Du musst trennen:

  1. Illegal abgestellter Sperrmüll der nicht zugeordnet werden kann wird durch den Eigentümer beseitigt. Die Kosten dafür kann er als Kosten der Müllentsorgung als Betriebskosten auf alle Mieter entsprechend der vereinbarten oder gesetzlichen Regelungen umlegen. Deshalb sollten alle Mieter darauf achten, dass kein Sperrmüll illegal entsorgt wird.
  2. Beschädigungen wie Schmierereien läßt der Vermieter beseitigen. Diese Kosten kann er nicht umlegen, da es sich um Arbeiten an der Mietsache handelt. Er wird jedoch Strafanzeige stellen und eventuell hat die Gebäudeversicherung eine Deckung für solche Schäden. Die Gebäudeversicherung wird wiederum auf alle umgelegt.

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Ab 1969 gab es auch Farbfernsehen in der DDR. Dafür wurde das zweite Programm geschaffen. Aber bis 1989 hatten viele noch einen SW-Fernseher, da die Farfernsehgeräte einfach sehr teuervwaren: Damals ca. 5000 DDR-Mark.

Mein SW-Fernseher ging genau in der Woche vor der Währungsunion kaputt. UN mit den ersten umgetauschten DM haben wir Anfang Juli 1990 für 599,00 DM einen Farbfernseher gekauft,

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Hier ist der typische Fall von a) Baumangel und b)Mieterfehlverhalten zusammengekommen.

Es ist ein Fehler an einer Außenwand einen Schrank aufzustellen, da die Luft an der Wand nicht mehr zurkulieren kann. Andererseits tritt dieses Phänomen dann auf, wenn die Dämmung unzureichend ist. Das kann aber beides nicht pauschal behauptet werden sondern ist am konkreten Beispiel zu prüfen.

Einigt Euch am besten mit dem Wohnungseigentümer zur Kostenteilung bei der Sanierung.

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Hier ist schon eine Menge zu Deiner Frage gesagt worden.

Erst mal zum Thema "2 Verwaltungen": Jede Wohnungseigentümergemeinschaft muss eine entsprechende WEG-Verwaltung bestellen. Diese verwaltet das Gemeinschaftseigentum, in der Regel die äußere bauliche Hülle, das Dach, die technischen Einrichtungen wie Aufzug oder Heizung. Dein Wohnungseigentümer kann eine andere Verwaltung beauftragen, allein seine Wohnung hinsichtlich des mit Dir oder einem Anderen abgeschlossenen Mietvertrag zu verwalten, also einen Mietvertrag abzuschliessen, das Mietinkasso durchzuführen, die Betriebskostenabrechnung vorzunehmen , Reparaturen am Sondereigentum (In der Wohnung befindliche Dinge) zu veranlassen, die Wohnung zu übergeben oder am Ende der Mietzeit wieder entgegenzunehmen, eine Renovierung und die Modernisierung im Sondereigentum zu veranlassen.

Warum einzelne Wohnungen leerstehen kann auch damit zusammenhängen, dass einzelne Vermieter eine Wohnung kaufen, diese leer stehenlassen um diese nach einer gewissen Standzeit mit Gewinn weiter zu verkaufen.

Das ist ohne Frage asozial wird aber gemacht. Führt doch Wohnungsmangel dazu, dass Wohnungen zum Spekulationsobjekt werden.

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Kündige Deine jetzige Mietwohnung zum 31.1.25, denn Du willst ja in Deine Eigentumswohnung ziehen. Das muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen.

Mit der Kündigung lässt Du Dir durch Deine Verwaltung bestätigen, dass Du bei einem geeigneten Nachmieter eher aus dem Vertrag kommst. Die Verwaltung hat recht, wenn sie Deine bisher genannten Nachmieter nicht beachtet, denn Du hast ja bisher nicht gekündigt. Die Mitteilung der Kündigungsabsicht reicht in diesem Fall nicht aus.

Auf jeden Fall solltest Du auch mit Deiner Verwaltung zu den Konditionen des neuen Mietvertrages sprechen. (Miethöhe, Nebenkostenvorauszahlung, befristeter Kündigungsausschluss, Kaution usw.) Am Ende kannst Du Deinen Willen nur mit und nicht gegen die Verwaltung durchsetzen, denn wenn sie nach den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen Handeln, kommst Du genau am 31.1.2025 aus dem Vertrag, was aber nicht Dein Plan ist.

Viel Erfolg.

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Auf diese pauschale Frage kann man eigentlich keine exakte Antwort geben.

86,00 € können für eine kleine Wohnung viel sein aber für eine große Wohnung wenig.

