Hallo Meerkatze, es spielt überhaupt keine Rolle, woher dein Einkommen stammt: ob aus Halbtags-oder Ganztagsjob, aus Zinseinkünften oder Selbständigkeit. Das Wohngeld kannst du also beantragen. Aber es gibt der Höhe nach Ober- und Untergrenzen: Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Höchstgrenze bei einem absoluten Monatseinkommen von 830 Euro.Um Anspruch auf Wohngeld zu haben, musst du vom Regelsatz+Warmmiete 80% Mindest-Einkommen haben.
Also: 351€ Regelsatz + (Annahme) 300€ Warmmiete = 651€ x 80% = 520,80€ Einkommen müsstest du haben, um Wohngeld zu beantragen.
Der Hintergrund ist dieser, dass Wohngeld nur ein reiner Mietzuschuss ist und du nachweisen musst, dass du für deinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kannst. LG vom pitimas
Hallo Alex, hast du schon einmal über den psychischen Aspekt bzw. die seelischen Ursachen deiner Schmerzen nachgedacht?
Im Ernst: Wem hast du "immer weh getan" ? In Gedanken, verbal oder sogar in der Realität ?
Denk darüber nach was du säst, wirst du ernten
............wenn es nicht gerade ein bäriger ( oder bärtiger ? )großer Mann ist. Man weiß ja nie.
schnellunternSchreibtischverschwindeundfrechhervorgrinse
.....ist ja für einen bayerischen Allgäuer überhaupt keine Frage !
natürlich auch gerne zu einem frisch gebackenem, noch warmen Brot
Mann oh Mann, D´schastin, wo hast du nur immer diese Ideen her ? Du könntest doch Kinderbuch-Autor werden.
Du, die/der Sperrkaes kennt dich auch schon ganz gut, der ist nicht erst von gestern, stimmts?
Schick dir ein paar ♥♥♥♥♥♥♥♥♥♥♥♥♥ und hab Nachsicht mit deiner Ollen, die kriegt sich schon wieder ein, is nur eine Midlife-Krisis.
So, wie du die Frage stellst, könnte man meinen, daß man nur in einer "Ehe" die Erfüllung finden könnte. Das Leben beweist das Gegenteil.
Deinen Dienst kann ich nicht gerade als "Mitarbeiter-Motivation" einstufen.
Wir hatten ein "Wunsch-Dienstbüchlein", in dem jeder eintragen konnte, ob er an Weihnachten oder über Neujahr arbeiten wollte. Das hat dann unsere Stationsleitung koordiniert und meistens haben die Kolleginnen an Weihnachten frei bekommen, die Familie mit kleinen Kindern hatten. Aber man konnte sich auch mit den anderen Kollegen abspreche. Hauptsache, der Dienst war abgedeckt. Diese Regelung liegt allein bei der StLtg.
Vor kurzer Zeit schrieb mir eine sehr kluge und liebe Freundin, daß es etwas Befreiendes für sie hätte
: > " Nicht die Bedenken zu haben, irgendwas nicht sagen zu können, weil der Andere es nur kopfschüttelnd aufnehmen würde " < Wenn man also keine Bedenken, keine Ressentiments mehr haben braucht, dem Anderen etwas anzuvertrauen, das hat für mich viel mit Freundschaft zu tun. Was Wertvolleres kann es fast gar nicht geben.
Bitte sie doch mal telefonisch, dir eine E-Mail zu senden und dann probier es mit der "Antworten-Taste", wenn das funktioniert, hast du die Fehlerquellen schon etwas eingeschränkt und dann kannst du gezielter suchen.
Kann schon sein, daß du dir einen Virus eingefangen hast, probier doch mal einen Online-Virus-Scanner aus, vielleicht findet der was:
http://www.kaspersky.com/de/virusscanner
Viel Glück.
Weil das Verassungsgericht die Regierungspartei PPP wegen Wahlbetrug verboten hat und Ministerpräsident Somchai daraufhin zurückgetreten ist.
Kann es sein, daß du blutgerinnende Medikamente nehmen mußt oder genommen hast, wovon der Zahnarzt nichts wußte? (z.B. Marcumar, Ass usw.) Dann kann es u.U. noch dauern und wenn du Angst hast, daß im Schlaf was passieren könnte, solltest du ein Krankenhaus aufsuchen.
