Probiere mal mit ALT+einer Zahl (Zahlentastatur) durch

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Dass mit der Windel ist sicherlich ein besonderes Problem. Ansonsten kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass Sie sich keine Sorgen machen müssen, wenn Ihr Sohn mit 3 Jahren noch nicht trocken ist. Unser Sohn war 6, der unseres Nachbarn 7 Jahre bis sie endlich trocken waren. Dabei sind wir von Hinz zu Kunz gelaufen, um das Problem eher zu lösen. Es war alles vergeblich. Also cool bleiben. Auch wenn´s schwer ist.

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Du brauchst unbedingt einen Anwalt. Denn es kommt noch viel schlimmer. Du hast gegen das Steuerberatungsgesetz verstoßen, indem Du, ohne Steuerberater zu sein, selbständig und gegen Entgelt Belege kontiert- und Steuererklärungen (Umsatzsteuervoranmeldung) abgegeben hast. Ich möchte Dir keine Angst machen, aber die zu niedrige Anmeldung von Umsatzsteuer ist eine Steuerhinterziehung auf Zeit. Daführ haftet zwar grundsätzlich der Geschäftsführer der GmbH. Nur hat dieser eventuell einen Schadensersatzanspruch gegen Dich. Deshalb: schnell zum Anwalt um den Schaden zu begrenzen! ...und es eine Lehre für die Zukunft sein lassen.

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Du solltest als erstes überlegen, ob die Festplatte und das DVD Laufwerk überhaupt aktiviert werden müssen oder vielmehr als Instandhaltungskosten (Kto. 4806) sofort abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen. Wenn ich ein altes Bauteil durch ein neues ersetze, dann ist das auch dann Instandhaltung, wenn das neue Bauteil zwar eine technische Aufwertung darstellt, diese aber lediglich dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Nur wenn eine über den ursprünglichen Wert hinausgehende wesentliche Verbesserung vorliegt, sind die Wirtschaftsgüter zu aktivieren. Dann aber als nachträgliche Anschaffungskosten auf den PC in dem sie eingebaut werden. Folglich können Sie nur dann in den Sammelposten (485) oder als GWG (480) gebucht werden, wenn der PC selbst GWG ist. Sonst kommen diese Buchungen schon deshalb nicht in Frage, weil weder die Festplatte noch das DVD Laufwerk (es sei denn beides sind mobile) einer selbständigen Nutzung fähig sind (siehe § 6 Abs. 2 und 2a EStG).

Ich hoffe es bringt Dich weiter.

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Um es vorweg zu sagen, nein, ich habe keinen von Beiden. Aber ich hatte vor einem Jahr das gleiche Problem - wollte einen neuen Fernseher und wusste nicht welchen. Auch ich habe hier Ratschläge eingeholt. Ergebnis: 30 Antworten und 30 verschiedene Meinungen. Zum Schluss habe ich aus dem "Bauch" heraus entschieden und es bis heute nicht bereut.

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Beide Eltern haben zusammen grundsätzlich einen Anspruch auf 12 Monate Elterngeld. Die Voraussetzungen für die Gewährung des Elterngeldes sind u.a. auch erfüllt, wenn man Schüler, Student oder Auszubildender ist. Also hast Du weiterhin einen Anspruch.

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Habe erst heute morgen Ihre Frage gesehen. Ich bin in einem Steuerbüro in Rheinland-Pfalz beschäftigt. Alle Arbeitnehmer(innen) sind ausgebildete Steuerfachangestellte. Das Gehalt ist je nach Aufgabengebiet - Buchhaltung/Lohn oder Jahresabschlüsse - unterschiedlich. In der Buchhaltung als Berufsanfänger 1.600 - 1.800 EUR Brutto, mit langer Berufserfahrung und Spezialkenntnissen wie Baulohn u.ä. bis 3.000 EUR Brutto jeweils Vollzeit.

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Cool ist Rovinje in Kroatien. Mein persönlicher Hit, jedenfalls im August, ist jedoch Zelten in den Dünen oder am Strand in Prerow (Fischland/Darß). 20 Meter bis zur Ostsee und Abends gehts ab, zumindest auf den Zeltplatz. Wenn Ihr das macht, lebt Ihr aber 3 Wochen im Sand. Ist nicht jedermanns Geschmack.

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Der oder die Gesellschafter, die GmbH Anteile an dich verkaufen, können grundsätzlich jeden Preis verlangen. Ob die Anteile diesen Preis wert sind, berechnet man überschlägig nach dem sogenannten "Stuttgarter Verfahren". Dazu braucht es jedoch einiger Fachkenntnisse. Du solltest also einen Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer fragen. Grober geht es, wenn Du dein eingesetztes Kapital (Kaufpreis) mit 5% per anno verzinst. Der Betrag der rauskommt, sollte dem voraussichtlichen Gewinnanteil entsprechen, den Du jährlich aus der GmbH ziehen kannst.

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Ist ne sauerei das zu verbieten !

Ich halte es ganz klar für eine Sauerei. Wo liegt denn die rechtliche Grenze zu einem Skatturnier? Beim Element Glück? Beim Geld?

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Wenn es eine Kapitalgesellschaft ist (GmbH, AG) muss sie von 2006 an Ihren Jahresabschluss im Unternehmensregister veröffentlichen. Der Stichtag hierfür(wenn nicht ein abweichendes Wirtschaftsjahr) war der 31.12.2007. Dort kann jeder die Bilanz- und, mit etwas Glück, auch die GuV-Werte einsehen. Wenn ich richtig informiert bin, geht das auch einfach per Internet. Ist aber wohl Kostenpflichtig.

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