Soweit ich weis, dürft Ihr bilder machen. Diese aber Ohne die Einwilligung der Passanten nicht veröffentlichen

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Ja...

klar ist er das! Ihr solltet mehr unternehmen!

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Er soll dich ruhig anzeigen. Die Anzeige landet in Ablage P wie Papierkorb. Er hat keinen Beweis: Eine Anzeige wegen eines geschwindigkeitsverstoses kann nur eine Behörde durchführen, die Geräte hat um dich zu messen. Diese Geräte müssen geeicht sein. Dann sind diese vor gericht verwertbar. Da dein "FREUND" so etwas nicht besitzt kann er dich so oft Anzeigen wie er will

Du kannst Ihn aber wegen Beleidigung Anzeigen. Alles was du brauchst sind nur ein paar Zeugen und etwas Zeit.

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40€ Strafe wegen unbewussstem schwarz fahren

ich fahre öfters am Wochenende in eine Stadt in der ich einkaufen gehe.Dazu benutze ich mein Monatsticket das vom Wohnort bist zur Schule geht.(die Stadt liegt nicht auf de rstrecke) am Wochenende ist das ticket aber in dem Landkreis wo die Stadt liegt ganztags gültig. Ich dachte das das ticket aber die ganze Woche durch ganztags gültig ist.Gestern musste ich mittags in die Stadt und meine schwester nahm mich mit da die Stadt auf ihrer strecke zur arbeit lag. Um 13.20 fuhr ich dann mit einem ringzug zurück und wurde kontrolliert.ich zeigte der kontrollörin gutes Gewissens meine fahrkarte bis sie sagte das die Fahrkarte an Werktagen erst ab 14 Uhr gültig ist ich sagte ihr das ich das nicht weiß und es ja nur ne halbe stunde ist dadurch bat sie mir dann an mir ein ticket der strecke noch im zug zu kaufen aber wie soll es anders sein habe ich kein Geld mehr und muss dadurch 40 € strafe zahlen. ich möchte morgen dort anrufen und fragen ob man an der strafe was machen kann da ich ja nicht mit Absicht schwarz gefahren bin und es ja nur eine halbe stunde war und ich als Schülerin nicht auf die schnelle 40 € auftreiben kann. das Problem ist aber das mein vater das Geld einfach sorort überwieß. denkt ihr das das irgendwas ausmacht und ich trotzdem noch etwas Geld zurück bekommen kann oder ich einfach das Geld für die strecke des tickets zahlen muss? hattet ihr vielleicht schonmal selber so eine ähnliche Situation? Danke schonmal

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wie heißt es" unwissenheit schützt vor strafe nicht" Du bist schwarz gefahren. Das kostet nun mal 40 €

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ich stimme Alina521 zu. wenn sie es dir z.b. morgens abnehmen müssen sie es dir spätestens nach der schule zurück geben!

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der Typische Lehrgang für dirigenten ist D1 bis C3. Also insgesamt (wenn ich richtig liege) 6 Lehrgänge (D1, D2, D3, C1, C2, C3) Dann kann man sich Dirigent nennen. Natürlich kannst du das auch Studieren. Aber vielen (die ich kenne) haben einen C3 Lehrgang und machen öfters Fortbildungen oder Workshops.

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Kenn ich! Also: Du darf laut Gesetztgeber 2 Std. am Tag ungestört Schlagzeug spielen bzw. Üben. Sie kann machen was sie will. 2 Std. Am Tag bis du dran. ABER du musst dich an die Ruhezeiten halten. Also nicht NAchts oder Mittags. Aber auch nicht früh am Morgen. Wegen den "Ruhezeiten" am besten mal im Rathaus nachfragen. Aber Prinzipiell darfst du 2 Std. am Tag das Haus zusammenrocken!!!!

Viel Spaß beim spielen.

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