Verlust des Urlaubsanspruchs durch Krankheit
Die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers kann unter folgenden Voraussetzungen zu einem Verlust des vollständigen oder teilweisen Urlaubsanspruchs führen:
•Die Arbeitsunfähigkeit dauert über den 31.03. des Folgejahres an.
In diesem Fall verfällt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers aus dem Vorjahr nach § 7 Abs. 3 BUrlG . Die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers führt zwar zur Übertragung des Urlaubsanspruches in der noch bestehenden Höhe auf das folgende Kalenderjahr, sie verhindert aber nicht den Verfall des Altjahresurlaubs mit Ablauf des 31.03. des Folgejahres.
• Der Arbeitnehmer ist länger als ein Kalenderjahr arbeitsunfähig erkrankt.
In diesem Fall geht der Urlaubsanspruch für das abgelaufene Kalenderjahr verloren, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraumes (31.03. des Folgejahres) weiterhin arbeitsunfähig ist. Wird der Arbeitnehmer im ersten Quartal des Folgejahres arbeitsfähig, kann er den Urlaubsanspruch für das vergangene Jahr noch geltend machen. Unter den Voraussetzungen des § 7 BUrlG muss der Arbeitgeber den Urlaub in der gewünschten Zeit und der gewünschten Dauer gewähren. Allerdings muss der Arbeitnehmer den Altjahresurlaub bis 31.03. des Folgejahres in Anspruch nehmen. Bis zum Ablauf des 31.03. des Folgejahres nicht in Anspruch genommener Urlaub verfällt. D.h. der Arbeitgeber ist nach § 7 Abs. 3 BUrlG nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer zu erlauben, Altjahresurlaub auch nach dem 31.03. des Folgejahres noch zu nehmen.
Eine längere Arbeitsunfähigkeit beeinträchtigt - außer in den eben beschriebenen Fällen - also den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers grundsätzlich nicht (BAG, Urteil vom 28.01.1982, 6 AZR 571/79). Ist ein Arbeitnehmer nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit arbeitsbereit und ist das Urlaubsjahr bzw. der Übertragungszeitraum noch nicht abgelaufen, muss der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers erfüllen.
siehe auch: http://kuerzer.de/kionWDYxz
Offensichtlich. Bin genau deiner Meinung !
Die haben halt sonst keinen besseren Zeitvertreib. DH
Ich habe es folgendermaßen gemacht und komme sehr gut klar damit:
Du gehst z.B. auf : http://www.smiliearchiv.com und klickst dann ein Smilie deiner Wahl re. an und sagst "Grafikadresse kopieren" . Outlook Expreß öffnen, neue E-mail, im Textbereich klicken u. dann oben auf "Einfügen" /Bild, dann bei Bildherkunft re. ankl. und die Grafikadresse einfügen. (direkt in die Mail einfügen geht nicht!) Isch habe ferdisch.
Ist zwar ein Haufen Arbeit aber ich habe mir so ca´5o Smilie in eine einzige E-Mail kopiert, dann diese Mail an mich selber geschickt, abgespeichert und wenn du jetzt ein Smilie re. anklickst, kopieren, kannst du es in jede Mail mit "einfügen" verwenden. So oft du willst. Ausprobieren und Spaß haben.
Habe Mozilla 3.0.3 und ebenfals adblock plus integriert, seit dieser Zeit habe ich auch eine lästige Webseite eliminiert. Hier der Link dazu:
http://adblockplus.org/de/index
Wenn du Firefox benutz, kannst du dir das kostenlose add-on "Fox-Lingo" runterladen, das sich selber in den Browser integriert.
http://firefox.erweiterungen.de/
Wahrscheinlich handelt es sich hier um dein Anti-Viren-Programm, das du deaktivieren sollst bezüglich deines AOL-Firefox-Problems.
Antiviren-Datei kenne ich nicht.
........habe seit langem eine IXUS und bin sehr zufrieden.
Beim Aldi gibt es sehr gute probiotische Joghurt-Drinks und sind auch preisgünstig. Ich bin auch der Meinung von @dansud.