Nein, solltest du nicht, weil...

Du bist bi und das ist ok. Es spielt aber keine Rolle da du vergeben bist. Ich bin selber bi und dachte bis ich 18 war das ich homosexuell bin und lebe in einer glücklichen Beziehung (mit einem Mann).

Es deinem Partner zu erzählen bringt nichts da es keine Rolle spielt da du (hoffentlich zumindesr) nicht fremd gehst egal mit wem.

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Habe selber mit 14 angefangen, bin jetzt 17. Bin in 3 Jahren kein einziges mal angesprochen worden. Manche leute schauen halt blöd und manche grinsen einen an. Aber auch wenn die einen ansprechen würden, könnten die dir auch nix, die sind ja keine Polizei.
Die Polizei darf dir natürlich die ziggis zur Gefahrenabwehrung abnehmen und theorethisch auch deine Eltern informieren. Mer können die auch nicht.

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Schwere Lage.

Leider gibt es dazu keine Musterlösung.
Wie sieht’s mit vereinen (Sport oder so) aus.
Vlt lässt sich ja dadurch was machen?.

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Hast du ihre Adresse?

Dann könntest du sie zivilrechtlich zur Unterlassung auffordern.

Strafrechtlich da nicht viel zu machen sein, da sie deine Identität ja anonym hält.

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Erst mal keine Angst.
Kein Inkassounternehmen darf ohne einen Gerichtsbeschluss einfach etwas pfänden oder Geld von deinem Konto abbuchen. Auch dafür wird meistens ein Gerichtsvollzieher benötigt.

Solltest du keine Idee haben, weshalb dieser Brief kommt, wäre es zu empfehlen Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei zu erstatten.

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Kommt aufs bundesland an. In ne darf ein fachlehrer 2 und der reckte 4 Schulstunden verhängen, aber nur wenn deine Eltern einverstanden sind.

Wo wohnst du?

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Schwierig einzuschätzen. Ich würde zuerst die Nummer blockieren und Ruhe bewahren. Sollte danach noch etwas passieren würde ich dir raten mit vertrauten (Eltern, Geschwistern, Lehrern) zu unterhalten.

Sollte die Situation ausarten (extremes Stalking, ernsthafte Bedrohungen) solltest du die Polizei einschalten.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Viel Glück!

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Bei voller Geschäftsmündigkeit.
Diese tritt mit 18 ein.

Es gibt die Möglichkeit sich diese beim Vormundschaftsgericht zu beantragen.(ab 14)

Schau mal hier vorbei
https://unter18unternehmer.de

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Nein darf sie nicht. Dü kannst sie zivilrechtlich zur Unterlassung auffordern.
Ich würde an deiner Stelle prüfen, ob sie möglicherweise eine bankvollmacht für ein anderes Konto von dir hat und wenn ja ihr diese sicherheitshalber entziehen.

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So eine Verleumdung ist unverschämt. Wie viele Flüchtlinge hat unser Aufgenommen??
Zu viele....
Ich verstehe das viele Deutsch sauer werden, genau wegen solchen Aussagen wie ihre.

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Nur so halb. Es fallen ja auch Steuern und Zölle für den Import an.

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