Ja, das ist so in Ordnung. Du kannst jetzt auch noch in Schüttraummeter umrechnen, dann multiplizierst Du Dein Ergebnis mit 1,4

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Alle bei uns in Deutschland üblichen Holzsorten sind nach maximal 15 Monaten richtig trocken. Vorausgesetzt man lagert das Brennholz richtig. Richtig lagern heist: Von oben abdecken und so lagern, dass der Wind von allen Seiten durch den Holzstapel blasen kann. Ich habe Tests durchgeführt mit Gitterboxen, wo nicht gestapelt wird, sondern das Holz kreuz und quer hieingeworfen wird. So gelagertes Buchenholz war nach 9 Monaten schon trocken.

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Also Grundsätzlich ist Tannenholz, Fiche, oder Kiefernholz nicht zum verbrennen in offenen Kaminsystemen geeignet. Wie elgeka schon schreibt können Glutspritzer sonst in den Wohnraum gelangen und einen Brand auslösen. Ruß ist natürlich kein Problem, dafür kommt der Kaminkehrer zweimal jährlich. Nadelholz darf man unbedenklich im geschlossenen Kamin- oder Kachelofen verbrennen. Das wird auch ganz klar in der BIMSCH (Bundesimmissionsschutzverordnung) geregelt. Das Holz muss natürlich ofentrocken sein, und eine Restfeuchte von unter 20% haben.

Viel Spaß beim Heizen mit Holz

[EDIT: Habe gerade erst bemerkt, dass der Beitrag von 2012 ist :)]

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Es könnte sein, dass ein Vermieter dafür haften muss, wenn er nichts unternimmt um Undichtigkeiten am Dach einer vermieteten Wohnung zu beheben. In manchen Fällen ist auch Mietminderung möglich. Ich empfehle allerdings dringend, eine professionelle Rechtsberatung einzuschalten, denn es hört sich an, als wäre es ein größerer Schaden.

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Ist sichergestellt, dass keine Wasserleitungen oder Abflussrohre in den Wänden beschädigt sind?

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Gute Frage: Zuerst sollte man klären, ob die Entleerung des Komposters im Mietvertrag festgehalten wurde. Wenn nicht, ist es immer hilfreich mit dem Vermieter zuerst ein klärendes Gespräch zu führen. Wenn man jahrelang als alleinige Mietpartei den Komposter befüllt hat, würde mein Bauchgefühl dahin tendieren, den Komposter zu entleeren. Falls mehrere Mietparteien zur Befüllung beigetragen haben sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Die Umstände sind halt nicht bekannt, deshalb kann man keine allgemeingültige Antwort geben. Vielleicht gibt es aber noch einen Rechtsexperten für Mietrecht, der heir einen Rat geben kann.

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Nimm ein gaaaaanz preiswertes Messer, höhle den Griff aus, verpacke den Gutschein darin und schenke ihm dieses Messer. Den weiteren Verlauf kannst Du Dir dann ja vielleicht selber ausmalen....

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Hallo, Wellenschliff ist nicht die einfachste Form des Messerschliffs.Es kann halt nicht jeder Messerschleifer. Googgel mal nach Jürgen Schanz Stutensee, da werden Sie geholfen. Er ist ein richtiger Profi!

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