue mich gerade auch nicht mit meiner Tochter raus zu gehen. Vor gut 15 Minuten klingelte DHL und noch bevor ich die Tür öffnen konnte, stand der Herr Vermieter wieder oben und donnerte mit Wucht gegen meine Tür und brüllte: ich soll es nicht wagen den Kerl hier wieder rein zu lassen. Meine Tochter hat vor Angst angefangen zu weinen, da hat er sie auch noch beschimpft.

Bin gerade echt am Ende. Er ist immer noch im Garten und ich muss eigentlich raus zum Einkaufen - aber ich hab gerade echt Panik, dass er noch aufdringlicher wird.

Mein Freund ist sauber, ordentlich, ruhig und nett. Aber offenbar hat Herr Vermieter ein persönliches Problem mit ihm. Ich weiß es nicht. Er will mich ja eh loswerden um -Zitat- "Die Wohnung zu sanieren und dann teurer neu zu vermieten." Er hat es ja schon mit seiner hanebüchenen Nebenkostenabrechnung versucht, verweigert dort aber derzeit die Einsicht in die Unterlagen zur Prüfung. Selbst meiner Anwältin. Also bekommt er dort auch derzeit nichts gezahlt. Er soll natürlich bekommen, was ihm zusteht, aber so ganz ohne Prüfung (und dort wird es mit Sicherheit zu Unstimmigkeiten kommen) zahle ich keine 1400€ ins Blaue.

Was kann ich nun tun? In 10 Tagen finde ich keine neue Bleibe und bekomme den Umzug gestemmt. Will ich auch gar nicht. Er will ja Räumungsklage einreichen - was muss ich dort beachten? Mein Anwältin ist noch bis Freitag im wohlverdientem Urlaub. Die kann ich leider nicht kurz fragen.

Danke für eure Antworten

...zum Beitrag

Der Vermieter darf den Mieterbesuch auch nicht dadurch verhindern, dass er von seinem „vermeintlichem“ Hausrecht Gebrauch macht und demBesucher das Betreten des Hausesverbietet. Gleichgültig, ob im Mietshaus ein Hundehaltungsverbot besteht oder nicht, der Mieter darfauch Besuch empfangen, der einen Hund mitbringt.

Ich verstehe allerdings nicht warum deine Anwältin dir nicht die Angst genommen hat (vor ihrem Urlaub), denn du hast als Mieter hierzulande eine Menge Rechte! 

Erstmal WIDERSPRUCH gegen die fristlose Kündigung einreichen. SCHRIFTLICH. 

...zur Antwort