User ist ein Wort aus dem englischen und bedeutet Benutzer. Entgegen der zwei Meinungen zu dieser Frage ist das Wort "User" nicht eingedeutscht. Es ist und bleibt ein Anglizismus, auf den die deutschen Sprachregeln nicht angewendet werden (können). Daher gibt es auch keine UserIN. Das Wort "User" bezeichnet beide Geschlechter. Was spricht dagegen stattdessen die Wörter "Benutzer" oder "Anwender" zu verwenden von denen aus auch die weibliche Form gibt?

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Frag den anderen doch ob er so sehr auf die Nudeln anderer steht, dass er sich alle ansehen will und ob sein nächster Wunsch sein wird alle mal anzufassen. Dann gibt er von alleine Ruhe. Lass Dich nicht unter Druck setzen.

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Rückwärts in die Kreuzung?

Bei einer stark befahrenen engen Kreuzung die nur eine einzige schmale Spur für beide Richtungen hat, kommen sich engegegesetzt fahrende PKW unweigerlich in den Weg. Die Kreuzung liegt in der 30er Zone.

Folgender Fall:

Ich bog heute mit dem PKW in der Kreuzung rechts ab. Der Straßenabschnitt ist in meiner Richtung auf der Länge von 2 PKW ohne Ausweichmöglichkeit, dann ein freier Parkplatz, dann ein PKW der die Spur wieder auf Einspurig verengt. Dann kommt der Straßenabschnitt für 2 PKW nebeneinander. Als ich abgebogen war, sah ich in 50m Entfernung einen PKW in die Straße einfahren. Als er mich sah gab er gas und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit. Ich kam deshalb nur bis zum Ende des 2. parkenden PKW, der mir Entgegenkommende fuhr so weit rein, dass ich nicht in den Ausweich-Platz fahren konnte und verlange ich müsste rückwärts in die Kreuzung fahren, weil die Hindernisse auf meiner Seite wären.

Pattsituation. Wir blieben beide stehen.

Wäre er nicht zu schnell gewesen, wäre ich sowieso schon aus der Engestelle weg gewesen oder hätte in den Ausweichplatz eingelenkt. Oder: Hätte er 8m vorher gehalten wären wir aneinander vorbeigekommen. Ohne Stress.

Er verlangte ich müsse rückwärts in die Kreuzung weil ich die Hindernisse/parkenden PKW auf meiner seite hätte. Ich war aber schon an zwei PKW fast ganz vorbei und vor ihm in die Straße gefahren.

Rückwärts in die Kreuzung ist zwar nicht ausdrücklich verboten, aber nur erlaubt wenn jemand den PKW einweist. Ich war aber alleine und hätte dafür 10m zurücksetzen müssen plus 10m Kreuzungsbereich plus 5m um die Ecke in eine andere Straße einbiegen die ich nicht einsehen konnte.

Er hingegen musste nur 1m zur Seite oder 5m rückwärts fahren.

Da er mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr und ich bereits am 2. PKW in der Straße war bevor er überhaupt an die Engestelle kam, sehe ich mich im Recht.

Jemand anderer Meinung?

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Ich habe die Rechtsgrundlage gefunden:

Vorrang gebührt in einer solchen Engstelle demjenigen Fahrzeug, das die Engstelle zuerst erreicht hat bzw. in diese eingefahren ist, auch wenn hierzu dann die Fahrbahn links der eigentlichen Fahrbahnmitte benutzt werden muss (OLG Hamm, NZV 97, 479; (Jagow/Burmann/Heß, StraßenverkehrsR, § 2 StVO Rn 74).

Somit war ich tatsächlich im Recht.

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So viele unqualifizierte Antworten... ;-(

Wenn er denn tatsächlich das Klavier anzündete und weiter spielte und das nicht nur ein Story PushUp im Film war, dann würde ich es wie folgt beantworten.

