Hallo,
hier eine allgemeine Antwort bzgl. Rentenerhöhung. Denn ab 2021 treten diesbezüglich neue Gesetze in Kraft. Demnach gibt es statt bisher 50% und/ oder wörtlich die Hälfte nun neu 75%.
Mit anderen Worten, der Betrag ist um ein Drittel höher.
https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Grundrente.html
Zitat
Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung
des Ausgleichsbetrags der Bundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung
In § 1 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des
Ausgleichsbetrags der Bundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung (BAPauschV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3961), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2127) geändert worden ist, werden die Wörter „die Hälfte“ durch die Wörter „75 Prozent“ ersetzt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bapauschv/BAPauschV.pdf
Zitat
§ 1 Berechnung des Ausgleichsbetrags
(1) Für die Berechnung des jährlichen Ausgleichsbetrags (AB) in § 224 Abs. 1 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch sind zugrunde zu legen:
1. die Anzahl der im jeweiligen Kalenderjahr durch die Rentenversicherungsträger erstmals oder durch Rentenänderung neu zugegangenen arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten (AE),
2. die Hälfte der durchschnittlichen monatlichen Rente wegen voller Erwerbsminderung einschließlich der darauf entfallenden Beteiligung der Rentenversicherung an den Beiträgen zur Krankenversicherung (RA), ...
MfG
solomio