Anwartschaftszeit ALG I, zählt die Zeit der Ausbildung dazu?
Hallo zusammen,
ich werde vermutlich zum 15.01.2012 aus wichtigem Grund (Mobbing) kündigen. Um ALG I zu erhalten, muss man ja in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben.
In dem Betrieb, in dem ich aktuell bin, habe ich auch meine Ausbildung gemacht und zum 26.02.2011 abgeschlossen. Ab dem 27.02.2011 habe ich also quasi eine Festanstellung erhalten. Das sind ja noch keine 12 Monate.
Jetzt würde ich gerne wissen, ob die Zeit der Ausbildung auch dazu zählt? Immerhin habe ich hier ja auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt? Oder muss ich bis zum März warten, bis ich mich arbeitslos melden kann? Solang halte ich es hier nicht mehr aus.
(Ich habe schon eine neue Beschäftigung gefunden, ich will also niemandem auf der Tasche liegen oder den Staat ausnutzen - allerdings kann ich diese erst einige Zeit später antreten und ich will zur Überbrückung ALG I beantragen).