  1. Die Tasten haben nicht gebrannt. Er konnte also weiter die Tasten spielen.
  2. Es hat "nur" das Innenleben des Klavier gebrannt. er konnte also nur Sekunden weiterspielen. Denn Metall dehnt sich aus. Die Saiten sind aus Metall. Die Hitze vom Feuer verstimmt das Klavier in Sekunden. Er hätte vielleicht 10-20 Sekunden weiterspielen können. Oder länger und er hat das jaulende Klavier so akzeptiert. Schwer vorstellbar.
  3. Vielleicht war über den Saiten ein Boden angebracht. Der brannte. Die Saiten nicht. So hätte er noch viele Minuten weiterspielen können bis die Hitze die Saiten verstimmt.
  4. Zu bedenken ist auch: Damit das Klavier innen brennt, muss ein brennbare Flüssigkeit darin versprüht worden sein. Das Problem: Flüssigkeiten bringen Holz zum quellen. Wenn Holz quillt, verstimmt es das Klavier. Somit hätte er nie ein gut klingendes Stück spielen können.

Deshalb würde ich sagen: Das brennende Klavier ist ein Fake, das nur i9m Film existierte.

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Sorry! aber ohne konkrete Fakten ist nichts zu beantworten.

Ich habe einen Kollegen im Zimmer, der bei 22 Grad die Heizung aufdreht und meint es sei ja soooooo kalt!. Stell erstmal ein 1 Euro Thermometer auf. Und zwar nach Arbeitzsstättenverordnung in 30cm Höhe über dem Fußboden. Die dort gemessene Temperatur kannst Du ihm und dem Arbeitgeber unter die Nase reiben.

Aussedem haben wir bei uns diese auch im Winter leicht bekleideten Kolleginnen, denen ständig kalt ist. Auf solche nehme ich absolut keine Rücksicht. Wer sich nur mit Bluse und kurzem Rock oder kurzer Hose bekleidet über zu niedrige Raumtemperatur beklagt, denen sage ich zuerst: Zieh Dich mal an! Und ich glaube Du bist auch so eine! Denn bei 20 Grad über Kälte jammern? gehts noch?

Übrigens: Eine Grippe bekommt man durch Viren, die am besten bei Frischluft abgetötet werden. Also am besten Fenster auf und vernünftig anziehen!

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Lösung:

Ich beantworte meine Frage jetzt selbst, weil ich die Lösung/Ursache gefunden habe. Der Subwoofer, wie auch das Austauschgerät waren völlig in Ordnung. Es lag ganz einfach am Kabel! In unserer umgebung haben die Störungen zugenommen. Immer mehr WLan! Das führte dazu dass die Abschirmung des ca. 12m langen Kabels nicht mehr ausreichte. Nachdem ich das Kabel gegen ein höherwertiges ausgetauscht hatte war das "knallen" im Subwoofer sofort verschwunden.

Im Audiostudio wollte man mir übrigens ein 3m "Spezial"-Abgeschirmtes Kabel für 99 Euro verkaufen. Bei benötigten 12m wären das 400 Euro für EIN Kabel gewesen. Nun, ich kenne mich mit Audiotechnik aus und lasse mich bei sowas nicht übers Ohr hauen. (Solltet ihr auch nicht) Fallt nicht darauf rein, wenn man euch solche Kabel wie von "Oehlbach" für überteuerte Preise empfiehlt.

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Auch ich finde diese Gluckergeräusche ekelhaft. Hört sich an, als wenn es in einer verstopften Toilette zum Rückstau kommt und gleich die üblen Gerüche hervorblubbern.

Im übrigen muss die Luft zwangsläufig irgendwann wieder raus. Und zwar entweder beim Rülpsen oder durch Blähungen. Die Assoziation dieses
Gluckern beim trinken mit üblen Gerüchen ist begründet, aber auch abhängig von Lebenserfahrung.


Das Gluckern beim trinken kommt in der Regel davon, wenn jemand als Kleinkind nicht gelernt hat beim trinken KEINE Luft zu schlucken. Meistens, weil diese Menschen ihr Getränk schlürfen, was genauso nervtötend sein kann. Oft wird so ein schlürfen als "genüssliches trinken" beschrieben. Im Grunde aber ist es nur ein Zeichen fehlender Tischmanieren und mangelhafter Erziehung. Nur bei äußerst wenigen Menschen ist dieses Gluckern beim trinken medizinisch begründet.