Die Abrechnung der Heizkosten ist in der Heizkostenverordnung geregelt. Dort ist auch festgelegt, dass es zwei Umlagearten der Heizkosten gibt:

a) nicht verbrauchsabhängig - als z.B flächenabhängig
b) verbrauchsabhängig entsprechend der an der Messeinrichtung (an den Heizkörpern oder als Wärmemengenzähler in Deiner Wohnung)

Du kannst Dich nicht darauf berufen, dass Du ja den Thermostat ständig auf 1 stehen hast. Es müssen ja auch die Kosten, die durch die Heizungswartung oder die durch Wärmeverluste in den Rohrleitungen entstehen abgerechnet werden. Genau so muss Dein Nachbar ja um bei sich eine warme Wohnung zu erhalten mehr heizen.
Die Heizkostenverordnung gibt deshalb dem Eigentümer die Möglichkeit zu wählen, welchen Anteil der Heizkosten verbrauchsabhängig und welchen Anteil nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Dieses Verhältnis geht aus dem Berechnungsbogen des Heizkostenabrechendiesntes hervor. In der Regel ist das Verhältnis 30 % nicht verbrauchsabhängig zu 70 % verbrauchsabhängig und ist möglich bis zu einem Verhältnis 50 % zu 50 % aufzuteilen.

Wenn Du sicher sein willst, dass die Heizkostenvorsauszahlung angemessen ist, lass Dir von Deinem Vermieter eine Abrechnung darüber aus dem Vorjahr zeigen. Dann wirst Du sicher sein.

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Mieter überweist regelmäßig zu viel Miete. Wie mit dem "Überschuss" umgehen?

Hallo liebe Community und danke schon Mal für eure Zeit,

eine unserer Mieterinnen ist etwas... "speziell". Zunächst bat sie darum, die Miete immer erst zum 16. zahlen zu dürfen, da sie am 15. ihr Gehalt erhält - haben wir eingewilligt, tut ja nicht weh und wenn wir damit helfen können, wieso nicht.

Es wurde weder Dauerauftrag noch ein Lastschriftverfahren eingerichtet, die Mieterin überweist jeden Monat "manuell".

Seit ca. 2 1/2 Jahren besteht das Mietverhältnis und in der Zeit kam die Miete immer wieder mal noch später und auch erst nach einigen Nachfragen. Bezahlt wurde sie immer und wir haben auch nie eine Abmahnung geschickt.

Seit letztem Oktober würde die Warmmiete 901€ betragen. Sie hat jetzt seitdem immer 910€ überwiesen, trotz mehreren Hinweisen, von mir, dass das zu viel ist. November und Dezember hab ich dann die Differenz einfach zurück überwiesen.

Für dieses Jahr hab ich mir gedacht, ich leg ihr die 9€ einfach für ihre Nebenkostenabrechnung zurück und hab sie gefragt, ob das so okay ist - keine Reaktion. Im Februar hat sie die Miete jetzt erst zum 29.02. überwiesen - dafür dann 930€ (ich vermute, sie wollte sich damit entschuldigen, keine Ahnung...).

Jetzt meine Frage an euch:

Wie soll ich mit dem Überschuss umgehen?

  • Ihr einfach jeden Monat zurück überweisen? (Nervig!)
  • Ihr als "Guthaben" für die Nebenkosten zurücklegen (Da brauch ich dann eine Unterschrift von ihr für eine Mietvertragsänderung, oder? Aktuell dokumentiere ich die "Überzahlung" und leg es ihr als Guthaben zurück, aber bin eben unsicher, ob das so reicht...)
  • Es aufs Kautionskonto hinterlegen, da das zumindest verzinst ist und sie es irgendwann sowieso zurückerhält - so hätte sie vermutlich den größten Benefit? (Wird nicht gehen, da dafür das Kautionskonto ja nicht da ist?)

Ich bin mir sicher, die Dame meint es gut, aber die Kommunikation mit ihr gestaltet sich sehr schwierig, sie spricht nur Rumänisch und einige wenige Brocken Englisch...

Danke für eure Hilfe und Einschätzung und schönes Wochenende!

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Vertraglich hast Du die Nettomiete und die Betriebskostenvorauszahlung vereinbart. Die Überzahlung rechnest Du auf die Betriebskostenvorauszahlung an. Mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung setzt Du den gesamten Betrag der Betriebskostenvorauszahlung (also den vetraglich vereinbarten sowie den überzahlten) an und rechnest ab.

Es ist nicht erforderlich, die Mieterin explizit darauf hinzuweisen. Eine Mitteilung und die Bitte um Berichtigung des monatlichen Überweisungsbetrages schafft aber Vertrauen zwischen Dir und der Mieterin.

Man kann vermuten, dass Deine Mieterin einfach die Betriebskostenvorauszahlung erhöht, da derzeit alle Kosten steigen und sie am Jahresende keine böse Überraschung haben will.

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Deine Frage hört sich so an, als wäre es ein Fehler Vater oder Mutter zu werden. Nein, das ist für ganz viele Menschen total normal, sogar ein Herzenswunsch.

