Hallo Baboo,
Die von dir beschriebene Vorgehensweise scheint Standard zu sein (war
bei mir genauso). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, die ersten 6 Monate nach Kauf nicht aus den Augen zu verlieren - hier ist der Verkäufer in der Pflicht nachzuweisen, dass das Sofa bei Übergabe in Ordnung war -
danach musst du das machen. Aber wenn der Verkäufer nicht einlenkt (vielleicht nur Zeit schindet), wirst du wohl um die Unterstützung eine Anwalts nicht herumkommen. Dabei halte ich es für sehr wichtig
- wenn es keine andere Alternative gibt -
das Sofa so zeitnah wie möglich in einem aussergerichtlichen
Beweisverfahren untersuchen zu lassen (hatte ich leider versäumt).
Ich hatte ähnliche Situation vor ca. einem Jahr. Seit Januar diesen Jahres steht das Sofa (bei einem renommierten Möbelfachgeschäft gekauft !) ausgelagert im Storage. Ich bin aber wegen der noch vorhandenen Ausdünstungen noch nicht in meine neuangemietete Wohnung
eingezogen (bin mehrmals täglich zum Lüften vor Ort). Vor kurzem war der 1. Gerichtstermin. Wie die Sache ausgehen wird ist noch offen ( Vergleich oder Untersuchung des Sofas und der Wohnung durch einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen). Zum Glück bin ich durch meine Rechtsschutzversicherung finanziell abgesichert.
Es gibt viele Artikel zum Thema Sofareklamation im Internet. (z.B. www.lederinfo.de).
Hilfreich war für mich der Tipp des Umweltberaters einen Schnelltest auf Formaldehyd zu machen - das Ergebnis war deutlich über zulässigem Höchstwert - gibt es für ca. 30 Euro in der Apotheke.
Außerdem war die Anregung möglichst alle 2 Stunden 5 bis 10 Minuten zu lüften (die Wohnung darf dabei nicht auskühlen) was den Formaldehydwert betraf erfolgreich - aber wer hat dafür die Zeit ? Dabei ist es wichtig, das Sofa (= die Primärquelle) so schnell wie möglich aus der Wohnung zu bekommen, weil erst dann die "Lüftungsarie" Aussicht auf Erfolg verspricht.
Mit dem Geruch ist es schwieriger. Glücklicherweise gibt es hier ein Gerichtsurteil, nach dem starke, unangenehme Gerüche nicht zumutbar sind, auch wenn der Geruch nicht giftig ist (Beschluss des OLG Bamberg vom 07.08.09, Aktenz.: 6 U 30/09). Leider sind Gerüche nicht "messbar" und daher der Weg der Reklamation oft langwierig.
Ein guter Freund hat mir gesagt: " wer das meiste Geld hat, hat recht". Und der Spruch "vor Gericht und auf hoher See kann man nur auf Gott vertrauen" hat sicherlich auch heute noch nichts von seiner Bedeutung eingebüßt.
Überlege nochmal, ob es neben einer gerichtlichen Auseinandersetzung nervenschonendere Alternativen gibt .....
oder du die 3000 Euro als "Lebensrisiko" verbuchst / abschreibst.
Wenn ich jetzt, nach über einem Jahr, in dem mein Leben maßgeblich
bestimmt wurde von Sofa, Ausdünstungen, Angst um meine Gesundheit, ...
Bilanz ziehe - würde ich es wieder tun?
Vielleicht.
PS: die Untersuchung des Sofas soll 3 - 4tausend Euro kosten und dazu kommen noch die Kosten für die Untersuchung der Wohnung. Und der Ausgang ist unbestimmt. Sollte ich gewinnen wird die Gegenseite mit großer Wahrscheinlichkeit in Revision gehen.