Wenn Menschen in meinem Büro anfangen ihren Kaffee oder Tee zu schlürfen, dann bitte ich sie höflich darum das abzustellen.

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Rap ist heutzutage tatsächlich keine Musik, sondern aggressive Texte in abgehackter Sprache. begleitet durch die immer wieder gleichen Bewegungen und das ewig gleiche Bum Bum. Sie ist daher auch eher etwas für Menschen die nicht singen können, aber irgendwie ihre negativen Schwingungen zum Ausdruck bringen wollen. Dein Lehrer hat also vollkommen Recht.

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Das cracken kopiergeschützter Systeme ist nach deutschem Recht verboten und wird mit bis zu 5 Jahren Gefängnis, Geldstrafe, bzw. Jugendhaft bestraft.

Übrigens auch für die anderen hier die hier Informationen zum cracken liefern gilt: Beihilfe ist ebenfalls strafbar.

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Weltpolitische Enthaltsamkeit zieht auch Wirtschaftspolitische Einsamkeit nach sich. (Und umgekehrt). Dein Farge zielt vermutlich darauf ab was mit dem Rest der Welt geschehen würde?

Nun, es würde zu einer Verlagerung der Mächte kommen. Der nahe Osten ist noch nicht organisiert genug um allein auf politischer Ebene etwas massiv bewegen zu können. Druckmittel wären auf jeden Fall Öl und Gas. Vermutlich würde die Sowjetunion ihre Verbündeten mobilisieren um mehr Macht zu bekommen. Europa hat mehr Geld und ebenfalls viel politischen Einfluss. Auf jeden Fall würde die USA sich isolieren und irgendwann an Energieknappheit und Warenmangel an sich selbst ersticken.

Unsere Welt ist politisch gesehen raltiv stabil. (manche sehen das vielleicht anders) aber Fakt ist, dass Weltkriege nicht bevorstehen.

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Hallo,

Deine Nase ist durch die Form markant, nicht groß, aber auch nicht klein.

Da Du noch im Wachstum bist, wird sich das Größenverhältnis Nase/Kopf noch verändern. Mit ca. 25 ist das Wachstum abgeschlossen. Und ansonsten: Du hast ein hübsches Gesicht.

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Wenn Du "älter" oder übergewichtig bist, geh zum Hals-Nasen-Ohren Arzt und lass Dich auf Schlafapnoe untersuchen.

Wenn Du jung bist oder viel mit Kommunikation zu tun hast, dann schalte einfach mal für eine Woche Whatsapp, SMS, Zwitch, Facebook, Twitter und all den anderen Socialmedia-Kram ab. Du wirst überrascht sein wie entspannt Du danach bist.

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Eine Kur kann bei Krankenkasse oder bei der Rentenversicherung eingereicht werden. Ich spreche deshalb von "Kostenträger" aber es sind beide gemeint. Je nachdem bei wem von beiden der Antrag abgegeben wurde.

Ab Antragstellung hat "der Kostenträger" 2 Wochen Zeit zur Feststellung der Zuständigkeit (§14 SGB IX, Absatz 1 Satz 1)

Ab Zuständigkeitsfestellung soll innerhalb von 3 Wochen über Reha
entschieden werden. Es sei denn ein Gutachten wird beauftragt (§14 SGB
IX, Absatz 2 Satz 2)

Falls KEIN Gutachten erforderlich ist, MUSS eine Ablehnung oder Zusage nach 5 Wochen erfolgt sein! Ist das nicht der Fall, darf Dein Arzt Dich direkt in eine Reha einweisen. "Der Kostenträger" MUSS dann die Kosten tragen.