Es mag Lebensumstände geben, bei denen einzelne Personen ablehnen, Mutter oder Vater zu werden. Das kann man diesen Personen nicht vorwerfen. Es ist einfach eine ganz persönliche Entscheidung.

Aber: Kinder sind das Glück der Erde!

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Wenn Du Dir sicher bist in Deiner jetzigen Beziehung und auch in einer möglichen anderen Beziehung keine (oder auch weitere) Kinder zeugen zu wollen, dann ist es richtig, Dich sterilisieren zu lassen. Es ist ein Eingriff, der viel geringer in den Körper eingreift, als die ganzen Methoden, die für die Frauen zur Verfügung stehen. (Bis auf NFP) Du musst Dir wie gesagt nur sicher sein, auch in Zukunft keine (evt. weiteren) Kinder zeugen zu wollen. Bei mir lief es problemlos.

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Tatsächlich ist es so, wie die anderen bereits schreinben, dass diejenigen, die negative Erfahrungen haben, eher Lärm schlagen als diejenigen, bei denen die ganze Angelegenheit geräuschlos stattfindet.

Also bei mir ging es normal - anfangs natürlich unmittelbar nach der OP für wenige Tage mit Schmerzen, jedoch innerhalb weniger Tage ohne irgendwelche Schmerzen. Damals (Im Jahr 1991) hatte man noch einen ca. 1 cm langen Schnitt in den Hodensack vorgenommen, um den Samenleiter herauszuholen und zu trennen. Bei der heutigen Methode ist der Eingriff noch winziger und deshalb sollten die Schmerzen noch geringer sein.

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Abgesehen davon, dass sich vielleicht viele Frauen wünschen, dass der Mann eine solche Entscheidung hinsichtlich der Verhütung trifft, ist es wohl eine gemeinsame Aufgabe, über die Art und Weise wie in der Partnerschaft verhütet wird, zu befinden.

Letztendlich ist es jedoch die Entscheidung des Mannes über seine eigene zukünftige Unfruchtbarkeit zu befinden, wie es auch im Fall der Sterilisation der Frau ihre Entscheidung darstellt.

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Wenn jemand eine Bürgschaft eingeht, der hoch verschuldet ist und deshalb ein Insolvenzverfahren durchläuft, so kommt dass Betrug gleich. Derjenige kann ja im Bürgschaftsfall gar nicht leisten.

Wenn ich Vermieter wäre, würde ich dies als Mietsicherheit ablehnen.

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Ja, keine Kinder mehr zeugen zu können ist der Plan dieser OP. Unfruchtbar zu werden ist das Ziel. Aber natürlich muss Mann sich dieser Sache absolut sicher sein. Ich war mir 1991 sicher, keine Kinder mehr zeugen zu wollen bzw. meine Frau und ich wir hatten beschlossen, nach unseren beiden keine weiteren Kinder zu bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war ich 32 Jahre alt. Da meine Frau die Pille nicht vertrug und auch die Spirale massive Nebenwirkungen hatte, entschloss ich mich zukünftig für die Verhütung die Verantwortung zu übernehmen und mir die Samenleiter durchtrennen zu lassen, da es beim Mann einfacher ist als bei der Frau.

Da es sich um einen schwerwiegenden und endgültigen Schritt handelt war Einiges abzuwägen. In der Entscheidungsfindung bin ich davon ausgegangen, dass die Partnerschaft mit meiner Frau fortbestehen wird. Sollten wir uns jedoch trennen, wäre ich natürlich nicht in der Lage mit einer anderen Frau weitere Kinder zu haben. Aber für diesen Fall ging ich davon aus, dass die dann für mich in Frage kommenden Frauen altersbedingt bereits Kinder haben und meine Unfruchtbarkeit dann kein Problem mehr darstellt. Der einzige Punkt, der in meinen Erwägungen negativ war, wäre der Fall gewesen, dass die Kinder durch Unfall oder Krankheit verstorben wären und mir in der Folge jede Möglichkeit genommen wäre, weitere Kinder zu haben. Das ließ sich nicht ausschliesen. Aber Kinder kann man sowieso niemals ersetzen.

Mit meinem Entschluss ging ich dann zum Urologen, der mich wortwörtlich fragte: "Das wollen Sie wirklich tun" Ja das wollte ich! Nun wollte er, dass meine Frau ihr Einverständnis gibt und die Unterlagen und Belehrungen mit unterschreibt. Als ob die Frauenärzte die Männer unterschreiben lassen, wenn sich eine Frau sterilisieren lassen möchte.

Am Ende lief alles zu Zufriedenheit und ich kann nur jdem Mann empfehlen, bei abgeschlossener Familienplanung diesen Schritt zu gehen. Alles, Gefühl, Erektion und Ejakulation, funktioniert wie vorher, nur dass man sich keine Gedanken mehr machen muss, eventuell eine Schwangerschaft auszulösen. Das bedeutet sowohl beim Mann als auch bei der Frau ist der Kopf frei für die Sache selbst.

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