Falls doch ein Gutachten gefordert wird, gibt es fast keine zeitliche
Begrenzung. Sobald aber das Gutachten dem "Kostenträger" vorliegt, MUSS
innerhalb von 2 Wochen entschieden werden.  (§14 SGB IX, Absatz 2 Satz 4)

Auch hier gilt: Ist keine Entscheidung ergangen, darf Dein Arzt Dich direkt in eine Reha einweisen. "Der Kostenträger" MUSS dann die Kosten tragen.

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Eine Kur kann bei Krankenkasse oder bei der Rentenversicherung
eingereicht werden. Ich spreche deshalb von "Kostenträger" aber es sind
beide gemeint. Je nachdem bei wem von beiden der Antrag abgegeben wurde.

Ab Antragstellung hat "der Kostenträger" 2 Wochen Zeit zur Feststellung der Zuständigkeit (§14 SGB IX, Absatz 1 Satz 1)

Ab
Zuständigkeitsfestellung soll innerhalb von 3 Wochen über Reha
entschieden werden. Es sei denn ein Gutachten wird beauftragt (§14 SGB
IX, Absatz 2 Satz 2)

Falls KEIN Gutachten erforderlich ist,
MUSS eine Ablehnung oder Zusage nach 5 Wochen erfolgt sein! Ist das
nicht der Fall, darf Dein Arzt Dich direkt in eine Reha einweisen. "Der Kostenträger" MUSS dann die Kosten tragen.

Falls
doch ein Gutachten gefordert wird, gibt es fast keine zeitliche
Begrenzung. Sobald aber das Gutachten dem "Kostenträger" vorliegt, MUSS
innerhalb von 2 Wochen entschieden werden.  (§14 SGB IX, Absatz 2 Satz
4)

Auch hier gilt: Ist keine Entscheidung ergangen, darf Dein
Arzt Dich direkt in eine Reha einweisen. "Der Kostenträger" MUSS dann
die Kosten tragen.

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Eine Kur kann bei Krankenkasse oder bei der Rentenversicherung eingereicht werden. Ich spreche deshalb von "Kostenträger" aber es sind beide gemeint. Je nachdem bei wem von beiden der Antrag abgegeben wurde. Bei dir ist es eben die RV.

Ab Antragstellung hat "der Kostenträger" 2 Wochen Zeit zur Feststellung der Zuständigkeit (§14 SGB IX, Absatz 1 Satz 1)

Ab Zuständigkeitsfestellung soll innerhalb von 3 Wochen über Reha entschieden werden. Es sei denn ein Gutachten wird beauftragt (§14 SGB IX, Absatz 2 Satz 2)

Falls KEIN Gutachten erforderlich ist, MUSS eine Ablehnung oder Zusage nach 5 Wochen erfolgt sein! Ist das nicht der Fall, darf Dein Arzt Dich direkt in eine Reha einweisen. "Der Kostenträger" MUSS dann die Kosten tragen.

Falls doch ein Gutachten gefordert wird, gibt es fast keine zeitliche Begrenzung. Sobald aber das Gutachten dem "Kostenträger" vorliegt, MUSS innerhalb von 2 Wochen entschieden werden.  (§14 SGB IX, Absatz 2 Satz 4)

Auch hier gilt: Ist keine Entscheidung ergangen, darf Dein Arzt Dich direkt in eine Reha einweisen. "Der Kostenträger" MUSS dann die Kosten tragen.

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Es gibt eine einfache Regel: Links abbiegen = links ankommen. Rechts abbiegen = rechts ankommen. Niemals(!) einen Spurwechsel beim abbiegen. Mit dieser Regel liegst Du garantiert immer richtig!

Das bedeutet: Biegst Du rechts ab, fährst Du in die rechte Spur ein. Biegst Du links ab, fährst Du in die linke Spur ein. Wenn Du auf einer Strasse bist auf der zwei Spuren in Deine Richtung abbiegen, kommt der rechts fahrende auf de rehten Spur an und der links fahrende auf der linken Spur. Hat die Zielstraße mehr Spuren als die abgehende Straße von der Du kommst, kommt die rechte Spur rechts an und die linke Rechtsabbiegerspur in der Mitte.

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